Sachverhalt:
Die Änderung des
Bebauungsplans Leb 88 ist erforderlich, um negative Auswirkungen durch
großflächigen Einzelhandel auf den Kernbereich von Salzgitter-Lebenstedt zu
verhindern. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans soll ein Teilergebnis des
vom Rat der Stadt Salzgitter beschlossenen Einzelhandelsentwicklungskonzepts
planungsrechtlich umgesetzt werden.
Ziel der Planung ist der
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtschädlichen Auswirkungen,
da dies für den Bereich südlich der Neißestraße keine gewünschte Entwicklung
darstellt. Außerdem soll eine im Bebauungsplan Leb 88 als Straßenverkehrsfläche
festgesetzte Wegefläche in gewerbliche Baufläche geändert werden, da der Weg
als Verkehrsfläche nicht mehr benötigt wird.
Die genannten
Planungsziele stehen den strategischen Zielfeldern des Oberbürgermeisters (Kinder-
und familienfreundliche Stadt Salzgitter, Salzgitter die Lernstadt, bürgerorientierte
Dienstleistungen im Gemeinwesen Stadt Salzgitter, Haushaltskonsolidierung)
nicht entgegen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte vom 17. August bis zum 17. September 2008. Die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 12. Dezember 2008 bis zum 19. Januar 2009.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit
sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben worden.
Im Rahmen der Planung wurde entsprechend § 2 Abs. 4 Satz 1
BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Umweltbericht
gem. § 2a Nr. 2. BauGB als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan
Leb 88, 1. Änderung beigefügt.