Beschlussvorschlag:
1. Der Oberlöschmeister Udo Scharf wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Barum der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
2. Der Oberlöschmeister Jens Hendrich wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Beddingen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
3. Der Erste Hauptlöschmeister Patrick Probst wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bruchmachtersen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
4. Der Erste Hauptfeuerwehrmann Detlef Brandenburger wird vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der gem. Feuerwehrverordnung vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Drütte der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
5. Der Oberlöschmeister Carsten Sukopp wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engerode der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
6. Der Löschmeister Thomas Riekeberg wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gebhardshagen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
7. Der Brandmeister Michael Stritzke wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gebhardshagen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
8. Der Erste Hauptfeuerwehrmann Heiko Wagner wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lebenstedt der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
9. Der Hauptfeuerwehrmann Dominik Grochmann wird vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der gem. Feuerwehrverordnung vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lebenstedt der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
10. Die Erste Hauptlöschmeisterin Cerstin Barthelt wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin für die Dauer von 6 Jahren zur Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lichtenberg der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
11. Der Hauptfeuerwehrmann Nico Heimlich wird vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der gem. Feuerwehrverordnung vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lichtenberg der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
12. Der Brandmeister Werner Strube wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lobmachtersen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
13. Der Erste Hauptlöschmeister Harald Reiher wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lobmachtersen der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
14. Der Brandmeister Klaus-Peter Meier wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohlendorf der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
15. Der Erste Hauptlöschmeister Heinz-Hermann Loose wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ohlendorf der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
16. Der Löschmeister Jan Schopper wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ringelheim der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
17. Der Oberlöschmeister Kristoff Gau wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ringelheim der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
18. Der Brandmeister Rüdiger Pape wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Salder der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
19. Der Löschmeister Alexander von Zitzewitz wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Salder der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
20. Der Hauptlöschmeister Marc Borchardt wird gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Thiede der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
Beratungsergebnis / Beschluss:
Ortsratsbetreuer Anton trägt die Punkte 5 – 7 der Vorlage vor.
OM Bernd Grabb weist darauf hin, dass die Sondersitzung aufgrund der erforderlichen Anhörung des Ortsrates gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung vor dem Ratsbeschluss, notwendig war.
Anschließend empfiehlt der Ortsrat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.