Sachverhalt:
Auftrag des
Verwaltungsausschusses vom 07.10.2008
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2008 die Verwaltung
beauftragt, im Herbst 2008 eine erneute Elternbefragung zur Ermittlung des
Bedürfnisses an einer Integrierten Gesamtschule (IGS) mit gymnasialer Oberstufe
als Ganztagsschule in Salzgitter durchzuführen. Gleichzeitig wurde als
Schulstandort für eine IGS der Stadtteil Salzgitter-Lebenstedt festgelegt
(Vorlage 3014/15).
Infoveranstaltungen/Elternbefragung
Die Verwaltung hat Mitte
Oktober 2008 insgesamt 4.010 Fragebögen per Post an die Erziehungsberechtigten
von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 4 der allgemein bildenden
Schulen versandt, um die zukünftige Beschulung ab Jahrgang 5 zu erfragen.
Darüber hinaus bestanden für die Eltern umfangreiche Möglichkeiten sich über die
bestehenden Schulformen und die Gesamtschule zu informieren
(Informationsblätter sowie vier von der Verwaltung und der Landesschulbehörde
in den ersten beiden Novemberwochen durchgeführte Informationsveranstaltungen).
Nach dem vorgegebenen
Rückgabetermin (30.11.2008) wurden die Fragebögen ausgewertet. Es wurden
insgesamt 1.842 Fragebögen zurückgesandt (Rücklaufquote: 45,94 %); 198
Fragebögen mussten als ungültig gewertet werden. Im Ergebnis haben sich
insgesamt über alle vier Jahrgänge 1.039 Eltern (63,20 %) für eine Anmeldung
ihres Kindes in der IGS ausgesprochen. 605 Eltern (36,80 %) wünschen für ihr
Kind eine Beschulung in den bisher in Salzgitter vorhandenen Schulformen (HS,
RS, GY). Die einzelnen Ergebnisse sind im Detail (jahrgangs-, schul- und stadtteilbezogen)
in den Anlagen 1a - f dargestellt. Der vorgegebene IGS-Schulstandort Lebenstedt
hat sich weder bei der Rücklaufquote noch bei den Eltern, die in den weiter
entfernten Stadtteilen wohnen, negativ niedergeschlagen.
Die Ergebnisse dieser
Umfrage bestätigen auch in der Tendenz die Trendaussagen der Befragung aus
Mai/Juni 2008 und sprechen sich mehrheitlich für den Besuch einer IGS am
Schulstandort Lebenstedt aus.
Bedürfnisprüfung
Nach der Änderung des
Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist die Errichtung neuer Gesamtschulen
seit dem 01.08.2008 wieder möglich. § 106 Abs. 2 NSchG bestimmt dazu:
„Die
Schulträger sind nach Maßnahme des Bedürfnisses berechtigt, neben Hauptschulen,
Realschulen und Gymnasien Gesamtschulen zu führen, wenn der Besuch von
Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Gebiet des Landkreises oder der
kreisfreien Stadt unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5.1 der
Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP) muss eine neue IGS langfristig
(d. h. mindestens 14 Jahre lang) mindestens fünfzügig sein. Entsprechend den
Vorgaben zur Berechnung von Zügen sind für eine IGS mindestens 130 (5 x 26)
Schülerinnen und Schüler erforderlich. Die max. Schülerzahl beträgt 30 pro
Jahrgang; somit 150 Schülerinnen und Schüler. Ausnahmen von den Mindestgrößen
sind nicht möglich.
Nach § 106 Abs. 4 NSchG hat
der Schulträger zu ermitteln, ob die angegebene Mindestgröße nach der
Entwicklung der Schülerzahlen und dem Interesse der Erziehungsberechtigten
dauerhaft erreicht werden kann. Das Interesse der Erziehungsberechtigten ist
durch eine Befragung festzustellen. Unter Berücksichtigung der konkreten
Bevölkerungsentwicklung ist eine stabile Prognose für mindestens 14 Jahre
erforderlich.
Der Fragebogen der Stadt
Salzgitter wurde mit der Landesschulbehörde abgestimmt, so dass hier keine
Beanstandungen zu erwarten sind.
