Betreff: |
Bebauungsplan Leb 156 für SZ-Lebenstedt, "Leibnizstraße" Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen, Satzungsbeschluss |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 61 - Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt über die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Leb 156 für SZ-Lebenstedt, „Leibnizstraße“ wie in der Anlage 2 vorgeschlagen. Die Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen wird Bestandteil der Begründung.
2. Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt den Bebauungsplan Leb 156 für SZ-Lebenstedt, „Leibnizstraße“ (Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Gleichzeitig beschließt er die Begründung (Anlage 4).
3. Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt die Aufhebung der vom Bebauungsplan Leb 156 überdeckten Teilbereiche der Bebauungspläne Leb 58 (Anlage 5), Leb 58, 1. Änderung (Anlage 6), Leb 104 (Anlage 7) und Leb 104, 1. Änderung (Anlage 8).
Sachverhalt:
Das Gewerbegebiet entlang der Leibnizstraße wird geprägt durch Autohändler, Einzelhandel und teilweise leer stehenden Gebäuden.
Im Plangebiet werden zum Schutz der City Lebenstedt Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Bekleidung, Bücher, Spielwaren) als Kernsortiment ausgeschlossen. Entsprechend dem Einzelhandels-entwicklungskonzept für das Oberzentrum Salzgitter wird keine weitere Entwicklung von zentrenrelevanten Sortimenten als Kernsortiment auf Standorten außerhalb der Innenstadt zugelassen. Die Innenstadt von Salzgitter-Lebenstedt ist zu schützen, da sie einen quantitativen Aufholbedarf und daher Entwicklungspriorität hat.
Zum Schutz des Geschäftszentrums Gaußstraße werden Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (z.B. Lebensmittel, Drogerieartikel, Zeitschriften) als Kernsortiment weitgehend ausgeschlossen. Der nah gelegene Zentrale Versorgungsbereich Gaußstraße erfüllt für den Bereich Fredenberg eine wichtige Nahversorgungsfunktion und darf entsprechend den Aussagen des Einzelhandelsentwicklungskonzepts nicht gefährdet werden.
Der in der Leibnizstraße vorhandene Lebensmitteldiscounter kann die Nahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete ausreichend erfüllen. Die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (v. a. Lebensmitteln) ist städtebaulich nicht erwünscht. Aus diesem Grunde wurde auch eine Veränderungssperre für die südlich der Leibnizstraße gelegenen Flächen beschlossen.
Ein weiteres Ziel der Planung ist die Begrenzung des Störverhaltens der Gewerbebetriebe gegenüber der benachbarten Wohnnutzung entsprechend der Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs fand vom 16.04. bis 17.05.2010 statt. Im gesamten Verfahren wurde nur eine abwägungsrelevante Stellungnahme durch den Einzelhandelsverband Harz-Heide e.V. vorgebracht. Dieser fordert, weiteren nahversorgungsrelevanten Einzelhandel im Plangebiet zuzulassen. Die Behandlung der Anregung kann der Anlage 2 entnommen werden. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlagen:
1. Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
2. Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan
3. Bebauungsplan Leb 156 für SZ-Lebenstedt, „Leibnizstraße“
4. Begründung zum Bebauungsplan Leb 156
5. Bebauungsplan Leb 58 mit Kennzeichnung des aufzuhebenden Bereichs
6. Bebauungsplan Leb 58, 1. Änderung mit Kennzeichnung des aufzuhebenden Bereichs
7. Bebauungsplan Leb 104 mit Kennzeichnung des aufzuhebenden Bereichs
8. Bebauungsplan Leb 104, 1. Änderung mit Kennzeichnung des aufzuhebenden Bereichs
Die Anlagen 3,5,6,7 und 8 sind dem Umdruck nicht beigefügt. Sie liegen während der Beratungen zur Einsichtnahme aus und sind in digitaler Form in Allris eingestellt.