Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Grundschule Salzgitter Thiede auf Einrichtung einer Integrationsklasse zum Schuljahr 2009/2010 wird seitens des Schulträgers zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Grundschule SZ-Thiede beabsichtigt die Einrichtung einer Integrationsklasse zum Schuljahresbeginn 2009/2010 und hat dazu bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Genehmigung einer Integrationsklasse nach § 23 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gestellt.
Die Integrationsklasse soll in einer 1. Klasse eingerichtet werden. Es soll ein geistig behindertes Kind mit 16 nicht behinderten Kindern und einem Kind mit spastischer Celebralparese und Stabismus (ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf) gemeinsam unterrichtet werden.
Der Antrag basiert auf entsprechenden Beratungsgutachten sowie dem Beschluss der Gesamtkonferenz der Grundschule SZ-Thiede vom 14.05.2009.
Mit der Einrichtung der Integrationsklasse an der Grundschule SZ-Thiede soll das Förderkonzept für geistig behinderte Kinder erweitert werden, das bereits seit längerer Zeit an anderen Schulen der Stadt Salzgitter durchgeführt wird. Hierbei ist insbesondere die sehr positive Entwicklung im sozialen Bereich aller mittlerweile integrativ beschulten Kinder erwähnenswert.
Der Integrationsgedanke des Schulgesetzes sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden sollen, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann.
Voraussetzung ist, dass die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten dies erlauben.
Nach dem jetzigen Kenntnisstand und auf Grund des vorliegenden pädagogischen Konzepts sind die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Einrichtung der Integrationsklasse an der Grundschule SZ-Thiede in vollem Umfang gegeben.
Zusätzliche Sach- und Raumkosten fallen für den Schulträger nicht an.
Nach § 23 Abs. 4 Satz 3 NSchG können Anträge von Schulen auf Einrichtung einer Integrationsklasse nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der Grundschule SZ-Thiede auf Einrichtung einer Integrationsklasse zum Schuljahr 2009/2010 zuzustimmen, zumal der Antrag der Schule auch von der Landesschulbehörde unterstützt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Abstimmungsergebnis: