Die dieser Vorlage als
Anlage beigefügte Verordnung über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen
anlässlich der Automeile in SZ-Lebenstedt vom 16.05. - 18.05.03 wird erlassen.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Die Automeile wird seit
1996 veranstaltet und ist von überregionaler Bedeutung. Dass ein Besucherstrom
aus dem Umfeld herangezogen wird, haben die letzten Veranstaltungen bestätigt.
Es wurde wiederum
beantragt, die Öffnungszeiten für die Ladengeschäfte in der Innenstadt am
Sonntag, den 18.05.2003 auf 13.00 bis 18.00 Uhr festzulegen.
Hierfür ist der Erlass
einer Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz erforderlich.