"Die der Vorlage
2070/14 als Anlage beigefügte 8. Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung wird beschlossen."
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Mit der 8. Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung vom 02.12.1985 werden die Steuerbeträge in § 9
(Gerätesteuer) und die Steuerbeträge in §11 (Raumsteuer) ab 01.05.2003 um 20
%bzw. 100 % bei der Raumsteuer
angehoben und entsprechend auf volle Euro-Beträge gerundet. Die letzte Erhöhung
der Steuersätze trat am 01. Juni 1996 in Kraft.
Die vorgeschlagene Erhöhung der
Vergnügungssteuer führt nach dem derzeitigen Gerätebestand zu jährlichen
Mehreinnahmen von rund 21.600 €, für 2003 liegen die Mehreinnahmen
voraussichtlich bei 14.400 €. Wie sich die Erhöhung der Vergnügungssteuer bei
den jeweiligen Geräten auswirkt ist aus Anlage II ersichtlich.
Einer Umfrage des Nds. Städtetages bei
72 Kommunen zufolge liegt Salzgitter mit den angehobenen Sätzen unter denGemeinden mit den höchsten Steuersätzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage.
Anlagen:
Anlagen:
I8. Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung vom 2. Dezember 1985