Das Ergebnis der
Elternbefragung weist als Durchschnittswert aller vier Jahrgänge 260
Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang aus. Damit wird die vorgegebene
Mindestgröße um das Doppelte überschritten. Auch der sich langfristig ergebende
Bevölkerungsrückgang und die damit sinkenden Schülerzahlen (siehe Anlage 2)
können das Bedürfnis nicht in Frage stellen. Unter Berücksichtigung dieser
Veränderungen ist langfristig immer noch von mindestens 235 Interessenten für
eine IGS auszugehen.
Weitere unabdingbare
Genehmigungsvoraussetzung ist, dass der Besuch von Hauptschulen, Realschulen
und Gymnasien im Gebiet des Schulträgers unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet
bleibt. Dieses Kriterium stellt sich insbesondere dann, wenn vorhandene
Regelschulen in Gesamtschulen „umgewandelt“ werden sollen. Unter
„zumutbaren Bedingungen“ ist die Zumutbarkeit der Schulwegzeiten zu
verstehen. Als Schulstandort für eine mögliche IGS ist der Stadtteil Lebenstedt
bestimmt worden. Nur in diesem Standteil müsste das Angebot und die Anzahl der
bisherigen Regelschulen angepasst werden. Auch nach der Errichtung einer IGS in
Lebenstedt würden in diesem Stadtteil weiterhin die Schulformen Hauptschule,
Realschule und Gymnasium besucht werden können. Jeweils zwei Schulen je
Schulformen würden dann noch wohnortnah besucht werden können. An anderen
Schulstandorten würden sich keine Veränderungen ergeben. Die Schulwegzeiten
wären somit nach wie vor als zumutbar anzusehen.
Durch den geführten Nachweis
über den ausreichenden Interessentenkreis an einer IGS unter Berücksichtigung
der langfristigen Schülerzahlenentwicklung und die dann weiter garantierten
zumutbaren Bedingungen zum Besuch der Regelschulen ist das Bedürfnis für die
Errichtung einer IGS in Salzgitter gegeben und kann festgestellt werden.
Zur Errichtung einer IGS ist
die Beteiligung des Stadtelternrates sowie des Stadtschülerrates rechtzeitig
durchzuführen, damit das Ergebnis in die Entscheidungsfindung der politischen
Gremien einfließen kann. Der Eltern- und Schülervertretung wurde die
Beschlussvorlage 3520/15 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 15.03.2009
übersandt. Die Verwaltung wird die politischen Gremien noch vor endgültiger Beschlussfassung
über die Voten dieser Gremien informieren.
Die Landesschulbehörde wurde
bereits durch Übermittlung des Umfrageergebnisses und dieser Beschlussvorlage
frühzeitig über die Planungsabsichten informiert; um den Zeitaufwand für die
Antragsprüfung möglichst zu reduzieren. Nach Erteilung der Genehmigung müssen
noch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten für die neue Schule rechtzeitig
erledigt werden, damit diese zum Schuljahresbeginn 2010/11 ordnungsgemäß ihren
Betrieb aufnehmen kann. Neben dem Stellenausschreibungs- und
Besetzungsverfahren für die Lehrkräfte und die Funktionsstellen muss eine
Planungsgruppe einberufen werden. Die Landesschulbehörde hat bereits
mitgeteilt, dass für die vorbereitenden Arbeiten dieser Planungsgruppe (z. B.
Schulprofil, Schulbücher, Mitwirkung bei den Aufnahmeentscheidungen,
Raumplanungen usw.) ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten benötigt wird. Schon
aus diesen Vorgaben ist ersichtlich, dass eine Errichtung einer IGS in
Salzgitter frühestens zum 01.08.2010 realistisch ist.
Ermittlung und Festlegung
des Raumbedarfs
Unter Berücksichtigung des
Umfrageergebnisses, der Auswirkungen auf andere Schulen, des Raumbestandes der
Schulzentren des Stadtteils Lebenstedts und nicht zuletzt der finanziellen
Auswirkungen schlägt die Verwaltung die Errichtung einer IGS mit gymnasialer
Oberstufe in Ganztagsform in Mindestzügigkeit (Sek-I 5 Züge, Sek-II 3 Züge)
vor. Die Ermittlung und die Festlegung des notwendigen Raumbedarfs sind auf
diese genannten Zügigkeiten ausgelegt.
Der Raumbedarf einer IGS in
vorgenannter Größe lässt sich aus der Stundentafel für diese Schulform ableiten
und orientiert sich an den Schulbauhandreichungen.
