Sachverhalt:
1. Hasenspringweg
Der Hasenspringweg ist eine Erschließungsstraße in Salzgitter-Bad. Sie führt beginnend an der Wiesenstraße in südöstliche Richtung und ist insgesamt ca. 900 m lang. Der Abschnitt, der im Zuge des Kanalbaus erneuert werden soll, umfasst allerdings lediglich den nördlichen Abschnitt von ca. 205 m Länge zwischen der Wiesenstraße und der Straße Rabenwinkel. Der Hasenspringweg verfügt derzeit auf der Ostseite über eine ca. 5 m breite Fläche, die mit einem Hochbord von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Sie ist zum Teil begrünt und teilweise mit wassergebundenem Material befestigt. Diese ursprünglich als Gehweg angelegte Fläche wird widerrechtlich zum Parken genutzt.
Auf der westlichen Seite befindet sich ein ca. 1,50 m breiter mit Betonsteinpflaster befestigter Gehweg, der mittels Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist. Die in diesem Grünstreifen vorhandenen Bäume werden erhalten. Da sich der Gehweg in einem sehr guten baulichen Zustand befindet, soll er ebenfalls erhalten werden. Die Fahrbahn ist 6,00 m breit und mit einer Asphaltbefestigung versehen. Sie wird auch zum Parken genutzt, da keine separaten Parkstände vorhanden sind.
Die Erhebung des vorhandenen Zustandes erfolgte im Jahr 2003. Die einzelnen Schäden führen, entsprechend der maßgebenden Richtlinien, in der Summe zur Bewertung in der Straßendatenbank.
Die vorhandenen Verkehrsflächen befinden sich mit Ausnahme der Nebenanlagen auf der Westseite in einem gerade noch befriedigenden bis sehr schlechten Zustand. Für die Fahrbahn wurde bereits vor den Kanalarbeiten eine mittlere Zustandsnote von 3,84 (1 = sehr gut, 5 = sehr schlecht) festgestellt. Die Schäden zeigen sich sowohl in Form von Absätzen und Höhendifferenzen von bis zu 30 mm Höhe als auch in stark ausgeprägten Schäden an Bord und Rinnen. Die Instandsetzungsnotwendigkeit wird als kurzfristig eingestuft. Der Zustand der Nebenanlagen wurde mit der Zustandsnote 4,50 bewertet. Unter Berücksichtigung der notwendigen Kanalbaumaßnahme und des schlechten Zustandes von Fahrbahn und Nebenanlagen ist die Erneuerung der Straße dringend geboten. Die Maßnahme soll in Folge der Arbeiten durch die ASG zeitlich abgestimmt erfolgen.
Der Hasenspringweg liegt im Geltungsbereich des Teilortsbauplanes – Salzgitter-Bad SB-S-5-2-61 Bebauungsplan für Salzgitter-Bad „Zwischen Friedrich-Ebert-Straße – Wiesenstraße und Schlopweg“. Der Plan setzt für den Hasenspringweg nur die Straßenverkehrsfläche und die Straßenbegrenzungslinie fest.
Die Erneuerung des Hasenspringwegs beginnt an der Einmündung Wiesenstraße und endet an der Kreuzung Rabenwinkel.
Für die Erneuerung des Hasenspringwegs ist folgende Querschnittsaufteilung vorgesehen: Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise hergestellt. In dieser Fahrbahnbreite ist an beiden Fahrbahnrändern je eine zweireihige Gosse aus Betongossensteinen enthalten. Der zwischen Wiesenstraße und Rabenwinkel auf der westlichen Straßenseite vorhandene gepflasterte Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und wird erhalten. Neben der Fahrbahn auf der östlichen Straßenseite sollen Stellplätze in 2,00 m breiten Parkbuchten vorgesehen werden. Die Befestigung erfolgt mit Betonpflaster im Farbton anthrazit.
Der Parkstreifen wird durch Grünflächen, in denen 4 neue Bäume gepflanzt werden sollen, gegliedert. Zusätzlich wird an der östlichen Fahrbahnseite ein Gehweg mit einer Breite von 2,50 m aus Betonverbundsteinpflaster (grau) hergestellt. Östlich des Gehweges verbleibende Restflächen werden begrünt und schließen überwiegend an private Grünflächen an.
Die Einmündungen an der Wiesenstraße und der Straße Rabenwinkel werden höhengleich mit rotem Verbundsteinpflaster befestigt, um die Wartepflicht zu verdeutlichen.
Die Entwässerung erfolgt über zweireihige Gossen aus Betongossensteinen mit entsprechenden Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.
Die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße Hasenspringweg ist nicht erneuerungsbedürftig.
Die neuen Verkehrsflächen werden gemäß RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) befestigt. Da für die Straße keine aktuellen Verkehrsbelastungszahlen vorliegen, wird die Bauklasse und der Aufbau für die Fahrbahn gemäß Tafel 1, RStO 01 gewählt:
4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN
8 cm Asphalttragschicht AC 32 TN
15 cm Schottertragschicht B1 0/32
28 cm Frostschutzschicht B2 0/32
15 cm Schottertragschicht B2 0/56 (Bodenaustausch)
70 cm Gesamtaufbau (Bauklasse V)
Die Befestigung der Stellplätze erfolgt gemäß RStO 01 – Tafel 3.
