Sachverhalt:
Der Bürgerverein wird, um die Qualität der seit 1143
bekannten und noch heute sprudelnden Solequelle hervorzuheben, im Rosengarten
in Salzgitter- Bad einen Gradierpavillon errichten.
Das Bauwerk ist komplett über Spenden aus der Bürgerschaft
finanziert. Eine stolze Leistung!
Die Stadt Salzgitter hat dieses Vorhaben unter der
Voraussetzung gefördert, dass die Stadt nicht Eigentümerin des Gradierpavillons
wird und auch nicht für die Unterhaltungs- und evtl. Folgekosten aufkommen
muss.
Mit dem in der Anlage beigefügten Vertrag sollen diese Voraussetzungen
sichergestellt werden.
Eckpunkte des Vertrages sind:
- Die
Stadt überlässt dem Bürgerverein kostenlos die für den Bau benötigte
Teilfläche im Rosengarten.
- Schäden,
die im Zusammenhang mit dem Bau des Gradierpavillons entstehen, werden vom
Bürgerverein zeitnah und fachgerecht behoben.
- Der
Rosengarten behält seine Eigenschaft als öffentliche Parkanlage.
- Die
Stadt als Grundstückseigentümerin wird nicht Eigentümerin des
Gradierpavillons.
- Der
Bürgerverein verpflichtet sich, den Gradierpavillon auf seine Kosten zu
unterhalten und zu versichern.
- Nach
Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat der Bürgerverein die überlassene
Teilfläche auf seine Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen (es sei denn, die Stadt kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund
außerordentlich).
- Der
Bürgerverein stellt die Stadt von Haftungsansprüchen frei und schließt
eine entsprechende Versicherung ab.
- Steuern
und öffentliche Lasten, die durch die Bebauung der überlassenen Teilfläche
entstehen, trägt der Bürgerverein.
Der Vertrag wurde mit dem Bürgerverein verhandelt und wird
in der beigefügten Fassung akzeptiert.
Über die Bauunterhaltung wird der Bürgerverein einen
Betreuungsvertrag mit der Wohnbau abschließen. Die Finanzierung erfolgt, wie
beim Bau des Pavillons, durch Spenden aus der Bürgerschaft.
Dieser Gestattungsvertrag hat keine finanziellen und
bilanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Vertrag mit dem Bürgerverein