Die Eingabe der Stadt Salzgitter gemäß
Beschluss des Rates vom 23.05.2001 (Stellungnahme zum Entwurf der Änderung und
Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen, Drucksachen-Nr.
2327/13/3) wurde vom Ausschuss für innere Verwaltung des Niedersächsischen
Landtages in die Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über
das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen – Teil I (Drucksache 14/3380)
einbezogen. Der Ausschuss hat dem Landtag empfohlen, die Eingabe der Stadt
Salzgitter mit dem Abschluss der Gesetzesberatung für erledigt zu erklären.
Diese Auffassung des Ausschusses wurde vom Niedersächsischen Landtag in seiner
Sitzung am 23.10.2002 gebilligt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich der
angenommenen Empfehlungen des Ausschusses für innere Verwaltung ist als Anlage
beigefügt. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
KnebelRosenthal
FBL 1 z. Mitz.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlagen:
1.
Stellungnahme der Stadt Salzgitter zum Entwurf der Änderung und Ergänzung des
Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen
2.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung des Niedersächsischen
Landtages vom 16.10.2002