8 cm Betonrechteckpflaster (anthrazit)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
15 cm Schottertragschicht B1 0/32
32 cm Frostschutzschicht B2 0/32
15 cm Schottertragschicht B2 0/56 (Bodenaustausch)
73 cm Gesamtaufbau (Bauklasse V)
Der Gehweg wird gemäß RStO 01 Tafel 7 befestigt.
8 cm Betonverbundsteinpflaster (grau)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
29 cm Schottertragschicht B1 0/32
40 cm Gesamtaufbau
Die erforderlichen Baumaßnahmen für die Erneuerung sollen nach der Beschlussfassung und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durchgeführt werden. Der Baubeginn ist nach heutigem Stand für das Jahr 2009 vorgesehen.
Für die Straßenbaumaßnahme wurde eine „Schadstoffuntersuchung des Straßenoberbaus“ durch geo-log im Jahr 2008 durchgeführt. Die Asphaltschichten wurden als kohlenteerhaltige Bitumengemische (Makadam-Schichten) eingeordnet und sind dem Verwertungsbereich
VB III (nach den gültigen technischen Vorschriften gefährlicher Abfall) zugerechnet.
Die Kanalarbeiten der ASG an der Straße Hasenspringweg wurden von 28.04.2008 bis 28.08.2008 durchgeführt. Die Straße wurde nach Abschluss der Kanalarbeiten provisorisch wieder hergestellt.
Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 7 des Nds. Naturschutzgesetzes sind nicht vorgesehen.
2. Rabenwinkel
Der Rabenwinkel liegt im Süden von Salzgitter-Bad und ist eine ca. 110 m lange Anliegerstraße, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient.
Der Rabenwinkel verfügt derzeit auf der Nordseite über einen 1,50 m breiten Gehweg und auf der Südseite über einen 1,60 m breiten Gehweg. Beide Wege sind mit Betonplatten und Betonverbundpflaster befestigt. Die Fahrbahn ist mit einer Asphaltbefestigung versehen. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 6 m. Die Fahrbahn wird gegenwärtig auch zum Parken genutzt, separate Parkstände sind nicht vorhanden.
Die Erhebung des vorhandenen Zustandes erfolgte im Jahr 2003. Die einzelnen Schäden führen, entsprechend der maßgebenden Richtlinien, in der Summe zur Bewertung in der Straßendatenbank.
Die vorhandenen Verkehrsflächen befinden sich in einem gerade noch befriedigenden baulichen Zustand. Für die Fahrbahn wurde bereits vor den Kanalarbeiten eine Zustandsnote von 3,54 (1 = sehr gut, 5 = sehr schlecht) festgestellt. Das Schadensbild der Fahrbahn zeigt Höhendifferenzen und Absätze bis zu 30 mm und sehr stark ausgeprägte Schäden an den vorhandenen Borden und Rinnen. Die Instandsetzungsnotwendigkeit wird als mittelfristig eingestuft. Der Zustand der Nebenanlagen wurde mit der Zustandsnote 4,25 bewertet. Viele der Betonplatten im Bereich der Gehwege sind zerbrochen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Kanalbaumaßnahme und des schlechten Zustandes der Verkehrsflächen ist die Erneuerung der Straße geboten. Die Maßnahme soll in Folge der Arbeiten durch die ASG zeitlich abgestimmt erfolgen.
Der Rabenwinkel liegt teilweise im Geltungsbereich des Teilortsbauplanes – Salzgitter-Bad SB-S-5-2-61 „Zwischen Friedrich-Ebert-Straße – Wiesenstraße und Schlopweg“. Der Plan setzt für den Rabenwinkel nur die Straßenverkehrsfläche und die Straßenbegrenzungslinie fest.
Die Erneuerung des Rabenwinkels beginnt an der Einmündung der Straße An der Beeke und endet an der Kreuzung Hasenspringweg / Rabenwinkel.
Die Fahrbahnbreite beträgt zukünftig 5,50 m. Im Fahrbahnbereich wird Betonrechteckpflaster (grau) verlegt. Zusätzlich werden an beiden Fahrbahnseiten Gehwege mit einer Breite von ca. 1,80 bis 2,00 m aus Rechteckpflaster (grau) hergestellt.
Die Einmündungen der Straßen An der Beeke und Hasenspringweg werden mit rotem Betonrechteckpflaster befestigt, um die Wartepflicht für die Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen. Die Entwässerung erfolgt über 2-reihige Gossen aus Betongossensteinen mit entsprechenden Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.
Die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße Rabenwinkel ist nicht erneuerungsbedürftig.
Die neuen Verkehrsflächen werden gemäß RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) befestigt. Da für die Straße keine aktuellen Verkehrsbelastungszahlen vorliegen, wird die Bauklasse und der Aufbau für die Fahrbahn gemäß Tafel 3, RStO 01 gewählt:
10 cm Betonrechteckpflaster, (grau, rot)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
15 cm Schottertragschicht B1 0/32
27 cm Frostschutzschicht B2 0/32
25 cm Schottertragschicht B2 0/56 (Bodenaustausch)
80 cm Gesamtaufbau (Bauklasse V)
Der Gehweg wird gemäß RStO 01 Tafel 7 befestigt.