Vorrangig müssen
allgemeine Unterrichtsräume (AUR), fachgebundene Unterrichts-räume (FUR) und
Sportübungseinheiten (SpÜ) vorgehalten werden. Daneben werden weitere
Unterrichtsräume für den Wahlunterricht und Differenzierungsmaßnahmen (Art und
Umfang abhängig vom pädagogischen Konzept), Nebenräume, Verwaltungsräume sowie
für den Ganztagsbetrieb die notwendige Infrastruktur (Mittagsversorgung und
Freizeitbereich) benötigt.
Der detaillierte Raumbedarf
für die in Salzgitter geplante IGS ist in Anlage 3 dargestellt.
Einen vergleichbaren
Raumbedarfsumfang legt die Stadt Braunschweig auch für die geplante vierte IGS
im dortigen Stadtgebiet zu Grunde. Verwaltungsvertreter haben im Dezember 2008
zwei IGS-Standorte in Braunschweig (Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, IGS
Franzsches Feld) besichtigt, um
zusätzliche Erkenntnisse für die Planungsarbeiten in Salzgitter zu erhalten. Insbesondere
hat sich vor Ort bestätigt, dass zusätzlicher Raumbedarf durch
Differenzierungsmaßnahmen, Wahlunterricht, Ganztagsbetrieb sowie durch
Lehrerteamstationen ausgelöst wird.
Standortfestlegung
Bereits in der Vorlage
3014/15 hat die Verwaltung begründet dargelegt, dass eine Errichtung einer IGS
nur im Stadtteil Lebenstedt möglich und vertretbar ist. Auch wurde bereits eine
erste Raumübersicht in den dortigen drei Schulzentren geliefert.
Die Schulzentren Fredenberg
und Lebenstedt/Süd verfügen über höhere Raumkapazitäten als das Schulzentrum
Amselstieg. Dort würden Erweiterungsbauten in geringerem Umfang notwendig sein
als im Schulzentrum Amselstieg.
Bezüglich der Organisation
der Schülerbeförderung im Rahmen des ÖPNV werden zwischen den drei Schulzentren
keine gravierenden Unterschiede gesehen.
Würde die IGS in den
Schulzentren Fredenberg und Lebenstedt/Süd errichtet, hätte das erhebliche
Auswirkungen auf die dort ansässigen Schulen, insbesondere für die Gymnasien
müsste ein anderer Standort gefunden werden. Eine Zusammenlegung der beiden
Lebenstedter Gymnasien ist auch nach Errichtung einer IGS wegen des hohen
Schüleraufkommens nicht zu realisieren. Auch die örtliche Verlagerung eines
Gymnasiums oder/und der Emil-Langen-Realschule scheidet aus, da dann am neuen
Standort zusätzlicher Raumbedarf ausgelöst würde. Die Verwaltung spricht sich
daher für das Schulzentrum Amselstieg als IGS-Standort aus, zumal durch diese
Standortwahl die geringsten Einflüsse auf die bestehende Schulstruktur im
Stadtteil Lebenstedt gegeben sind. Alle drei Schulzweige der GHRS Amselstieg
weisen gegenüber den anderen vergleichbaren Schulen in Lebenstedt, die weitaus
geringsten Schülerzahlen aus.
Raumbedarf/Raumbestand/Raumfehl
im Schulgebäude Amselstieg
In der Anlage 4 werden
Raumbedarf und Raumbestand im Schulgebäude Amselstieg miteinander verglichen;
gleichzeitig wird das Raumfehl für die jeweilige Raumart dargestellt. Insgesamt
ergibt sich im dortigen Schulgebäude ein Fehl an Unterrichtsräumen,
Verwaltungsräumen, Lehrerstationen; darüber hinaus fehlt die Infrastruktur für
den Mensa- und Freizeitbereich.
Bauliche Maßnahmen
Der zusätzliche Raumbedarf
kann nach ersten Planungsüberlegungen durch Umwidmung einschl. baulicher
Umgestaltungen nur teilweise minimiert werden.
Es sind daher bauliche
Erweiterungen zwingend notwendig. Der zusätzliche Raumbedarf könnte überwiegend
durch die bauliche Aufstockung von zwei Flachtrakten (Bruttogrundfläche von ca.
1.600 m²) realisiert werden.
Darüber hinaus müssten an
den Grundschultrakt zusätzlich vier Räume angebaut werden (300 m² BGF).
