Beratungsergebnis / Beschluss:
Ratsherr Hattop fragt nach, ob ein Lokaltermin mit dem Architekten stattgefunden hat.
Herr Mares bejaht dies und erklärt, dass ein Termin vor Ort stattgefunden hat, um die Gegebenheiten anzusehen.
Herr Grunewald fügt hinzu, dass der besagte Termin am 21.02.2012 gewesen ist.
Ratsherr Hattop erkundigt sich, ob der Architekt geplant hatte, ohne dass ihm die Statik vorgelegen hat.
Herr Mares erwidert, dass die Entwurfsplanung immer ohne Statik gemacht wird, weil die Statik für die Entwurfsplanung nicht benötigt wird.
Ratsherr Hattop erfragt, ob dem Architekten die Probleme der Statik bewusst waren und ob er davon Kenntnis gehabt hatte.
Herr Mares verneint dies und erklärt, dass auch der Stadt bzw. der Bauleitung die Probleme nicht bekannt waren.
Ratsherr Fleischer möchte wissen, ob sich Änderungen bei der Aufteilung der Räumlichkeiten ergeben haben.
Herr Grunewald schlägt dem Ausschuss vor, die Planung persönlich von Herrn Guder in der nächsten bzw. übernächsten Sitzung des Betriebsausschusses erläutern zu lassen.
Ratsherr Rosenthal befürwortet den Vorschlag und erkundigt sich nach der Kostensteigerung.
Herr Mares erklärt, dass die Kostensteigerung 60.000 € beträgt. Um den Kostenrahmen nicht zu überschreiten, wird auf die Erweiterung der Kellergeschossräume verzichtet.
Ratsherr Rosenthal erfragt, ob man den Schaden bei der Versicherung des Architekten geltend machen kann.
Verwaltungsvorstand Tacke verneint dies und begründet, dass kein Schaden in dem Sinne entstanden ist. Im Bauwesen sind Veränderungen von der Planung gängig.
Ratsherr Verstegen initiiert, den 2. Satz der Antwort zu Frage 2 als Antwort für Frage 4 zu verwenden. Außerdem stellt Ratsherr Verstegen fest, dass das Bauvorhaben teurer geworden ist, denn eine Kostensteigerung konnte nur durch den Wegfall von Kellerräumen verhindert werden.
Ratsherr Rosenthal stimmt Ratsherr Verstegen zu und erklärt, dass eine Kostensteigerung entstanden ist, weil woanders Kosten eingespart worden sind und zwar in Höhe von 60.000€.
Der Betriebsausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.