Ratsherr Dr. Andresen beantragt
getrennte Abstimmung über die Punkte 1., 2.
und 3. des Beschlussvorschlages.
Diesem Antrag wird einvernehmlich
zugestimmt.
Mit 22 Ja-Stimmen bei 20 Nein-Stimmen
wird folgender Beschluss gefasst:
1.
Die dieser Ergänzungsvorlage Nr. 1792
/ 14 / 1 als Anlage I beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird beschlossen.
2.
Der der Vorlage Nr. 1792 / 14 als
Anlage II beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2003 für den Städtischen
Friedhofsbetrieb - HUA 7500 - wird zugestimmt.
Einstimmiger Beschluss:
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, für
die Gebührensatzung 2004 geeignete Maßnahmen zur weiteren Kostenreduzierung zu
prüfen und vorzuschlagen. Neben den Ergebnissen aus der
Organisationsuntersuchung ist zu prüfen:
a) Kostenauswirkungen
einer Privatisierung von Grünpflegearbeiten,
b) Schließung von
kostenintensiven Friedhöfen unter Berücksichtigung einer Sicherstellung der
Versorgung,
c) Kostenauswirkungen
und grundsätzliche Möglichkeiten der kompletten Übergabe der Friedhofsverwaltung
und –unterhaltung an Private (z.B. Beerdigungsunternehmer in der Stadt).