Die notwendigen Baumaßnahmen
können in zeitlich verschiedenen Bauabschnitten realisiert werden. Die
Baumaßnahmen sollten mit dem bereits für das Schulgebäude Amselstieg beschlossenen
„Schulsanierungskonzept 2007 plus“ zeitlich in Einklang gebracht
werden.
Die Räumlichkeiten für
Mensa, Verwaltung und Freizeitaktivitäten müssen vorrangig vorgehalten und
möglichst noch 2010 realisiert werden.
Investitionsbedarf
Der Investitionsbedarf wurde
grob ermittelt und stellt sich auf Grundlage dieser Vorgaben wie folgt dar:
Aufstockung und Anbau 2,9
Mio €
Innere Umbauten und zusätzliche Technik 2,0
Mio €
Ausstattung 0,6
Mio €
Gesamt: 5,5
Mio €
Projektvorlage
Die Verwaltung wird nach dem
Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer IGS in Salzgitter bis zum Herbst
2009 eine Projektvorlage erarbeiten, die nach vorgeschaltetem
Investitionscontrolling detaillierte Aussagen zum Raumbedarf, Raumprogramm, zu
notwendigen Umgestaltungs-, Erweiterungs- und Ausstattungsmaßnahmen sowie zum
Investitionsbedarf trifft und damit die Voraussetzung schafft, mit den ersten
baulichen Maßnahmen bereits zum Jahresende 2009 beginnen zu können.
Schulorganisatorische
Maßnahmen/Auswirkungen
Auf Grund des dargelegten
Raumfehls im Schulgebäude Amselstieg können die derzeit vorhandenen Schulzweige
der GHRS Amselstieg im dortigen Gebäude nicht verbleiben. Es ist somit zwingend
notwendig, die GHRS Amselstieg in Gänze ab 01.08.2010 schrittweise (es erfolgt
keine Einschulung mehr im Jahrgang 5 bzw. 1) aufzuheben.
Der Hauptschulzweig
wird seit 3 Jahren in der Eingangsklasse nur einzügig geführt. Mittelfristig
werden nach Errichtung der IGS unter Berücksichtigung rückläufiger
Schülerzahlen maximal 20 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang aus diesem Einzugsbereich
erwartet. Die beiden noch im Stadtteil Lebenstedt vorhandenen Hauptschulen
(Klunkau, Fredenberg) könnten diese zusätzliche Schülerzahl problemlos
aufnehmen (Raumengpässe in den dortigen Schulgebäuden sind nicht zu erwarten).
Es wäre überlegenswert, bereits zum 01.08.2009 im Schulgebäude Amselstieg keine
Hauptschülerinnen und -schüler mehr im Jahrgang 5 zu beschulen, da wiederum nur
eine sehr geringe Schülerzahl erwartet wird. Als Nebeneffekt würden sich dann
bessere Raumalternativen zum Errichtungszeitpunkt der IGS ergeben.
Die GHRS Amselstieg hat mit
ihrem Realschulzweig das deutlich geringste Realschüleraufkommen in
Lebenstedt. Die Schülerzahl liegt durchschnittlich bei 59 Schülern.
Mittelfristig werden nach Errichtung der IGS unter Berücksichtigung
rückläufiger Schülerzahlen und der IGS-Wahl maximal 40 Realschülerinnen und
-schüler pro Jahrgang aus diesem Einzugsbereich erwartet. Die beiden dann noch
im Stadtteil Lebenstedt vorhandenen Realschulen (Emil-Langen-RS,
Gottfried-Linke-RS) könnten diese zusätzliche Schülerzahl ebenfalls unter
Berücksichtigung der vorher genannten Rahmenbedingungen aufnehmen. Sollten sich
wider Erwarten jahrgangweise Raumengpässe ergeben, könnten diese durch
Umwidmung anderer Räume vor Ort behoben werden.
Der Grundschulzweig
ist derzeit zweizügig (durchgehend weniger als 40 Schulkinder pro Jahrgang).
