Mitteilung:
Die Schuldnerberatung der Stadt Salzgitter - Fachdienst Soziales –
gegründet im April 1984, besteht nunmehr seit 25 Jahren. Aus diesem Grund gibt
die Verwaltung einen Überblick über die bisher geleistete Arbeit.
1. Verschuldungsumstände der Einwohner:
In den ersten Jahren der Schuldnerberatung beschränkte sich die
Klientel der Schuldnerberatung auf Bezieher von Leistungen des
Bundessozialhilfegesetzes. Aufgrund des geringen Einkommens waren die
Möglichkeiten der Schuldenregulierung jedoch begrenzt, meist wurden Forderungen
gestundet, nur in Ausnahmefällen konnten aufgrund der geringen Einkünfte Raten
vereinbart oder Vergleiche geschlossen werden.
Bedingt durch die öffentliche Diskussion von
Überschuldung/Schulden als gesamtgesellschaftliches Problem (z. B. durch
Arbeitslosigkeit, Scheidung) veränderte sich in den 25 Jahren zunehmend der
Personenkreis der Ratsuchenden.
Überschuldung ist eine schwierige Lebenssituation, die nicht nur
die Eltern, sondern auch immer mehr die Kinder betrifft.
Die Umstände, die zur Verschuldung führen sind in der Grafik 1
dargestellt. Deutlich wird, dass der Verlust des Arbeitsplatzes mit 35% den
größten Anteil ausmacht. Sonstige Verschuldungsumstände (31%) sind zum Beispiel
die wachsende Anspruchshaltung der Bürger, die mangelnde Fähigkeit der
langfristigen Finanzplanung oder die Haushaltsgründung oder Geburt eines
Kindes.

Grafik 1,
Ermittlung der Verschuldungsumstände, eigene Datenerfassung des Fachdienstes
Soziales
2. Betroffene
Personen:
Neben
Personen, die SGB II-Leistungen beziehen, wird die Schuldnerberatung heute
vermehrt von Personen aus allen gesellschaftlichen Schichten (Rentner,
Arbeitnehmer, ehemals Selbständige etc.) aufgesucht.
Durch
die Veränderung der Einkommensverhältnisse der Ratsuchenden, erweiterten sich
heute die Möglichkeiten der außergerichtlichen Schuldenregulierung. Es können
vermehrt Vergleichsabschlüsse und Ratenzahlungsangebote geschlossen werden,
dabei werden durch die Arbeit der Schuldnerberatung häufig Lohnpfändungen
vermieden und somit Arbeitsplätze gesichert.
Auffällig
ist, dass sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder der in der Beratung befindlichen
Haushalte seit 1984 verändert hat. Fast die Hälfte der Beratungen erfolgt
trotzdem noch für Einzelpersonen (siehe Grafik 2). In den letzten 25 Jahren ist
festzustellen, dass immer häufiger Geschiedene bzw. Alleinerziehende mit
Kindern die Schuldnerberatung aufsuchen.

Grafik 2, Anzahl
der Haushaltsmitglieder in der Schuldnerberatung im Jahr 2008?, eigene
Datenerfassung des Fachdienstes Soziales
3.
Einkommenssituation:
Die
Hauptkundengruppe der Schuldnerberatung ist, wie in allen Betrachtungsjahren,
im Bereich der Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II Bezieher zu finden (siehe
Grafik 3). In den letzten Jahren wurde durch interne Erhebungen jedoch
festgestellt, dass immer mehr Kunden die Dienstleistung der Schuldnerberatung
in Anspruch nehmen, die Erwerbseinkommen beziehen. Diese Erkenntnisse haben
dazu geführt, dass die Schuldnerberatung verstärkt im Bereich der Prävention
tätig wird.

Grafik 3, Ermittlung der Einkommensarten, eigene Datenerfassung
des Fachdienstes Soziales
4. Insolvenzverfahren
Seit
November 2003 ist die Schuldnerberatung der Stadt Salzgitter als
„geeignete Stelle“ anerkannt, außergerichtliche Einigungsversuche
im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO) durchzuführen. Dadurch besteht die
Möglichkeit, eine früher nicht zu regulierende Schuldensumme in absehbarer Zeit
zu regulieren.
Für die
Beratung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach InsO
konnten in den letzten Jahren auch Einnahmen vom Land Niedersachsen verbucht
werden, die zur anteiligen Kostendeckung mit verwendet werden konnten.
Die
Anzahl der Insolvenzen und die Höhe der Kostenerstattungen der letzten zwei
Jahre ist aus der Tabelle 1 zu entnehmen
Jahr
|
2007
|
2008
|
Fälle
|
89
|
102
|
Einnahmen
|
38.662,00 €
|
38.347,00 €
|
Tabelle 1,
Ermittlung der Kostenerstattung, eigene Datenerfassung des Fachdienstes
Soziales
Voraussetzung
für effektive, und damit nachhaltige Schuldenregulierung ist der ganzheitliche
Beratungsansatz, der von der Schuldnerberatung des Fachdienstes Soziales seit
Jahren genutzt wird. Er zeichnet sich besonders durch:
-
Klärung der Ursache(n)
der Überschuldung (z. B. Trennung, Sucht, unwirtschaftliches Haushalten etc.)
-
Klärung der
Einkommensansprüche (Wohngeld, Kinderzuschlag etc.)
-
Haushaltsplanung
-
Aufzeigen
weiterführender Hilfsangebote (Krebshilfe, Familie in Not, GEZ Befreiung,
Schwerbehindertenausweis)
-
Klärung der
individuellen Regulierungsmöglichkeiten, (Stundungen, sukzessive
Gläubigerbefriedigung, Vergleichsabschlüsse durch Einmalzahlungen oder die
Einleitung des Insolvenzverfahrens gem. InsO)
aus.
Hier wird der Unterschied zur gewerblichen Schuldnerberatung deutlich. Diese
Anbieter führen meistens nicht eine so umfassende Beratung unter
Berücksichtigung der individuellen Ansätze der Person durch, sondern achten
eher auf eine Refinanzierung der Betriebskosten durch die Einleitung eines
Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Vor
Einleitung eines InsO-Verfahrens wird umfassend von der Schuldnerberatung des
FD Soziales geprüft, ob der Ratsuchende in der Lage ist, dieses Verfahren auch
durchzuhalten; ggf. sind vorab noch andere Schritte notwendig, um eine
Neuverschuldung zu vermeiden (Umzug in eine kostengünstigere Wohnung, Aufsuchen
einer Suchtberatung, rechtzeitig Folgeanträge auf staatliche Transferleistungen
stellen, Schriftverkehr bearbeiten, Termine einhalten etc.)
5.
Heutige Auslastung der Schuldnerberatung
Festzustellen
ist, dass die Anzahl der Betreuungen incl. Insolvenzfälle in den letzten Jahren
immer weiter gestiegen ist. Als Übersicht ist die Darstellung
„Kurzberatungs- und Betreuungsfälle incl. Insolvenzfälle“ aus den
Jahren 2007 und 2008 als Tabelle 2 beigefügt.
Jahr
|
Kurzberatung
|
Betreuung inklusive Insolvenzfälle
|
2007
|
243
|
481
|
2008
|
182
|
600
|
Tabelle 2, Fallzahlenaufstellung, eigene Datenerfassung des
Fachdienstes Soziales
In den
folgenden Jahren wird in der Schuldnerberatung mit einer weiteren Erhöhung der
Fallzahlen gerechnet. Die Steigerungsrate ist abhängig von der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Bereich der Stadt Salzgitter sowie von
der sich stetig verbessernden Aufklärung. Lang andauernde Kurzarbeit und
Steigerung der Arbeitslosigkeit werden wesentlich zur Erhöhung der
Schuldensituation der Einwohner beitragen.
6.
Personelle Entwicklung im Team Schuldnerberatung:
Zunächst
wurde mit 3 ABM Stellen die Arbeit der Schuldnerberatung begonnen, 1987 wurden
2 Mitarbeiterinnen in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen. Nach einer
erforderlichen Stellenreduzierung wurde die Schuldnerberatung 2005 durch die
Änderung des Sozialgesetzbuches SGB II wieder mit zusätzlichem Personal
aufgestockt. Derzeit sind in dem Team Schuldnerberatung 4 Schuldnerberaterinnen
(Dipl. Sozialarbeiterinnen/-pädagoginnen) mit einem Stellenanteil von 3,25
sowie seit August 2007 eine Verwaltungskraft (50% Stelle) tätig.
7.
Fazit
Durch
das umfassende Beratungsangebot unterscheidet sich die Schuldnerberatung der
Stadt Salzgitter deutlich von kommerziellen Anbietern.
Als
Erweiterung des Beratungsangebotes und Reaktion auf die wirtschaftliche
Entwicklung wurde ein zusätzliches Konzept für ein niederschwelliges Angebot
der psychosozialen Betreuung und Schuldnerberatung erarbeitet. So werden auch
Personen erreicht, die zum Beispiel Schwierigkeiten haben, ihre Unterlagen zu
ordnen (Voraussetzung für Erstgespräch), Termine einzuhalten. Das Projekt
startete im April diesen Jahres. Die Erfahrungen aus der halbjährigen
Modellphase werden zeigen, ob dieser neue und niederschwellige Ansatz geeignet
ist, frühzeitig vor Eskalation der Verschuldungssituation Handlungsansätze
aufzuzeigen.
Ferner ist
die Nutzung der geplanten Sozialetage im Obergeschoss des Einkaufszentrums am
Fredenberg mit regelmäßig stattfindenden Sprechstunden der Schuldnerberatung
geplant, um für allgemeine Fragen zur Schuldenregulierung zur Verfügung zu
stehen und bei Bedarf zu verschiedenen Schwerpunkten Vorträge anzubieten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine