Sachverhalt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Bereich wurde vom Rat der Stadt Salzgitter am 28.02.2007 die
Satzung über eine Veränderungssperre in Salzgitter-Lebenstedt „Konrad-Adenauer-Straße/Nördlich
Feuerwache“ beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 4 am 08.03.2007 in Kraft getreten.
Anlass für die
Veränderungssperre ist die Sicherung der Planungsziele des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Leb 154 „Konrad-Adenauer-Straße/Nördlich
Feuerwache.
Das vom Rat der Stadt
Salzgitter am 28.06.2006 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept für das
Oberzentrum Salzgitter sowie dessen Ergänzung treffen u.a. Aussagen zur verträglichen
Entwicklung des Einzelhandelsstandortes an der Konrad-Adenauer-Straße, die durch
entsprechende Festsetzung der Verkaufsflächen und Sortimente im Bebauungsplan Leb
154 berücksichtigt werden.
Der Bebauungsplan Leb
154 hat noch keine Planreife erlangt, d.h. er kann noch nicht zur
planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben herangezogen werden.
Zur Sicherung der
Planungsziele des Bebauungsplans Leb 154 ist daher für den in der Anlage
gekennzeichneten Bereich die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.