Sachverhalt:
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurde
beschlossen, die Bibliotheksgebühren um 5 Euro auf 20 Euro zu erhöhen.
Angeglichen wurde dieser Erhöhung die Gebühren für die Ausleihe von Medien für
3 Monate von bisher 5 Euro auf 7 Euro.
Gegen Zahlung der Bibliotheksgebühr kann der Kunde die
verschiedensten Medien ausleihen.
Die Erhöhungen decken die Kosten für die Ausleihe von Medien
nicht (siehe Anlage Gebührenkalkulation), vermindern jedoch den Zuschussbedarf
der Bibliothek.
Neu aufgenommen wurde die Gebührenbefreiung für alle
Schüler, die die allgemein bildenden Schulen sowie Fachoberschulen und
Fachgymnasien im Stadtgebiet Salzgitter besuchen sowie für Salzgitteraner, die
in einer anderen Stadt Schüler der allgemein bildenden Schulen sowie
Fachoberschulen und Fachgymnasien sind.
Für die Schüler der Oberstufen wird die Vermittlung der
systematischen Informationsbeschaffung, d.h. Aneignung bzw. Vertiefung der
Kenntnisse zur Literaturrecherche als äußerst wichtig erachtet und ist ein
Schwerpunkt der Bibliotheksarbeit, die erschwert wird, da nicht alle Schüler
über einen gültigen Bibliotheksausweis verfügen.
Gleichzeitig wird damit dem Wunsch der allgemein bildenden
Schulen sowie Fachoberschulen und Fachgymnasien nachgekommen, die sich eine
Gleichbehandlung von minderjährigen und volljährigen Schülern ohne eigenes
Einkommen im Klassenverband wünschen. Ausgenommen von der Gebührenbefreiung
sind alle volljährigen Schüler von berufsbildenden Schulen, da diese als
Auszubildende über ein eigenes Einkommen verfügen.
Nach der derzeit gültigen Satzung erhalten alle volljährigen
Schüler, die im Besitz eines aktuellen Schülerausweises sind, eine Gebührenermäßigung
in Höhe von 5 Euro. Diese Regelung wird mit dieser Satzungsänderung aufgehoben.
Der Einnahmeverlust ist äußerst gering, da sich bislang
leider nur weniger als 5% aller Schüler
ab ihrer Volljährigkeit einen neuen Ausweis ausstellen ließen.
Neu aufgenommen wurde der Passus, wonach Personal, das in Kindergärten
und Schulen im Stadtgebiet Salzgitter tätig ist und soweit die Ausleihe von
Medien ausschließlich für dienstliche Zwecke erfolgt, von der Jahresgebühr zu
befreien. Mit diesen Institutionen wird eng bei der Vermittlung von Lese- und
Informationskompetenz zusammengearbeitet.
Überarbeitet wurde der Passus für Leistungsempfänger nach
dem SGB. Die derzeitig gültige Fassung sieht eine Gebührenbefreiung für
Empfänger von Sozialhilfe (heute: SGB XII) vor, dieser Personenkreis ist
sehr gering.
Es soll eine Erweiterung auf die Empfänger nach dem SGB II
geben. Beide Personenkreise sollen nunmehr eine erhebliche Ermäßigung
auf die Jahresgebühr erhalten und zukünftig 5 Euro im Jahr zahlen.
Ein Einnahmeverlust ist nicht zu befürchten, eher wird mit
einer Steigerung der Anmeldungen und damit der Einnahmen gerechnet. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass der Personenkreis nach dem SGB II sich nicht in der
Lage sieht, die vollen Jahresgebühren zu zahlen.
Mit der Ermäßigung ist gewährleistet, dass auch diese in die
Lage versetzt werden, sich Zugang zu den verschiedensten Informationen zu beschaffen.
Freier, ungehinderter und kostengünstiger Zugang zu
relevanter Information für alle ist eine Grundvoraussetzung für eine aktive
Beteiligung der Gesellschaft am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben.
Studenten, die im Besitz eines aktuellen Studentenausweises
sind, erhalten nach der neuen Satzung eine Gebührenermäßigung in Höhe von 10
Euro und haben damit eine Jahresgebühr in Höhe von 10 Euro zu zahlen. Nach der derzeit gültigen Satzung erhalten
Studenten, die im Besitz eines aktuellen Studentenausweises sind, eine
Gebührenermäßigung von 5 Euro und haben damit ebenso eine Jahresgebühr in Höhe
von 10 Euro zu zahlen.
Die zusätzlichen Benutzungsgebühren (früher: Mahngebühren)
sollen zukünftig pro Medieneinheit auf einen Höchstbetrag begrenzt werden, um
den Kunden nicht eine unverhältnismäßig hohe „Mahn“gebühr pro
ausgeliehenes Medium aufzuerlegen. Das bedeutet beispielsweise: Bei verspäteter
Rückgabe einer Zeitschrift, eines Buchs oder einer CD sind ab der 9. Woche
nicht mehr als 4,80 Euro zu zahlen. Bei Zeitschriften und älteren Büchern
übersteigt dies teilweise bereits den Zeitwert des Mediums.
Durch die verschiedenen Änderungen, die teilweise auch zu
Vergünstigungen bei den Gebühren führen, wird, bei gleichbleibender Zahl
von Nutzern, die zum Haushaltssicherungskonzept beschlossene Maßnahme
„Erhöhung der Jahresgebühr“ mit der entsprechenden
prognostizierten Ertragssteigerung umgesetzt.
Die übrigen Änderungen sind Anpassungen an den neuen Text.