Sachverhalt:
Die Behörde für
Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Northeim führt zz. das
vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Othfresen durch.
Auf Grundlage des Wege-
und Gewässerplans soll eine Änderung der Stadtgrenze durchgeführt werden.
Die jetzige Stadtgrenze verläuft
durch einige Ackerblöcke, so dass eine sinnvolle Neueinteilung des Eigentums nur
schlecht zu realisieren ist.
Weiterhin verläuft die
jetzige Stadtgrenze durch den ehem. Klärteich südlich der B 6. Privatrechtlicher
Eigentümer der Klärteichfläche ist die Gemeinde Liebenburg. Schon aus diesem
Grunde ist es geboten, dass die Planungshoheit auf die Gemeinde Liebenburg
übergeht, damit Planungs- und
umweltrechtlichen Angelegenheiten die Gemeinde Liebenburg in eigener
Zuständigkeit lösen kann.
Der neue Grenzverlauf geht
entlang der B 6 sowie vorhandener
Feldwege und wird somit der Örtlichkeit angepasst. Die Zu - und Abgangsflächen
bilden mit den Nachbarflächen eine wirtschaftliche Einheit.
Städtisches Grundeigentum
ist von der Gebietsänderung nicht betroffen.
Aus vermessungs- und
katastertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken.
Der Flächenzugang und der
Flächenabgang zwischen den Gemeinden ist mit je
7, 2450 ha flächenneutral.
Gemäß § 58(2)
Flurbereinigungsgesetz in Verbindung mit § 17 ff NGO bedarf die Änderung der
Stadt- und gleichzeitig auch Landkreisgrenze der Zustimmung der beteiligten Gemeinden,
des Landkreises und der Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Änderung tritt erst
mit Rechtswirksamkeit des Flurbereinigungsplanes, voraussichtlich 2011, in
Kraft.