8 cm Betonrechteckpflaster (grau)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
19 cm Frostschutzschicht B2 0/32
30 cm Gesamtaufbau
Die erforderlichen Baumaßnahmen für die Erneuerung sollen nach der Beschlussfassung und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durchgeführt werden. Der Baubeginn ist nach heutigem Stand für das Jahr 2009 vorgesehen.
Für die Straßenbaumaßnahme wurde eine „Schadstoffuntersuchung des Straßenoberbaus“ durch geo-log im Jahr 2008 durchgeführt. Die Asphaltschichten wurden als kohlenteerhaltige Bitumengemische (Makadam-Schichten) eingeordnet und sind dem Verwertungsbereich
VB III (nach den gültigen technischen Vorschriften gefährlicher Abfall) zugerechnet.
Die Kanalarbeiten der ASG an der Straße Rabenwinkel wurden von 26.06.2008 bis 24.07.2008 durchgeführt. Die Straße wurde nach Abschluss der Kanalarbeiten provisorisch wieder hergestellt.
Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 7 des Nds. Naturschutzgesetzes sind nicht vorgesehen.
3. Augusta-Friedrichs-Straße
Die Augusta-Friedrichs-Straße liegt im Süden von Salzgitter-Bad und ist eine ca. 230 m lange Anliegerstraße, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. Sie verläuft von der Einmündung Rabenwinkel in südöstliche Richtung bis zur Ludwig-Gercke-Straße.
Der Straßenraum hat eine Gesamtbreite von rund 8,00 m. Die Fahrbahn ist mit einer 5,00 m breiten Befestigung aus bituminösem Material versehen. Neben der Fahrbahn befinden sich auf beiden Seiten Gehwege bis zur Grundstücksgrenze. Der Gehweg auf der Ostseite verfügt derzeit über eine 1,50 m breite Befestigung aus Betonplatten (30 X 30 cm). Auf der Westseite beträgt die Breite 1,25 m bis 1,50 m. Der Gehweg ist hier mit Betonpflaster befestigt.
Die Erhebung des vorhandenen Zustandes erfolgte im Jahr 2003. Die einzelnen Schäden führen, entsprechend der maßgebenden Richtlinien, in der Summe zur Bewertung in der Straßendatenbank.
Die vorhandenen Verkehrsflächen befinden sich teilweise in einem gerade noch befriedigenden Zustand, teilweise ist der Zustand bereits sehr schlecht. Für die Fahrbahn wurde bereits vor den Kanalarbeiten eine mittlere Zustandsnote von 2,56 (1 = sehr gut, 5 = sehr schlecht) festgestellt. Die Schäden liegen vor in Form von Stufen mit 10 – 15 mm Höhe und Schäden an Bord und Rinnen. Die Instandsetzungsnotwendigkeit wird als mittelfristig eingestuft. Der Zustand der Nebenanlagen wird mit der Zustandsnote 4,59 bewertet. Viele der Betonplatten sind zerbrochen. Durch häufiges Befahren ist die Befestigung verdrückt und die Entwässerung nicht gesichert.
Unter Berücksichtigung der notwendigen Kanalbaumaßnahme und des sehr schlechten Zustandes der Nebenanlagen ist die Erneuerung der Straße trotz des noch befriedigenden Zustandes der Fahrbahn geboten. Die Maßnahme soll in Folge der Arbeiten durch die ASG zeitlich abgestimmt erfolgen.
Die Augusta-Friedrichs-Straße liegt im Geltungsbereich des Teilortsbauplanes – Salzgitter-Bad SB-S-4-6-57 und Bad SB-S-4-3-53 „Zwischen Hasenspringweg und Schlopweg“. Der Plan setzt für die Augusta-Friedrichs-Straße nur die Straßenverkehrsfläche und die Straßenbegrenzungslinie fest.
Die Erneuerung der Augusta-Friedrichs-Straße beginnt an der Einmündung Rabenwinkel und endet an der Kreuzung mit der Ludwig-Gercke-Straße. Für die Erneuerung der Augusta-Friedrichs-Straße bleibt die vorhandene Querschnittsaufteilung unverändert: Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,00 m in Pflasterbauweise hergestellt. In dieser Fahrbahnbreite ist an beiden Fahrbahnrändern je eine zweireihige Gosse aus Betongossensteinen enthalten. Die mit Hochbord abgegrenzten Gehwege werden mit grauem Betonrechteckpflaster befestigt. Die Augusta-Friedrichs-Straße ist eine Einbahnstraße. Um das Geschwindigkeitsniveau niedrig zu halten, wird daher an der Einmündung Haferkamp eine Plateauaufpflasterung vorgesehen.
Das Fahrbahnniveau wird hier durch spezielle Rampensteine um 8 cm angehoben. Im Einmündungsbereich der Straße Haferkamp wird die aufgepflasterte Fläche mit rotem Betonsteinpflaster befestigt, um die Wartepflicht zu verdeutlichen.
Die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage in der Augusta-Friedrichs-Straße Straße ist nicht erneuerungsbedürftig.
