Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplans Leb 134, 1. Änderung für SZ-Lebenstedt, „Bahnhofsvorplatz“
für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich.
Beratungsergebnis /
Beschluss:
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig, den Beschlussvorschlag der
Verwaltung anzunehmen.