Beschlussvorschlag:
a) Die im Nds. Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Glückspiel vom 21.Juni 2012 enthaltene Mindestabstandsregelung von 100 m zwischen Spielhallen wird in Salzgitter ohne Änderungsverordnung angewandt (§10 Abs.2 des Nds. Glückspielgesetzes).
b) Die Verwaltung wird gebeten, über die Auswirkungen nach den Sommerferien 2013 zu berichten.
Unter Berücksichtigung des gemeinsamen Änderungsantrages 1421/16 (Top 2.7.1) der Ratsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
a. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen in Salzgitter wird auf 500 m festgelegt. (§ 10 Abs. 2 des Nds. Glücksspielgesetzes)
Eine entsprechende Verordnung ist dem Rat zeitnah vorzulegen.
b. Die Verwaltung wird gebeten, über die Auswirkungen nach den Sommerferien 2013 zu berichten.