Die neuen Verkehrsflächen werden gemäß RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) befestigt. Da für die Straße keine aktuellen Verkehrsbelastungszahlen vorliegen, wird die Bauklasse und der Aufbau für die Fahrbahn gemäß Tafel 3, RStO 01 gewählt:
10 cm Betonrechteckpflaster (grau bzw. rot)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
15 cm Schottertragschicht B1 0/32
27 cm Frostschutzschicht B2 0/32
15 cm Schottertragschicht B2 0/56 (Bodenaustausch)
70 cm Gesamtaufbau (Bauklasse V)
Der Gehweg wird gemäß RStO 01 Tafel 7 befestigt.
8 cm Betonrechteckpflaster (grau)
3 cm Splitt-Sand-Gemisch 0/5
24 cm Schottertragschicht B1 0/32
35 cm Gesamtaufbau
Die erforderlichen Baumaßnahmen für die Erneuerung sollen nach der Beschlussfassung und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durchgeführt werden. Der Baubeginn ist nach heutigem Stand für das Jahr 2009 vorgesehen.
Für die Straßenbaumaßnahme wurde eine „Schadstoffuntersuchung des Straßenoberbaus“ durch geo-log im Jahr 2008 durchgeführt. Die Asphaltschichten wurden als kohlenteerhaltige Bitumengemische (Makadam-Schichten) eingeordnet und sind dem Verwertungsbereich
VB III (nach den gültigen technischen Vorschriften gefährlicher Abfall) zugerechnet.
Die Kanalarbeiten der ASG an der Augusta-Friedrichs-Straße wurden von 27.07.2008 bis 24.09.2008 durchgeführt. Die Straße wurde nach Abschluss der Kanalarbeiten provisorisch wieder hergestellt.
Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 7 des Nds. Naturschutzgesetzes sind nicht vorgesehen.
4. Haferkamp
Der Haferkamp liegt im Süden von Salzgitter-Bad und ist eine ca. 130 m Anliegerstraße, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. Sie verläuft von der Einmündung Schlopweg in östliche Richtung bis zur Augusta-Friedrichs-Straße.
Die vorhandene Querschnittsbreite des Verkehrsraumes beträgt im westlichen Abschnitt zwischen der Bauanfang Schlopweg bis zu dem Haus Nr. 11 ca. 5 m und auf der östlichen Seite bis zur Einmündung Augusta-Friedrichs-Straße 8,50 m. Der Haferkamp verfügt derzeit auf der Nordseite über einen 1,00 m breiten Gehweg und auf der Südseite über einen 0,50 m breiten Schutzstreifen im westlichen Bereich bzw. einen 1,50 m breiten Gehweg östlich des Grundstückes Nr. 11.
Die Gehwege sind teilweise mit Betonverbundpflaster, teilweise mit einer bituminösen Befestigung befestigt. Die Erhebung des vorhandenen Zustandes erfolgte im Jahr 2003. Die einzelnen Schäden führen, entsprechend der maßgebenden Richtlinien, in der Summe zur Bewertung in der Straßendatenbank. Der Zustand der Nebenanlagen ist durchschnittlich mit der Zustandsnote 4,50 bewertet. (1 = sehr gut, 5 = sehr schlecht). Die vorhandene bituminöse Fahrbahn hat im westlichen Abschnitt eine Breite von ca. 3,50 m, im östlichen Bereich ist sie 6,0 m breit. Für die Fahrbahn wurde bereits vor den Kanalarbeiten eine mittlere Zustandsnote von 2,89 festgestellt. Das Schadensbild der Fahrbahn zeigt Höhendifferenzen von ca. 10 mm und ausgeprägte Schäden an Borden und Rinnen. Die Instandsetzungsnotwendigkeit wird als kurz- bis mittelfristig eingestuft. Unter Berücksichtigung der notwendigen Kanalbaumaßnahme und des sehr schlechten Zustandes der Nebenanlagen ist die Erneuerung der Straße trotz des noch befriedigenden Zustandes der Fahrbahn geboten. Die Maßnahme soll in Folge der Arbeiten durch die ASG zeitlich abgestimmt erfolgen.
Die Erneuerung des Haferkamps beginnt an der Einmündung Schlopweg und endet in östliche Richtung bis zur Augusta-Friedrichs-Straße.
Der nördliche Gehweg des Haferkamps bleibt in seiner Lage und Breite (1,00 m) erhalten und wird mit Betonrechteckpflaster befestigt. Die Fahrbahn wird ebenfalls in ihrer vorhandenen Breite von 3,50 m bzw. 6,00 m wieder hergestellt und mit Betonrechteckpflaster befestigt. Sowohl die südwestlich neben der Fahrbahn verbleibende Restfläche von etwa 0,50 m bis Haus Nr.11, als auch der restliche Gehweg mit einer Breite von 1,50 m werden mit Betonrechteckpflaster (grau) befestigt.
Der Haferkamp liegt in einer Tempo-30-Zone und wird nur in einer Fahrtrichtung befahren. Um das Geschwindigkeitsniveau niedrig zu halten, wird an der Einmündung der Augusta-Friedrichs-Straße eine Plateauaufpflasterung vorgesehen.
