Auszug - Anregung des Ortsrates der Ortschaft Nordost nach § 94 Abs. 3 NKomVG i. S. Aufnahme des Stadtteils Steterburg in Städtebauförderprogramme
Einstimmiger Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der Anregung des Ortsrates der Ortschaft Nordost vom 05.07.2012 gemäß § 94 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) folgendes: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (vU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in einem noch genau abzugrenzenden Untersuchungsgebiet in der Siedlung „Steterburg“ die Ausschreibung dieser Leistung zu veranlassen, nachdem das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) entsprechend fortgeschrieben worden ist. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Vergabe der vU erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € bei der Planung des Ergebnishaushaltes 2013 zu berücksichtigen.
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