Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplans Leb 62, 3. Änderung für SZ-Lebenstedt, „Lebenstedt Alt,
südlicher Teil“ für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich.
Beratungsergebnis/
Beschluss:
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig, den Beschlussvorschlag der
Verwaltung anzunehmen.