Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Salzgitter erklärt seine
Bereitschaft, nach Aufstellung des Integrierten Ländlichen
Entwicklungskonzeptes, mit der „ILEK-Region Salzgitter“ dem
Regionalmanagement „Nördliches Harzvorland“ beizutreten.
2.
Mittel für die Durchführung des Regionalmanagements
für die Jahre 2010 - 2015 in Höhe von jeweils 30.000 € sind in den
Haushalten 2010 - 2015 auf dem Konto 4271900 „Sonstige Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen“ zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Salzgitter hatte am 25.06.2008 beschlossen, dass unter der
Voraussetzung einer positiven Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML),
die Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) in
Salzgitter im Jahr 2009 beauftragt werden soll. Hierfür wurden im Haushalt 2009
Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 € bereitgestellt. Die Erarbeitung
eines ILEKs ist erforderlich, um höhere Zuwendungen im Rahmen der
Dorferneuerung und des ländlichen Wegebaus erhalten zu können. Dieses gilt für
beantragte öffentliche Maßnahmen (Erhöhung der Zuwendung um 10%) und auch für private Maßnahmen (Erhöhung
der Zuwendung um 5 %). Die „ILEK-Region Salzgitter“ soll aus allen
Stadtteilen der Stadt Salzgitter < 10.000 Einwohner gebildet werden und
umfasst damit rund 30.000 Einwohner.
Mit Erlass vom 09.04.2009
stimmte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) der Gewährung einer Zuwendung für
die Erarbeitung des Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept in Salzgitter
(ILEK Salzgitter) nur zu, wenn sich die Stadt
Salzgitter zu einem späteren Beitritt zu einem Regionalmanagement der
angrenzenden Regionalmanagement-Regionen bereit erklärt. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der
Herbeiführung der Entscheidung der Stadt Salzgitter und ist Voraussetzung für
die Bewilligung der Zuwendung für die Erarbeitung des ILEKs.
Die „ILEK-Region
Salzgitter“ weist die erforderliche Einwohnerzahl von mindestens 50.000
Einwohnern für die Förderung eines eigenständigen Regionalmanagements nicht
auf. Laut Erlass des ML muss es daher Ziel des ILEKs in Salzgitter sein, die
Umsetzung des ILEK-Prozesses in eine der angrenzenden
Regionalmanagement–Regionen (ReM-Regionen) einzubringen. Der
ILEK–Prozess in Salzgitter soll dann in einer gemeinsamen bzw. um
Salzgitter erweiterten Regionalmanagement–Region umgesetzt werden.
Angrenzende
Regionalmanagement–Regionen sind die ReM-Region „Peiner Land“
und die ReM-Region „Nördliches Harzvorland“. Aufgrund des bereits
ausgeschöpften Förderrahmens kommt die ReM–Region „Peiner
Land“ nach Auskunft der Behörde für Geoinformationen, Landentwicklung und
Liegenschaften, GLL Braunschweig nicht in Frage. Die ReM-Region
„Nördliches Harzvorland“ hat sich am 29.05.2009 zu einer späteren
Aufnahme der ILEK-Region Salzgitter in seine ReM-Region bereit erklärt. Daher
soll die spätere Umsetzung des ILEK-Prozesses in Salzgitter mit der ReM-Region
„Nördliches Harzvorland“ erfolgen.
Das Regionalmanagement
(ReM) wird bis zu 70 %, höchstens jedoch mit bis zu 75.000 € jährlich
gefördert. Der Antrag auf Förderung des Regionalmanagements "Nördliches
Harzvorland" beläuft sich auf 56.000 € jährlich für die Jahre 2008 -
2013, so dass seitens der GLL für die Stadt Salzgitter noch ein jährliches
Förderungsbudget von höchstens 19.000 € pro Jahr zur Verfügung steht. Da
aufgrund des bestehenden Regionalmanagements „Nördliches
Harzvorland“ keine eigene Prozessstruktur aufgebaut werden muss, braucht
der o.a. maximale Förderrahmen nicht voll ausgeschöpft werden. Unter
Zugrundelegung des Förderbudgets und den von der Stadt Salzgitter
bereitzustellenden Eigenmitteln sowie der nicht
geförderten Mehrwertsteuer von 19 % sollen für die Durchführung des
Regionalmanagements (Betreuung durch den Regionalmanager) im Haushalt der Stadt
Salzgitter für den Zeitraum von 5 Jahren Mittel in Höhe von 30.000 €
jährlich auf dem Sachkonto „Sonstige Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen“ eingestellt werden. Das entspricht einem
Förderungsanteil von 17.640 € und einem Eigenanteil der Stadt Salzgitter von
12.360 €. Die tatsächlich entstehenden Kosten richten sich nach der konkreten
Inanspruchnahme der Leistungen des Regionalmanagers.
Bereits eine im Rahmen der
Dorferneuerung durchgeführte größere Straßenbaumaßnahme würde als Zuwendung
aufgrund des höheren Fördersatzes von 50 % statt 40 % die bei der Stadt
Salzgitter für das Regionalmanagement entstehenden Kosten decken. Die von der
Stadt Salzgitter aufzubringenden Eigenmittel für das Regionalmanagement plus Mehrwertsteuer belaufen
sich auf Kosten von insgesamt rund 62.000 € für fünf Jahre. Bei der
geplanten Straßenerneuerung der Flachstöckheimer Straße in Lobmachtersen mit einem Kostenansatz von ca. 770.000
€ würde der Unterschiedsbetrag einer Zuwendung von 50 % zu einer Zuwendung von 40 % 77.000 € betragen.
Würde das ILEK nicht
erstellt, hätte das folgende Auswirkungen:
Die Stadt Salzgitter würde
in der laufenden EU-Förderperiode bis 2013 als einzige Kommune in Niedersachsen
- bei öffentlichen Maßnahmen zur Dorferneuerung in
den bestehenden Dorferneuerungsplanungen 10 % weniger Fördermittel
bekommen,
- bei privaten Maßnahmen zur Dorferneuerung in den
bestehenden Dorferneuerungsplanungen
5 % weniger Fördermittel bekommen,
- nicht mehr bei der Aufnahme von neuen Dörfern in
das niedersächsische Dorferneuerungsprogramm berücksichtigt werden,
- sonstige Förderungen aus der ZILE-Richtline, wie
zum Beispiel Maßnahmen zum ländlichen Wegebau nicht mehr gefördert
bekommen, da entweder das Vorliegen eines ILEKs Fördervoraussetzung ist,
oder die GLL aufgrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln Maßnahmen aus
ILEK-Regionen bevorzugt.
Die Beschlussvorlage
unterstützt das Ziel der Stadt Salzgitter auf dem Weg eine der kinder- und familienfreundlichsten Kommunen zu
werden, da mit Durchführung des ILEKs und des Regionalmanagements Familien und
Vereine im Rahmen der Dorferneuerung bei Sanierungsmaßnahmen an ihren Häusern bzw.
Vereinshäusern höhere Förderbeträge erhalten sowie Radwegebau im Rahmen der
Förderung besser gefördert werden sowie Radwegebau im Rahmen der Förderung des
ländlichen Wegebaus erst ermöglicht wird.
Daher empfiehlt die
Verwaltung, dass der Rat der Stadt Salzgitter die Entscheidung trifft, dem
Regionalmanagement „Nördliches Harzvorland“ nach Durchführung des
ILEKs beizutreten.
Mit der Erarbeitung des
ILEK könnte dann voraussichtlich im Oktober 2009 und nach dessen Abschluss im
Sommer 2010 mit dem Regionalmanagement begonnen werden.