Das Fahrbahnniveau wird hier durch spezielle Rampensteine um 8 cm angehoben.
Darüber hinaus wird die Fahrbahn in der Einmündung der Augusta-Friedrichs-Straße mit rotem Verbundsteinpflaster befestigt, um die Wartepflicht für die Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen.
Die Entwässerung erfolgt über eine zweireihige Gosse aus Betongossensteinen mit entsprechenden Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal. Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge des Straßenbaus erneuert.
Die neuen Verkehrsflächen werden gemäß RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) befestigt. Da für die Straße keine aktuellen Verkehrsbelastungszahlen vorliegen, wird die Bauklasse und der Aufbau für die Fahrbahn gemäß Tafel 3, RStO 01 gewählt:
10 cm Betonrechteckpflaster (grau bzw. rot)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
15 cm Schottertragschicht B1 0/32
27 cm Frostschutzschicht B2 0/32
25 cm Schottertragschicht B2 0/56 (Bodenaustausch)
80 cm Gesamtaufbau (Bauklasse V)
Der Gehweg wird gemäß RStO 01 Tafel 7 befestigt.
8 cm Betonrechteckpflaster (grau)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
19 cm Frostschutzschicht B2 0/32
30 cm Gesamtaufbau
Die erforderlichen Baumaßnahmen für die Erneuerung sollen nach der Beschlussfassung und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durchgeführt werden. Der Baubeginn ist nach heutigem Stand für das Jahr 2009 vorgesehen.
Für die Straßenbaumaßnahme wurde eine „Schadstoffuntersuchung des Straßenoberbaus“ durch geo-log im Jahr 2008 durchgeführt. Die Asphaltschichten wurden als kohlenteerhaltige Bitumengemische (Makadam-Schichten) eingeordnet und sind dem Verwertungsbereich VB III (nach den gültigen technischen Vorschriften gefährlicher Abfall) zugerechnet.
Die Kanalarbeiten der ASG an der Straße Haferkamp wurden vom 03.09.2008 bis 28.10.2008 durchgeführt. Die Straße wurde nach Abschluss der Kanalarbeiten provisorisch wieder hergestellt.
Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 7 des Nds. Naturschutzgesetzes sind nicht vorgesehen.
5. Ludwig-Gercke-Straße
Die Ludwig-Gercke-Straße in Salzgitter-Bad ist eine ca. 140 m lange Anliegerstraße zwischen dem Schlopweg und der Augusta-Friedrich-Straße. Sie verfügt derzeit über beidseitige Gehwege mit einer Breite von jeweils 1,65 m, die mit Betonverbundsteinpflaster und Betonplatten befestigt sind. Die Fahrbahn ist etwa 5,60 m breit und mit einer Asphaltbefestigung versehen. Sie wird gegenwärtig auch zum Parken genutzt, separate Parkstände sind nicht vorhanden.
Die vorhandenen Verkehrsflächen befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Für die Fahrbahn wurde bereits vor den Kanalarbeiten eine mittlere Zustandsnote von 4,03 (1 = sehr gut, 5 = sehr schlecht) festgestellt. Das Schadensbild zeigt zahlreiche Flickstellen, kleinere Absätze bzw. Höhendifferenzen von 25 – 30 mm Höhe und stark ausgeprägte Schäden an Borden und Rinnen. Die Instandsetzungsnotwendigkeit wird als vordringlich eingestuft. Der Zustand der Nebenanlagen ist mit der Zustandsnote 4,10 bewertet. Unter Berücksichtigung der notwendigen Kanalbaumaßnahme und des sehr schlechten Zustandes der Fahrbahn und der Nebenanlagen ist die Erneuerung der Straße dringend notwendig. Die Maßnahme soll in Folge der Arbeiten der ASG zeitlich abgestimmt erfolgen.
Die Ludwig-Gercke-Straße liegt im Geltungsbereich des Teilortsbauplanes – Salzgitter-Bad SB-S-4-3-53 (mit den Baufluchtlinien des Baugeländes zwischen Hasenspringweg und Schlopweg). Der Plan setzt für die Ludwig-Gercke-Straße nur die Straßenverkehrsfläche und die Straßenbegrenzungslinie fest.
Die Erneuerung der Ludwig-Gercke-Straße beginnt an der Einmündung Schlopweg und endet an der Kreuzung Augusta-Friedrichs-Straße. Zukünftig beträgt die Fahrbahnbreite der Ludwig-Gercke-Straße 6,0 m, da über diese Straße Buslinienverkehr der KVG abgewickelt wird. Die Fahrbahn wird daher auch mit einer Asphaltbefestigung der Bauklasse IV befestigt. Zusätzlich werden an beiden Fahrbahnseiten Gehwege mit einer Breite von ca. 1,60 - 1,75 m aus Rechteckpflaster (grau) hergestellt. Die Einmündung der untergeordneten Eberhardstraße wird mit rotem Verbundsteinpflaster befestigt, um die Wartepflicht zu verdeutlichen. Die Entwässerung erfolgt über 2-reihige Gossen aus Betongossensteinen mit entsprechenden Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.
Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge des Straßenbaus erneuert.
