„Der Ortsrat
Südost stellt den Antrag, den Straßengraben im westlichen Bereich der K 26, vom
Ortsausgang Salzgitter-Flachstöckheim in Richtung Industriegebiet, zu
räumen.“
Antwort der
Verwaltung:
Die o. g. Örtlichkeit
im Bereich der Kreisstraße 26 ist von der Verwaltung in Augenschein genommen
worden. Die Überprüfung ergab, dass dieser Graben lediglich als
Versickerungsgraben ausgelegt ist und keinen Abfluss besitzt. Alle
Feldzufahrten mit den dazugehörigen Rohrdurchlässen liegen derzeit mit ihrer
Rohrsohle auf dem Niveau der Sohle des Versickerungsgrabens, so dass eine
Räumung des Grabens, der zurzeit nicht übermäßig verunreinigt ist, nicht
erforderlich ist.
Der Ortsrat der
Ortschaft Südost wird um Kenntnis gebeten.