Die Verwaltung wird
aufgefordert, den mit Beschlussvorlage 2230/15 und 2230/15-1 vom
10.03.2008 erstellten Satzungsentwurf über die Festlegung der Schulbezirke
für die Schulen in Salzgitter unter Einbezug der Ziffern 2. und 3. dieses
Antrages zur Beschlussfassung vorzulegen.
2.Eine Übergangsregelung gilt für Geschwister von Kindern, die am
Stichtag 17.12.2008 eine Grundschule im Stadtgebiet besuchen, in deren Bezirk
sie nach dieser Satzung nicht mehr wohnen (ehemaliger Überschneidungsbereich
von Grundschulen). Kinder dieser Personengruppe dürfen ausnahmsweise in derselben
Schule angemeldet werden wie ihre Geschwister, sofern sie drei oder weniger
Jahrgänge unter diesen beschult werden.
Die bisherige
Regelung für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten ist an die neue
Festlegung der Schulbezirke dahingehend anzupassen, dass Schüler die Beförderungskosten
für die gewählte Schule erhalten, sofern die Kilometergrenze (3 km)
überschritten wird.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Salzgitter will sich als
Lernstadt darstellen. Das muss u. a. bedeuten, dass die Kinder die Schule ihrer
Wahl besuchen können. Nicht der Geldbeutel der Eltern darf über den Bildungsweg
der Kinder entscheiden.
Daher ist eine Übernahme
der Schülerbeförderungskosten geboten.