Die neuen Verkehrsflächen werden gemäß RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) befestigt. Da für die Straße keine aktuellen Verkehrsbelastungszahlen vorliegen, wird die Bauklasse und der Aufbau für die Fahrbahn gemäß Tafel 1, RStO 01 gewählt:
4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN
10 cm Asphalttragschicht AC 32 TN
15 cm Schottertragschicht B1 0/32
26 cm Frostschutzschicht B2 0/32
25 cm Schottertragschicht B2 0/56 (Bodenaustausch)
80 cm Gesamtaufbau (Bauklasse IV)
Der Gehweg wird gemäß RStO 01 Tafel 7 befestigt.
8 cm Betonrechteckpflaster (grau)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
24 cm Schottertragschicht B1 0/32
35 cm Gesamtaufbau
Die erforderlichen Baumaßnahmen für die Erneuerung sollen nach der Beschlussfassung und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durchgeführt werden. Der Baubeginn ist nach heutigem Stand für das Jahr 2009 vorgesehen.
Für die Straßenbaumaßnahme wurde eine „Schadstoffuntersuchung des Straßenoberbaus“ durch geo-log im Jahr 2008 durchgeführt. Die Asphaltschichten wurden als kohlenteerhaltige Bitumengemische (Makadam-Schichten) eingeordnet und sind dem Verwertungsbereich VB III (nach den gültigen technischen Vorschriften gefährlicher Abfall) zugerechnet.
Die Kanalarbeiten der ASG an der Ludwig-Gercke-Straße wurden vom 25.09.2008 bis 21.10.2008 durchgeführt. Die Straße wurde nach Abschluss der Kanalarbeiten provisorisch wieder hergestellt.
Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 7 des Nds. Naturschutzgesetzes sind nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
1. Hasenspringweg
Konto | 0963110 |
Bezeichnung | Zugänge AiB Tiefbaumaßnahmen |
| | Aufwand |
| X | Investive Maßnahme |
Investitionsnummer / Kostenträger: | 6600019310 5411010000 |
Bezeichnung: | SZ-Bad Hasenspringweg (Kanalfolgemaßnahme) |
| |
Kostenstelle: | 66006300 |
Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| |
Aufwand / Auszahlung | im HH-Jahr 2009 | 285.000 € / im HH-Jahr 2009 s. u. |
Folgekosten | 1,5% der Bausumme – ca. 4.275 € / Jahr |
| |
Ertrag / Einzahlung | im HH-Jahr | 52.857 € ASG-Anteil |
künftige Mehrerträge | |
| | |
Deckung | durch Ansatz | 375.000 € |
| durch HAR | |
Deckung bei üpl./apl. | durch Einsparungen bzw. Mehreinzahlungen bei |
| Konto | Bezeichnung | Betrag |
| | | € |
| Investitionsnr./ Kostenträger | Bezeichnung | Kostenstelle |
| | | |
| |
Bemerkungen | |
Investitionskosten
Kostenträger für die Baumaßnahme ist die Stadt Salzgitter. Folgende Kosten wurden ermittelt:
Straßenbau : 285.000 €
Folgekosten
Für die spätere Haushaltsführung ist für den Straßenbau nach der Fertigstellung mit einem Unterhaltungsaufwand von jährlich 1,5% der Investitionskosten (ca. 4.275 € / Jahr) zu rechnen.
Beitragsfähigkeit
Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter. Die Höhe des von den Anliegern zu tragenden umlagefähigen Aufwandes bestimmt sich nach der Zuordnung dem Hasenspringweg zu den in § 4 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführten Straßentypen.
Bei dem Hasenspringweg in Salzgitter-Bad handelt es sich um eine Straße die überwiegend dem Anliegerverkehr dient im Sinne des § 4 (2) Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Der beitragspflichtige Anteil der Anlieger beträgt daher 50% für Fahrbahn und Gehwege sowie 75% für die Stellplätze.
2. Rabenwinkel
Konto | 0963110 |
Bezeichnung | Zugänge AiB Tiefbaumaßnahmen |
| | Aufwand |
| X | Investive Maßnahme |
Investitionsnummer / Kostenträger: | 6600002310 5411010000 |
Bezeichnung: | SZ-Bad Rabenwinkel (Kanalfolgemaßnahme) |
| |
Kostenstelle: | 66006300 |
Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| |
Aufwand / Auszahlung | im HH-Jahr 2009 | 145.000 € / im HH-Jahr 2009 s. u. |
Folgekosten | 1,5% der Bausumme – ca. 2.205 € / Jahr |
| |
Ertrag / Einzahlung | im HH-Jahr | 20.062 € ASG-Anteil |
künftige Mehrerträge | |
| | |
Deckung | durch Ansatz | 145.000 € |
| durch HAR | |
Deckung bei üpl./apl. | durch Einsparungen bzw. Mehreinzahlungen bei |
| Konto | Bezeichnung | Betrag |
| | | € |
| Investitionsnr./ Kostenträger | Bezeichnung | Kostenstelle |
| | | |
| |
Bemerkungen | |
Investitionskosten
Kostenträger für die Baumaßnahme ist die Stadt Salzgitter. Folgende Kosten wurden ermittelt:
Straßenbau 145.000 €
Folgekosten
Für die spätere Haushaltsführung ist für den Straßenbau nach der Fertigstellung mit einem Unterhaltungsaufwand von jährlich 1,5% der Investitionskosten (ca. 2.205 € / Jahr) zu rechnen.
Beitragsfähigkeit
Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter. Die Höhe des von den Anliegern zu tragenden umlagefähigen Aufwandes bestimmt sich nach der Zuordnung der Straße Rabenwinkel zu den in § 4 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführten Straßentypen.
Beim Rabenwinkel in Salzgitter-Bad handelt es sich um eine Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient im Sinne des § 4 (2) Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Der beitragspflichtige Anteil der Anlieger beträgt daher 50 % für Fahrbahn und Gehwege.
3. Augusta-Friedrichs-Straße
Konto | 0963110 |
Bezeichnung | Zugänge AiB Tiefbaumaßnahmen |
| | Aufwand |
| X | Investive Maßnahme |
Investitionsnummer / Kostenträger: | 6600021310 5411010000 |
Bezeichnung: | SZ-Bad Augusta-Friedrichs-Straße (Kanalfolgemaßnahme) |
| |
Kostenstelle: | 66006300 |
Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| |
Aufwand / Auszahlung | im HH-Jahr 2009 | 222.000 € / im HH-Jahr 2009 s. u. |
Folgekosten | 1,5% der Bausumme – ca. 3.330 € / Jahr |
| |
Ertrag / Einzahlung | im HH-Jahr | 51.484 € ASG-Anteil |
künftige Mehrerträge | |
| | |
Deckung | durch Ansatz | 210.000 € |
| durch HAR | |
Deckung bei üpl./apl. | durch Einsparungen bzw. Mehreinzahlungen bei |
| Konto | Bezeichnung | Betrag |
| 0963110 | s. o. | 12.000 € |
| Investitionsnr./ Kostenträger | Bezeichnung | Kostenstelle |
| 6600019310 | SZ-Bad, Hasenspringweg. (Kanalfolgemaßnahme) | 66006300 |
| |
Bemerkungen | |
Investitionskosten
Kostenträger für die Baumaßnahme ist die Stadt Salzgitter. Folgende Kosten wurden ermittelt:
Straßenbau : 222.000 €
Folgekosten
Für die spätere Haushaltsführung ist für den Straßenbau nach der Fertigstellung mit einem Unterhaltungsaufwand von jährlich 1,5% der Investitionskosten (ca. 3.330 € / Jahr) zu rechnen.
Beitragsfähigkeit
Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter. Die Höhe des von den Anliegern zu tragenden umlagefähigen Aufwandes bestimmt sich nach der Zuordnung der Augusta-Friedrichs-Straße zu den in § 4 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführten Straßentypen.
Bei der Augusta-Friedrichs-Straße in Salzgitter-Bad handelt es sich um eine Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient im Sinne des § 4 (2) Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Der beitragspflichtige Anteil der Anlieger beträgt daher 50 % für Fahrbahn und Gehwege.
4. Haferkamp
Konto | 0963110 |
Bezeichnung | Zugänge AiB Tiefbaumaßnahmen |
| | Aufwand |
| X | Investive Maßnahme |
Investitionsnummer / Kostenträger: | 6600020310 5411010000 |
Bezeichnung: | SZ-Bad Haferkamp (Kanalfolgemaßnahme) |
| |
Kostenstelle: | 66006300 |
Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| |
Aufwand / Auszahlung | im HH-Jahr 2009 | 117.000 € / im HH-Jahr 2009 s. u. |
Folgekosten | 1,5% der Bausumme – ca. 1.683 € / Jahr |
| |
Ertrag / Einzahlung | im HH-Jahr | 25.432 € ASG-Anteil |
künftige Mehrerträge | |
| | |
Deckung | durch Ansatz | 105.000 € |
| durch HAR | |
Deckung bei üpl./apl. | durch Einsparungen bzw. Mehreinzahlungen bei |
| Konto | Bezeichnung | Betrag |
| 0963110 | s. o. | 7.200 € |
| Investitionsnr./ Kostenträger | Bezeichnung | Kostenstelle |
| 6600019310 | SZ-Bad, Hasenspringweg. (Kanalfolgemaßnahme) | 66006300 |
| |
Bemerkungen | |
Investitionskosten
Kostenträger für die Baumaßnahme ist die Stadt Salzgitter. Folgende Kosten wurden ermittelt:
Straßenbau : Haferkamp 112.200 €
Straßenbeleuchtung: 4.800 € aus Konto 4212300 (Aufwand)
Gesamtkosten 117.000 €
Folgekosten
Für die spätere Haushaltsführung ist für den Straßenbau nach der Fertigstellung mit einem Unterhaltungsaufwand von jährlich 1,5 % der Investitionskosten (ca. 1.683 € / Jahr) zu rechnen.
Für die Straßenbeleuchtung ist mit Folgekosten in Höhe von etwa 205 € jährlich zu rechnen. Diese setzen sich zusammen aus:
Betriebskosten (Strom) ca. 125 €
Sachkosten (Ersatzlampen) ca. 40 €
Personalkosten ca. 40 €
Beitragsfähigkeit
Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter. Die Höhe des von den Anliegern zu tragenden umlagefähigen Aufwandes bestimmt sich nach der Zuordnung der Haferkamp zu den in § 4 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführten Straßentypen.