Mittelfristig wird von max. 35 Schulkindern ausgegangen. Die Verwaltung hat
zwei Alternativen untersucht.
a) Neubau einer zweizügigen
Grundschule im Schulkomplex Amselstieg/Pestalozzi
b) Verteilung der
Grundschulkinder auf benachbarte Grundschulen
Der Neubau einer zweizügigen
Grundschule würde eine Investitionsbedarf von mindestens 2,5 Mio €
auslösen. Selbst das Argument der wohnortnahen Beschulung würde bei dem sich
noch weiter verringernden Grundschüleraufkommen diese Investition nicht
angemessen erscheinen lassen, zumal an benachbarten Grundschulstandorten
Raumkapazitäten vorhanden bzw. geplant sind. Die Verwaltung spricht sich daher
für eine Aufteilung dieser Schüler auf die Grundschulstandorte Kranichdamm und
Ostertal aus. Beide Grundschulen wären für die überwiegende Zahl der
Schulkinder aus dem Grundschulbezirk Amselstieg unter zumutbaren Bedingungen
(unter 2 km, verkehrssicher) fußläufig gut erreichbar. Wird in Ausnahmenfällen
die Mindestentfernung überschritten, so kann die Schülerbeförderung durch den
ÖPNV sichergestellt werden.
Die Verwaltung wird im
Rahmen der zu überarbeitenden Schulbezirksatzung die genaue Aufteilung nach
Straßenzügen vorschlagen.
Bei weiter rückläufigem
Grundschüleraufkommen können die Kranichdammschule und die Grundschule Am
Ostertal zusätzlich die Amselstieg-Grundschulkinder aufnehmen; an beiden
Standorten würde dann die Beschulung überwiegend in einer Vierzügigkeit
erfolgen.
Dazu sind die dortigen
Raumkapazitäten schon heute fast ausreichend. Am Ostertal müsste allerdings die
bereits in der Mifrifi für 2011 enthaltene bauliche Erweiterung um zwei AUR bis
zum 01.08.2010 realisiert werden. Die Außenstelle in Salder würde somit mittelfristig
weiter bestehen bleiben.
Schulbezirke
Schulbezirk der IGS wäre das
gesamte Gebiet der Stadt Salzgitter. Eine Aufnahme auswärtiger Schüler
erscheint zumindest mittelfristig wegen der höheren Nachfrage aus dem eigenen
Stadtgebiet ausgeschlossen.
Die skizzierten
schulorganisatorischen Maßnahmen (Errichtung IGS, Aufhebung GHRS Amselstieg)
machen zwangläufig nach deren Genehmigung eine Änderung der Satzung der Stadt
Salzgitter über die Festlegung der Schulbezirke für die Schulen in Salzgitter
zum 01.08.2010 notwendig.
Die Verwaltung wird zeitnah
einen entsprechenden Satzungsänderungsentwurf vorlegen.
Schülerzahlenentwicklung/Schülerverteilungsprognose/Auswirkungen
Für das Gebiet der Stadt
Salzgitter wird sich die Schülerzahl pro Jahrgang mittelfristig bei ca. 950
Schülerinnen und Schülern einpendeln. Zum langfristigen Zielzeitpunkt muss von
ca. 850 Schülerinnen und Schülern ausgegangen werden (siehe auch Anlage 2).
Für die IGS kann mit einem
konstanten Schüleraufkommen von 150 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang gerechnet
werden.
Die derzeitigen
Schullaufbahnempfehlungen der Grundschulen zu den weiterführenden Schulen
würden für folgende zukünftige Schülerzusammensetzung in der IGS sprechen:
Empfehlungen für Hauptschule 25
% (37 Schülerinnen und Schüler)
Empfehlungen für Realschule 40
% (60 Schülerinnen und Schüler)
Empfehlungen für Gymnasium 35 % (53 Schülerinnen und Schüler)
Eine Prognose über die
Lauflaufbahnentscheidung nach Errichtung einer IGS zu den weiterführenden
Schulen ist wegen fehlender Erfahrungswerte, abweichender Entscheidungen der
Erziehungsberechtigten gegenüber den Laufbahnempfehlungen und rückläufiger
Schülerzahlen zum derzeitigen Zeitpunkt nur bedingt möglich.
Die Errichtung der IGS in
Salzgitter wird neben der veränderten Schülerverteilung durchaus auch
Auswirkungen auf die vorhandene Schullandschaft haben. Neben der Aufhebung der
GHRS Amselstieg ist aber kurzfristig keine andere Schule in ihrem Bestand
gefährdet.
Mittelfristig könnte es dazu
führen, dass nur noch eine Hauptschule im Stadtteil Lebenstedt vorgehalten
werden müsste. Die Entwicklung der Hauptschulen in Thiede und Flachstöckheim
wird zu beobachten sein.
Die verbleibenden 5
Realschulen wären auch mittelfristig nicht gefährdet; sie könnten drei- bzw.
vierzügig fortgeführt werden.
Die Schülerzahlen an den
Gymnasien würden sich deutlich reduzieren; insbesondere betroffen wären davon
die beiden Gymnasien in Lebenstedt. Hier wird mittelfristig jeweils eine knappe
Vierzügigkeit erwartet. Dieser Rückgang würde dann allerdings die zusätzliche
Beschulung von Gymnasialschüler aus Thiede ermöglichen, die bisher aus
Kapazitätsgründen Gymnasien der Stadt Wolfenbüttel besuchen. Die Stadt
Salzgitter könnte bei geändertem Beschulungsort ihre Aufwendungen für
Schülerbeförderung (derzeitige Mehraufwendungen ca. 75 €/Schüler) und
Sachkostenbeiträgen (740 €/Schüler) deutlich reduzieren.
Schülerbeförderung
Auf Grund des stadtweiten
Einzugsbereiches hätten alle IGS-Schülerinnen und -Schüler unter
Berücksichtigung der in der Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt
Salzgitter festgelegten Mindestentfernung Anspruch auf Schülerbeförderung.
Das Schulzentrum Amselstieg
ist mit dem ÖPNV auch aus weiter entfernt liegenden Stadtteilen sehr gut bis
gut erreichbar; lediglich in einigen Ausnahmefällen müssten wegen
Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze Einzelbeförderungen per Taxe organisiert
werden.
Die Anzahl der
anspruchberechtigten Fahrschüler würde sich durch die bereits aufgezeigten
schulorganisatorischen Änderungen (Aufhebung der GHRS Amselstieg in Verbindung
mit der Modifizierung von Schulbezirken) sowie durch Errichtung einer IGS
erhöhen; über den Umfang und dem damit verbundenen finanziellen Mehraufwand
vermag die Verwaltung noch keine Prognose abzugeben.
Ganztagsschule
Die Verwaltung hält ebenso
wie alle an Bildung Interessierten einen verpflichtenden Ganztagsunterricht für
alle Schulkinder der IGS für notwendig und sinnvoll; wie dies auch bei den
bereits bestehenden Gesamtschulen seit Jahren praktiziert wird. Mit einer
Unterrichtsverteilung auf Vor- und Nachmittag kann unter Einbeziehung von
Ruhepausen und Freizeitaktivitäten ein motiviertes, nachhaltiges und
erfolgreiches Lernen gewährleistet werden.
Nach der derzeitigen
Erlasslage (Ziffer 8.2 Ganztagserlass) werden allerdings Schulen nur als so
genannte offene Ganztagsschulen genehmigt. Das bedeutet, kein verpflichtender
Nachmittagsunterricht, sondern die freiwillige Teilnahme der Schülerinnen und
Schüler an Nachmittagsangeboten, die die Schulen in Kooperation mit Trägern der
Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern anbieten.
Das Kultusministerium hat in
jüngster Vergangenheit darauf hingewiesen, dass dieses auch für neu zu
errichtende Gesamtschulen gilt und dabei keine Ausnahmen gemacht werden.
Allerdings sollen die in der Zukunft zu genehmigenden Ganztagsschulen nach den
Möglichkeiten der Haushaltssituation des Landes schrittweise mit
Personalressourcen ausgestattet werden.
Die Verwaltung ist demnach
gehalten, für die zu errichtende Gesamtschule einen offenen Ganztagsschulstatus
zu beantragen.
Fortschreibung
Schulentwicklungsplanung
Nach § 26 Abs. 5 sind die
Schulentwicklungspläne fortzuschreiben, soweit Veränderungen der tatsächlichen
und rechtlichen Grundlagen es erfordern. Die VO-SEP sieht allerdings seit ihrer
letzten Änderung keine zwingenden landeseinheitlichen Fortschreibungstermine
(bis dato 01.01.2009) mehr vor.
Die Verwaltung wird erst
nach dem erwarteten Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer IGS in Salzgitter
den Schulentwicklungsplan fortschreiben und die dann seit der letzten
Fortschreibung (1996) getroffenen schulorganisatorischen Maßnahmen
(Schulstrukturreform 2004, Errichtung IGS, Aufhebung GHRS Amselstieg) in den
Plan aufnehmen und diesen mit weiteren mittelfristig notwendigen
schulorganisatorischen Änderungen (Arbeitsauftrag aus dem Ratsbeschluss vom
28.01.2004) spätestens im Jahr 2010 zur Beschlussfassung vorlegen.