Beratungsergebnis / Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage einstimmig zu.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss das Durchschnittsalter der Beiratsmitglieder zu nennen. Außerdem wird die Verwaltung gebeten rechtlich zu klären, ob der Beirat der Menschen mit Behinderungen ein Antrags- bzw. Vorschlagsrecht für Beschlüsse des Rates hat.
Antwort der Verwaltung:
Durchschnittsalter:
Das Durchschnittsalter aller vorgeschlagenen Personen liegt bei 59 Jahren. In die Berechnung ist das Lebensalter der gesetzlichen Vertreter für die Kinder mit Behinderungen eingerechnet worden.
Antrags- oder Vorschlagsrecht für den Beirat für Menschen mit Behinderungen:
Für den Beirat für Menschen mit Behinderungen gilt die Geschäftsordnung des Rates und der Ortsräte der Stadt Salzgitter. Ein Antrags- oder Vorschlagsrecht ist nicht vorgesehen.