Sachverhalt:
Ziel
der Planung ist die nachhaltige Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil
SZ-Lichtenberg unter Berücksichtigung der Grundzüge des
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für das Oberzentrum Salzgitter aus dem Jahr
2006.
Für
die Nahversorgung der Bewohner von SZ-Lichtenberg steht - nach Aufgabe eines
Lebensmittelvollsortimenters im letzten Jahr - in erster Linie ein
Lebensmitteldiscounter an der Burgbergstraße bereit (siehe Geltungsbereich 2).
Da dieser Markt keine leistungsfähigen und modernen Strukturen aufweist, ist
seine Erweiterung dringend erforderlich. Am vorhandenen Standort besteht
aufgrund von Platzmangel jedoch keine Möglichkeit zur notwendigen Expansion.
Als
vorrangiges Ziel ist im Einzelhandelsentwicklungskonzept für das Oberzentrum
Salzgitter die Sicherung der Nahversorgung in den angrenzenden Stadtteilen von SZ-Lebenstedt
genannt worden. Um demnach einen sinnvollen Ausbau der Nahversorgung zu
erreichen, sind hierzu u.a. die bestehenden Nahversorger im Stadtteil
Lichtenberg zu konsolidieren und zu modernisieren. Als potenzielle
Verlagerungsfläche für die bestehenden Märkte ist gemäß
Einzelhandelsentwicklungskonzept möglichst eine Fläche in integrierter Lage von
SZ-Lichtenberg zu finden, d.h. im Umkreis von 500 m zum geplanten
Einzelhandelsbetrieb sollten sich überwiegend Wohngebiete befinden.
Da
ein derartiges Areal im Stadtteil Lichtenberg nicht zur Verfügung steht - die
einzige größere Freifläche in der Straße „Zingel“ ist als
potenzielle Schulerweiterungsfläche reserviert - und zudem ein Nahversorger
mittlerweile aufgegeben hat, wird der am nordwestlichen Ortsrand von
Lichtenberg befindliche, im Einzelhandelsentwicklungskonzept als
Entwicklungsfläche 10 bezeichnete Bereich für die Verlagerung des
Lebensmitteldiscounters herangezogen (siehe Geltungsbereich 1). Bei diesem
Standort südlich „An der Heerstraße“ handelt es sich um eine sog.
teilintegrierte Lage, die jedoch im Hinblick auf ihre Nahversorgungsfunktion im
Vergleich zum jetzigen Standort nahezu gleichwertig ist. Der seit 2001 rechtskräftige
Bebauungsplan Lich 17 „Lichtenberg Nord“ setzt an dieser Stelle
eingeschränkte Gewerbegebiete und den Ausschluss von Einzelhandel fest.
Um wiederum eine Überversorgung des Stadtteils zukünftig zu
vermeiden, wird am alten Standort an der Burgbergstraße die Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten im
festgesetzten Mischgebiet ausgeschlossen.
Anlage:
Geltungsbereiche des
Bebauungsplans Lich 23 für Salzgitter-Lichtenberg,
„Südlich an der
Heerstraße“