Sachverhalt:
Am
1. Juli 2008 ist durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Reform der
Pflegeversicherung (SGB XI) in Kraft getreten. Ein wesentlicher Punkt im
Reformpaket ist die Einführung von Pflegestützpunkten. Die Entscheidung, ob
Pflegestützpunkte eingerichtet werden, obliegt den jeweiligen obersten
Landesbehörden.
Am
28.05.2009 wurde der Weg für Pflegestützpunkte in Niedersachsen freigemacht.
Unter Mitwirkung des Niedersächsischen Sozialministeriums wurde gemeinsam mit
den niedersächsischen Kranken- und Pflegekassen, dem niedersächsischen Städtetag
und dem niedersächsischen Landkreistag die entsprechende Rahmenvereinbarung zur
Einrichtung von Pflegestützpunkten unterzeichnet.
Das
niedersächsische Modell sieht vor, dass Pflegekassen und Kommunen
eigenverantwortlich in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens
einen Pflegestützpunkt einrichten. Die Qualifikation der hier eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich dabei an den Kriterien von
Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern.
Die
Leistungen der Pflegestützpunkte umfassen vor allem:
·
Pflegebedürftige, deren Angehörige oder sonst interessierte
Personen umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen zu beraten,
·
Kontakt zu der jeweils zuständigen Pflegekasse herzustellen,
·
eine Angebotslandkarte der pflegerischen und sozialen Hilfs- und
Unterstützungsangebote zu erstellen und aktuell zu halten,
·
auf eine Koordination derjenigen Dienste hinzuwirken, die eng
zusammenarbeiten müssen, um eine umfassende und nahtlose Unterstützung und
Hilfe zugunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.
Auf der
Grundlage dieser Rahmenvereinbarung können die Pflege- und Krankenkassen sowie
die Kommunen regionale Vereinbarungen abschließen und die weiteren Details zur
inhaltlichen Ausgestaltung festlegen. Die finanzielle Förderung ist ebenfalls
in der Landesrahmenvereinbarung festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der
Bewohner ab 60 Jahren. Sie beträgt für die Stadt Salzgitter 30.000
€/Betriebsjahr
Die Stadt Salzgitter
nimmt über die Organisationsform eines Seniorenbüros unterschiedliche
(Beratungs-) Aufgaben für den Personenkreis der Seniorinnen und Senioren, aber
auch für deren Angehörige und an der Thematik Interessierte wahr.
Die Beratung erfolgt im Wesentlichen in folgenden Themenbereichen:
1. Wohnen im Alter
2. Bürgerschaftliches Engagement
3. Pflege
4. Vorbereitung auf das Alter
5. Allgemeine Lebensberatung
6. Freizeitgestaltung
7. Wirtschaftliche Hilfen
Die Aufgabenstellung
eines Pflegestützpunktes beinhaltet eine Schnittmenge mit den Angeboten des
vorhandenen Seniorenbüros. Die Überlegungen der Verwaltung zielen daher auf die
Ausnutzung der entstehenden Synergieeffekte durch Einrichtung eines
Pflegestützpunktes innerhalb des Seniorenbüros ab. Zur Zeit wird die Beratung
zu den o.a. Themenbereichen 3. bis 7. mit 1,5 Stellen wahrgenommen. Die
gemeinsame Schnittmenge bilden die
Bereiche „Pflege“ und die mit der Pflegesituation verbundenen (wirtschaftlichen)
Hilfen. In der Zeit vom 01.01. – 15.11.2009 wurden bei insgesamt 625
Beratungen allein in Fragen der Pflege 222 Beratungsgespräche geführt. Dies
entspricht rd. 36% aller Beratungssituationen. Gemessen am Personalaufwand
entspricht dies einem Anteil von 0,54 Stellen.
Entsprechend § 4
Absatz 5 der Landesrahmenvereinbarung ist ein Mindestpersonaleinsatz von 2 in
der Beratung geschulten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit je 50% einer
Vollzeitstelle für die Pflegeberatung vorzusehen. Diese Anforderung wird
erfüllt, indem 0,5 Stellenanteile aus dem Seniorenbüro abgezogen und um 0,5 neu
zu schaffende Stellenanteile ergänzt werden (siehe Ziffer 4. der Konzeption).
Die Beratungen zum Thema „Pflege“ werden dann ausschließlich aus
dem Betrieb des Pflegestützpunktes, bei dem die 1,0 Stellenanteile angesiedelt
werden, wahrgenommen; die Beratungen zu
4. bis 7. erfolgen wie bisher über das Seniorenbüro (1,0 Stellenanteile).
Die Verwaltung geht
davon aus, dass
1. die Implementierung eines
Pflegestützpunktes zu einer zusätzlichen Optimierung des vorhandenen
Beratungsangebots,
2. die neutrale Beratung sowie die
abrufbare, vollständige Angebotssituation in Salzgitter im Pflegestützpunkt zu
einem Anstieg der Beratungszahlen
führt.
Weiterhin ist ein
Stellenanteil von 0,15 Stellen für Verwaltung, Statistik und Berichtswesen
vorgesehen. Dafür sind vorhandene Personalressourcen oder Anteile einer
beschäftigungsfördernden Maßnahme vorgesehen (ingesamt 0,65 Arbeitskräfte
– 0,5 Sozialarbeit + 0,15 Verwaltung -). Die Finanzierung der
dargestellten Planung ist über den Förderbetrag der Pflegekassen von 30.000
€/jährlich sichergestellt.
Der
Pflegestützpunkt soll ein Netzwerk errichten, mit dessen Hilfe eine enge
Zusammenarbeit mit Instanzen und Diensten der pflegerischen, medizinischen
sowie rehabilitativen Versorgung möglich ist. Weiterhin werden Vernetzungs- und
Koordinationsprozesse eingeleitet und das bürgerschaftliche Engagement durch
Einbindung von Ehrenamtlichen gefördert beziehungsweise initiiert. Hierzu wird
eine Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe des Diakonischen Werkes und dem
Freiwilligenzentrum Salzgitter vereinbart.
Gemäß
§ 92c Absatz 5 SGB XI wird der Aufbau von Pflegestützpunkten im Rahmen der
verfügbaren Mittel bis zum 30.Juni 2011 mit einem einmaligen Zuschuss bis zu
45.000 € gefördert. Diese Förderung erhöht sich um 5.000 €, sofern
zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen oder Organisationen in die
Tätigkeit des Pflegestützpunktes einbezogen werden. Diese Aufbauhilfe soll für
die Einrichtung der entsprechenden Büroräume einschließlich DV-Ausstattungen,
für Fachliteratur, Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen beantragt werden.
Weitere
Details zum Betrieb des Pflegestützpunktes sind der beigefügten Konzeption zu
entnehmen. Diese dient als Grundlage für den Abschluss einer regionalen
Vereinbarung. Nach Zustimmung des Niedersächsischen Sozialministeriums zu
dieser Vereinbarung ist die Betriebsaufnahme für den 01.Oktober 2010
vorgesehen.