Sachverhalt:
Die transpower stromübertragungs gmbh (Vorhabenträger) plant die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) und dem Umspannwerk Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen. Das Vorhaben ist nach dem Bedarfsplan zu § 1 Abs. 1 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als „vordringlicher Bedarf“ festgelegt.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung – Regierungsvertretung Braunschweig – als zuständige Landesplanungsbehörde hat mit Verfügung vom 25.05.2010 das Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) für den niedersächsischen Teil der geplanten 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle – Mecklar eingeleitet und um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 27.08.2010 gebeten.
Das Raumordnungsverfahren dient gemäß § 15 Abs. 1 ROG dazu festzustellen, ob die vorliegende raumbedeutsame Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie diese mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden kann (Raumverträglichkeitsprüfung). Diese Feststellung schließt die Prüfung von Trassenalternativen ein. In das Raumordnungsverfahren ist zudem die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens integriert. Dies beinhaltet die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern gemäß § 2 Abs. 1 UVPG.
An das Beteiligungsverfahren schließt sich eine Erörterung der vorgebrachten wesentlichen Anregungen und Bedenken an. Für den Abschnitt vom Umspannwerk Wahle bis zum Umspannwerk Hardegsen (Varianten 1 bis 5), der das Gebiet der Stadt Salzgitter einschließt, ist eine Erörterung der Planungen voraussichtlich am 09. und 10.11.2010 vorgesehen.
Den Abschluss des Raumordnungsverfahrens - für Dezember 2010 vorgesehen - bildet die Landesplanerische Feststellung. Die Landesplanerische Feststellung hat behördenverbindlichen Charakter, so dass die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Projektträger oder Einzelnen haben.
Von den fünf Trassenvarianten zwischen dem Umspannwerk Wahle und dem Umspannwerk Hardegsen berühren drei das Gebiet der Stadt Salzgitter, wobei der Trassenverlauf der Varianten 1 und 2 in der Stadt Salzgitter identisch ist. In der Stellungnahme der Stadt Salzgitter zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle – Mecklar (siehe Anlage 2) werden erhebliche Bedenken gegen die drei auf dem Gebiet der Stadt verlaufenden Trassenvarianten 1, 2 und 5 vorgetragen.
In Siedlungsnähe ist zwingend eine Erdverkabelung vorzusehen. Die Führung einer 380 kV-Freileitung in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebieten beeinträchtigt die Wohnqualität und mindert die Attraktivität der betroffenen Siedlungsbereiche. Zudem können gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund lehnt die Stadt Salzgitter sämtliche Varianten ab.
Es wird empfohlen, die Anlage 2 als Stellungnahme der Stadt Salzgitter im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle – Mecklar der Regierungsvertretung Braunschweig als zuständiger Landesplanungsbehörde zuzuleiten.