Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Leb 62, 3. Änderung für SZ-Lebenstedt, „Lebenstedt Alt, südlicher Teil“ für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich.
Sachverhalt:
Es gibt eine Vielzahl von Ansiedlungswünschen diverser Spielhallenbetreiber im Stadtgebiet. Eine aktive Steuerung der Ansiedlung wird für erforderlich gehalten, um einer geordneten Stadtteilentwicklung Rechnung zu tragen und um negative Auswirkungen auf die innerstädtischen Bereiche zu verhindern.
Unter Beachtung der städtebaulichen Situation und dem Ziel, Salzgitter zu einer kinder- und familienfreundlichen Lernstadt zu entwickeln, sollen Spielhallen ausgeschlossen werden und eine Neuregelung der Zulässigkeit sonstiger Vergnügungsstätten (Discotheken, Nachtlokale, Wettbüros, etc.) erfolgen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Süden, Südwesten und Südosten durch die Kattowitzer Straße und die Willy-Brandt-Straße sowie im Westen durch den St.-Andreas-Weg begrenzt. Im Norden bilden die Straße An der Schölke sowie ein Fußweg in der Verlängerung dieser Straße die Grenze des Plangebietes.
Derzeit gelten in diesem Bereich die Bebauungspläne Leb 62 und Leb 62, 1. Änderung „Lebenstedt Alt, südlicher Teil“ aus den Jahren 1983 bzw. 1985. Aufgrund der damals geltenden Rechtslage sind Vergnügungsstätten als sonstige Gewerbebetriebe in weiten Teilen des Plangebiets allgemein zulässig.
Im Plangebiet ist bereits eine Spielhalle vorhanden. Es ist zu erwarten, dass dort weitere Spielhallen errichtet werden sollen. Insbesondere durch die Reglementierung von Spielhallen im Bereich der Innenstadt ist zu befürchten, dass potenzielle Spielhallenbetreiber in diesen Bereich ausweichen werden. Dies ist städtebaulich bedenklich, da mit der Errichtung von Spielhallen auch eine Abwertung des Bereichs (Trading-Down-Effekt) zu befürchten ist. Gleichzeitig gilt es Spielhallen und vergleichbare, jugendgefährdende Nutzungen im Umfeld der Hauptschule An der Klunkau zu verhindern.
Ziel der Planung ist daher Anpassung des Bebauungsplans an den aktuellen Rechtsstand sowie die Neuregelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen, um einer Abwertung des Bereichs entgegenzuwirken.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans soll durch die Stadtverwaltung ein Spielhallenkonzept erstellt werden, welches die Entwicklung von Spielhallen auf städtebaulich verträgliche Standorte lenken soll.