Sachverhalt:
Das deutsche Abfallrecht muss zeitnah an die im November 2008 beschlossene Europäische Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) angepasst werden. Dazu hat das Bundesumweltministerium im August dieses Jahres einen Referentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt und u.a. mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert.
Einhellige Meinung der kommunalen Spitzenverbände ist, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bzw. den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeiten genommen werden sollen, mit denen sie den Aufbau paralleler, gewerblicher Sammelsysteme für z.B. Altpapier, Altkleider etc. kanalisieren können. Vorstöße gewerblicher Sammler, z.B. in logistisch günstiger Lage verwertbare Abfälle einzusammeln und in ungünstiger Lage nicht einzusammeln, könnten praktisch nicht mehr abgewehrt werden. Dies führt zu Erlöseinbußen bei den Kommunen, ob sie selbst sammeln oder einen Dritten damit beauftragt haben. Fehlende Erlöse aus der Vermarktung von verwertbaren Abfällen führen dann zur Steigerung der Abfallentsorgungsgebühren.
Zudem sind die grundgesetzlich verbriefte Selbstverwaltungsgarantie und damit die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunalverwaltungen stark beschnitten. Festlegungen der Kommunen und damit der politischen Gremien hinsichtlich der auf die jeweilige Kommune angepassten, einheitlichen Sammelsysteme im Hol- oder Bringsystem können durch gewerbliche Sammlungen unterlaufen werden.
Daher sollten aus Sicht der Spitzenverbände die Überlassungspflichten klar im Sinne der Kommunen geregelt werden. Alle Abfälle aus privaten Haushalten müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden, damit dieser in vollem Umfang im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig werden kann. Dies gilt ebenso für alle beseitigungspflichtigen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe, Industrie).
Gewerbliche Sammlungen dürfen nur die Ausnahme darstellen, was sich derzeit nicht im Gesetzentwurf widerspiegelt.
Die kommunalen Spitzenverbände und auch die Verwaltung sehen mit großer Sorge, dass sich die vorgesehenen Regelungen negativ auf die Planungssicherheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit auf die Gebührenstabilität in den Kommunen auswirken, falls sie in unveränderter Form beschlossen werden.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt ihren Mitgliedern, gegenüber den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten eine entsprechende Resolution anzuregen.