Sachverhalt:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche
Schiedsämter hat jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter einzurichten und
zu unterhalten.
Innerhalb der Stadt Salzgitter werden zur Zeit sechs Schiedsamtsbezirke
vorgehalten. Die bisherige Amtsperiode endet mit Ablauf des Jahres 2009.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsperson
wahrgenommen, die die Tätigkeit ehrenamtlich wahrnimmt.
Nach § 4 Abs. 1 des o.a. Gesetzes obliegt die Wahl der Schiedspersonen
dem Rat.
Für die einzelnen Bezirke werden folgende Schiedspersonen vorgeschlagen:
Bezirk 1: Bruchmachtersen,
Fredenberg, Lesse, Lichtenberg, Osterlinde, Reppner und Salder
Vorgeschlagene
Schiedsperson: Holger Dussberg,
Thie 3, 38228 Salzgitter
Bezirk 2: Engelnstedt
und Lebenstedt (östlich der Straßen Bruchmachtersenstr.,
Albert-Schweitzer-Str., Ludwig-Erhard-Str. sowie Krähenriede)
Vorgeschlagene Schiedsperson: Wolfgang Wilhelm; Bisonklint 10, 38226
Salzgitter
Bezirk 3: Lebenstedt
(westlich der Straßen Bruchmachtersenstr., Albert-Schweitzer-Str. Ludwig-Erhard-Str.
) sowie Alt-Lebenstedt
Vorgeschlagene Schiedsperson: Günter Ludwig, Rabenacker 26, 38226
Salzgitter
Bezirk 4: Beddingen,
Bleckenstedt, Drütte, Hallendorf, Immendorf, Sauingen, Thiede, Üfingen und
Thiede
Vorgeschlagene
Schiedsperson: Georg Groh,
Hüttenstr. 27, 38239 Salzgitter
Bezirk 5: Barum,
Beinum, Calbecht, Engerode, Flachstöckheim, Gebhardshagen, Heerte,
Lobmachtersen und Ohlendorf
Vorgeschlagene Schiedsperson: Hans-Georg Schmidt, Alte Landstr. 9a,
38259 Salzgitter
Bezirk 6: Bad, Hohenrode, Gitter,
Groß Mahner und Ringelheim
Vorgeschlagene Schiedsperson: Gunter Kostorz, Hermann-Löns-Weg 34,
38259 Salzgitter
Die für die einzelnen Bezirke vorgeschlagenen Personen haben ihre
Bereitschaft zur Übernahme des Schiedsamtes erklärt.
Eine Übersicht der einzelnen Schiedsamtsbezirke ist dieser Vorlage in
Anlage beigefügt.