Mitteilung:
Frage1:
Gibt es in Salzgitter vergleichbare Fälle, dass nach einem psychologischen Test eine geistige Behinderung festgestellt wurde?
Antwort der Geschäftsführung der ARGE Salzgitter:
Allein aufgrund einer Untersuchung des Psychologischen Dienstes in der Agentur für Arbeit kann keine geistige Behinderung festgestellt werden. Dazu bedarf es einer medizinisch ärztlichen Untersuchung. Eine Behinderung sowie den Grad einer möglichen körperlichen oder auch geistigen Behinderung kann ausschließlich das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (frühere Hauptfürsorgestellen) feststellen. Diese Feststellung erfolgt in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, gegen den entsprechende Rechtsbehelfe eingelegt werden können.
Der Psychologische Dienst wird in der ARGE Salzgitter eingeschaltet, um eine Eignungsfeststellung für eine Ausbildung, Umschulung oder Qualifizierung zu erheben. Dort werden gemeinsam mit dem Kunden Eignungs- und Leistungspotenziale ermittelt.
Frage 2:
Sind Langzeitarbeitslose in Behindertenwerkstätten vermittelt worden?
Antwort der Geschäftsführung der ARGE Salzgitter:
nein
Frage 3:
Wenn zutreffend, auf welcher Rechtsgrundlage beruhte dieses Vorgehen?
Frage 4:
Welche Einspruchsmöglichkeiten haben Betroffene in vergleichbaren Fällen?
Antwort der Geschäftsführung der ARGE Salzgitter:
sh. Antwort zu Frage 1