Bei dem Haferkamp in Salzgitter-Bad handelt es sich um eine Straße die überwiegend dem Anliegerverkehr dient im Sinne des § 4 (2) Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Der beitragspflichtige Anteil der Anlieger beträgt daher 50 % für Fahrbahn und Gehwege.
5. Ludwig-Gercke-Straße
Konto | 0963110 |
Bezeichnung | Zugänge AiB Tiefbaumaßnahmen |
| | Aufwand |
| X | Investive Maßnahme |
Investitionsnummer / Kostenträger: | 6600001310 5411010000 |
Bezeichnung: | SZ-Bad Ludwig-Gercke-Straße (Kanalfolgemaßnahme) |
| |
Kostenstelle: | 66006300 |
Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| |
Aufwand / Auszahlung | im HH-Jahr 2009 | 174.000 € / im HH-Jahr 2009 s. u. |
Folgekosten | 1,5% der Bausumme – ca. 2.520 € / Jahr |
| |
Ertrag / Einzahlung | im HH-Jahr | 13.757 € ASG-Anteil |
künftige Mehrerträge | |
| | |
Deckung | durch Ansatz | 175.000 € |
| durch HAR | |
Deckung bei üpl./apl. | durch Einsparungen bzw. Mehreinzahlungen bei |
| Konto | Bezeichnung | Betrag |
| | | € |
| Investitionsnr./ Kostenträger | Bezeichnung | Kostenstelle |
| | | |
| |
Bemerkungen | |
Investitionskosten
Kostenträger für die Baumaßnahme ist die Stadt Salzgitter. Folgende Kosten wurden ermittelt:
Straßenbau : 168.000 €
Straßenbeleuchtung : 6.000 € aus Konto 4212300 (Aufwand)
Gesamtkosten 174.000 €
Folgekosten
Für die spätere Haushaltsführung ist für den Straßenbau nach der Fertigstellung mit einem Unterhaltungsaufwand von jährlich 1,5 % der Investitionskosten (ca. 2.520 € / Jahr) zu rechnen.
Für die Straßenbeleuchtung ist mit Folgekosten in Höhe von etwa 320 € jährlich zu rechnen. Diese setzen sich zusammen aus:
Betriebskosten (Strom) ca. 220 €
Sachkosten (Ersatzlampen) ca.50 €
Personalkosten ca. 50 €
Beitragsfähigkeit
Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter. Die Höhe des von den Anliegern zu tragenden umlagefähigen Aufwandes bestimmt sich nach der Zuordnung der Ludwig-Gercke-Straße zu den in § 4 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung aufgeführten Straßentypen.
Die Verkehrsanlage „Ludwig-Gercke-Straße“ ist dem Straßentyp „mit starkem innerörtlichen Verkehr“ zuzuordnen. Der Anteil der Beitragspflichtigen an den Aufwendungen für die Fahrbahn und die Gehwege beträgt 30 %.
6. sämtliche vorstehend genannte Kanalfolgemaßnahmen in SZ-Bad
Bezogen auf sämtliche vorstehend genannten Kanalfolgemaßnahmen in Salzgitter-Bad gilt folgendes:
Maßnahme | Baukosten | Haushaltsansatz 2009 | Differenz | |
Hasenspringweg | 285.000 | 375.000 | 90.000 | |
Rabenwinkel | 145.000 | 145.000 | 0 | |
Augusta-Friedrichs-Straße | 222.000 | 210.000 | -12.000 | |
Haferkamp | 117.000 | 105.000 | -12.000 | |
Ludwig-Gercke-Straße | 174.000 | 175.000 | 1.000 | |
Summe | 943.000 | 1.010.000 | 67.000 | |
| | | | |
Maßnahme | Kostenanteil ASG | Haushaltsansatz 2009 | Differenz | |
Hasenspringweg | 52.857 | 75.000 | -22.143 | |
Rabenwinkel 1 | | 24.900 | | *) |
Rabenwinkel 2 | | 24.900 | | *) |
Rabenwinkel Summe | 20.062 | 49.800 | -29.738 | *) |
Augusta-Friedrichs-Straße | 51.484 | 56.000 | -4.516 | |
Haferkamp | 25.432 | 31.600 | -6.168 | |
Ludwig-Gercke-Straße 1 | | 38.500 | | *) |
Ludwig-Gercke-Straße 2 | | 38.500 | | *) |
Ludwig-Gercke-Str. Summe | 13.757 | 77.000 | -63.243 | *) |
Summe | | 289.400 | -125.808 | |
| | | | |
geringere Kostenanteile ASG, | | -125.808 | |
jedoch eingesparte Baukosten | | 67.000 | |
verbleibt Deckungslücke | | | -58.808 | |
| | | | |
*) Die versehentliche Doppelveranschlagung der Kostenanteile für die Maßnahmen | |
Rabenwinkel und Ludwig-Gercke-Straße beruht auf einem technischen Problem. | |
Die Deckung der fehlenden Mittel wird bis zur Auftragsvergabe der Straßenbaumaßnahmen gewährleistet werden.