Beschlussvorschlag:
1.
Die
Kindertagesstätte Christ-König in Salzgitter-Bad, Gablonzer Straße 23, wird um
eine Krippengruppe im Christ-König-Haus der Gemeinde erweitert, um den
Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu erfüllen.
2.
Der städtische
Anteil an der Maßnahme wird auf 99.500 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Durch
das zum 1.1.2009 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat jedes
Kind vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab 1.8.2013
einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung. Ab dem
1.10.2010 ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten
- wenn es für die
Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist,
- die Eltern
erwerbstätig sind oder eine Arbeit suchen,
- in beruflicher
Bildungsmaßnahme Schul- bzw. Hochschulausbildung sind
oder
- Leistungen nach SGB
II beziehen.
Die
Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2013 für bundesdurchschnittlich
35 % der maßgeblichen Kinder eine Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. Die
Quote für die Kindertagesbetreuung der unter dreijährigen Kinder beträgt für
SZ-Bad nach den zum November 2008 erhobenen Daten 17,3 %. Insoweit wird auf die
Beschlussvorlage Nr. 3363/15 vom 03.04.2009 (Ziffer IV des Ausbauplanes 2009
–Tabelle 4 -) Bezug genommen.
Bei der Schaffung der
notwendigen Krippenplätze bietet es sich an, die bestehenden KiTas auf
kostengünstige Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen. Aufgrund der mit Trägern
von Kindertagesstätten geführten Gespräche hat die katholische Kirchengemeinde
Christ-König angeboten, einen Teil des Gemeindehauses am Kattowitzer Platz für
eine Krippenbetreuung umzubauen. Der Kirchenvorstand hat der Umsetzung in
seiner Sitzung am 19.2.2009 zugestimmt.
Die von der Kirchengemeinde Christ-König betriebene
Kindertagesstätte befindet sich in der Gablonzer Straße 23 im Bereich der
Westsiedlung des Stadtteils Salzgitter-Bad, angrenzend an die Bismarck- und die
Beamtensiedlung. Die KiTa besteht aus
·
1
Kindergarten-Ganztagsgruppe (25 Plätze)
·
2
Kindergarten-Vormittagsgruppen (je 25 Plätze)
·
2
Kindergarten-Nachmittagsgruppen (je 25 Plätze)
Die geplante
Krippengruppe soll als Außengruppe der bestehenden Kindertagesstätte ein
Betreuungsangebot für Kleinkinder im Norden Salzgitter-Bads bieten; für den
südlichen Bereich entstehen in der Kindertagesstätte Heilige Dreifaltigkeit
(Vorlage 3569/15) entsprechende Plätze.
Die Investitionsmaßnahme hat
das verwaltungsinterne IC-Verfahren durchlaufen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Gesamtfinanzierung sieht folgende
Anteile vor:
·
Gesamtmaßnahme 131.600
€
·
Anteil
Stadt Salzgitter 99.500 €
·
Anteil
Kirche (Möbel, Spielgeräte, Pflasterarbeiten)
32.100 €
Das
Land fördert gemäß o.a. Richtlinie die Neuschaffung von Betreuungsplätzen für
unter 3-jährige aufgrund Investitionen in Neubau/Umbau sowie
Ausstattungsgegenständen im Zeitraum 2008 bis 2013 im Rahmen einer
Anteilfinanzierung bis zu 95% der Ausgaben. Die Zweckbindung (Nutzung einer
geförderten Maßnahme) beträgt grundsätzlich 25 Jahre. Die zur Verfügung
stehenden Landesmittel sind in Kontingente eingeteilt; der Stadt Salzgitter
stehen 2009 ca. 474 TEUR zur Verfügung, 2010 ca. 465 TEUR – bis 2013 jährlich
absteigend.
Um eine optimale Nutzung der begrenzt
zur Verfügung stehenden Landesmittel zu erzielen, wird ein Zuschuss nur für den
städtischen Anteil von 99.500 € beantragt. Hierfür werden 95 % = 94.525 €
erwartet. Der voraussichtliche Nettoaufwand für die Stadt Salzgitter beträgt
mithin 4.975 €.
Die Erweiterungsarbeiten
beginnen noch 2009. Der Gesamtaufwand wird bis 2010 von der katholischen Kirche
zinslos vorfinanziert. Der städtische Anteil wird mithin erst 2010 fällig. Zur
Deckung des Eigenanteils werden in 2009 4.975 € aus dem Aufwand im
Ergebnishaushalt gemäß § 19 Abs. 4 GemHKVO in den investiven Bereich
verschoben.
Konto
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0048100
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Bezeichnung
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Zugänge
imm. VG aus gel. Zuwend. geg. übrigen Bereich
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Aufwand
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X
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Investive
Maßnahme
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Investitionsnummer
/ Kostenträger:
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Investitionsnummer
wird 2010 gebildet /
3611015181
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Bezeichnung:
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Jugendhilfe
in Kindertagesstätten
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Kostenstelle:
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51521111
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Bezeichnung:
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KiTa
Christ-König
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Aufwand
/ Auszahlung
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Im
HH-Jahr 2010
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99.500 €
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Folgekosten:
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keine
(Gebäudeeigentümerin ist die Kirche)
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Ertrag
/ Einzahlung:
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im
HH-Jahr 2010
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94.525
€ (erwartet)
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künftige
Mehrerträge:
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keine
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Deckung:
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durch Ansatz
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X durch
HAR
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2010
gemäß § 19 IV GemHKVO
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Deckung
bei üpl./apl.
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durch
Einsparungen bzw. Mehreinzahlungen bei
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Konto
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Bezeichnung
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Betrag
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€
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Investitionsnr./
Kostenträger
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Bezeichnung
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Kostenstelle
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Bemerkungen:
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