Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Ratsfraktion, Linke Alternative Salzgitter und Bündnis 90 „Die Grünen“ wie folgt:
Frage 1:
In wie vielen Räumen wurden Messungen an den neun Schulen durchgeführt?
Antwort:
Siehe aktuelle Ergebnisliste vom 15.11.2010 (Anlage).
In der Anlage sind sieben Schulen mit den Raumbezeichnungen aufgeführt, in denen Messungen durchgeführt wurden.
Ortsbesichtigungen in der Amselstiegschule und der Schule in der Goethestraße zeigten, dass bei der Parkettverlegung keine schwarzen PAK-haltigen Teerkleber verwendet wurden. Messungen sind hier nicht notwendig.
Frage 2:
Wann veröffentlicht die Verwaltung (endlich) alle Werte?
Antwort:
Die Ergebnisse der Messungen wurden innerhalb der beigefügten Anlage regelmäßig und zeitnah aktualisiert. Über den aktuellen Stand der vorliegenden Daten wurde in den Ausschüssen berichtet (siehe auch 5555/15). Mit Vorlage 5589/15-AW wird im Ausschuss für Bildung und Kultur, im Werksauschuss Gebäudemanagement und im Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss berichtet.
Frage 3:
Warum sind in der Verwaltungsvorlage 5555/15 nur drei Messergebnisse bei der
GS Am Sonnenberg aufgeführt?
Antwort:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage 5555/15 lagen für die GS Am Sonnenberg Messergebnisse für drei Räume vor. Für die am 13.10.2010 und am 29.10.2010 durchgeführten Messungen waren noch keine Messergebnisse bekannt.
Frage 4:
Warum hält die Verwaltung, scheinbar der Schule bekannt, Werte zurück?
Antwort:
Es werden keinerlei Messwerte zurückgehalten. Wie unter Pkt. 3. aufgeführt, kann es aufgrund der zeitnahen Informationsweitergabe hier ggf. zeitliche Überschneidungen geben.
Frage 5:
Stimmt die Verwaltung der Aussage von Herrn Pressesprecher Uhde zu, dass durch die erhöhten Schadstoffwerte keine (!) Gesundheitsgefährdung bestehe?
Antwort:
In einigen Räumen der GS Am Sonnenberg, der GS Steterburg und der Dr.-Klaus- Schmidt-Schule wurden unter „schlechten Bedingungen“ (d.h. die Räume wurden am Tag zuvor letztmalig gelüftet) deutliche Richtwert-II-Überschreitungen von Naphtahlin (behördlich festgelegter Wert) und Gesamt-KE-Wert-Überschreitungen von 10 (ein Bewertungsverfahren des Bremer Umweltinstitutes) festgestellt (siehe Anlage).
In einer zweiten Messreihe wurden die Raumluftproben unter Nutzungs-/Lüftungsbedingungen genommen. Es zeigt sich, dass die ermittelten Konzentrationen größtenteils deutlich niedriger sind. Der Naphthalinwert liegt teilweise zwischen RW I und RW II. Der KE-Wert von 10 wird weiterhin überschritten.
Der Richtwert II (RW II) für Naphthalin ist ein toxikologisch begründeter Wert. Er wurde unter der Bedingung einer kontinuierlichen und ganztägigen Nutzung (24 Stunden Aufenthalt) eines Innenraums durch empfindliche Personengruppen (alte, schwache Personen, Kleinkinder) abgeleitet. Dies bedeutet, dass bei einem ständigen, ganztägigen Aufenthalt in Räumen mit RW-II-Überschreitungen eine Gesundheitsgefährdung für empfindliche Personengruppen nicht auszuschließen ist. Deshalb besteht bei RW-II-Überschreitungen ein unverzüglicher Handlungs- und Sanierungsbedarf. Der Handlungsbedarf ist nach der Definition der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden so zu verstehen, dass umgehend eine Sanierungsplanung eingeleitet werden und eine kurzfristige Sanierung zur Minderung der Exposition erfolgen muss. Der Richtwert II gewährt dem Gutachter einen gewissen Handlungsspielraum, um z.B. weitere Bewertungsfaktoren wie Nutzungszweck, Nutzungsintensität, Lüftung o.ä. einbeziehen zu können.
Deshalb wurde zur gesundheitlichen Risikominimierung von der Stadt Salzgitter in Abwägung der toxikologischen Erkenntnisse und der Nutzung der Räume von sensiblen Personengruppen entschieden, eine kurzfristige und vollständige Sanierung der Parkettböden in den betroffenen Schulen durchzuführen.
(Klingebiel) (Grunwald)
Anlage:
Zusammenstellung der Messergebnisse