Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:
1. Die Ordnung für die Berufung eines
Seniorenbeirates in der Stadt Salzgitter
in der Fassung vom 27.05.1992 wird aufgrund des
Ratsbeschlusses vom
20.11.2002 geändert und in der als Anlage 1 dieser Vorlage
beigefügten
Fassung beschlossen.
2. Die Geschäftsordnung des
Seniorenbeirates der Stadt Salzgitter in der Fassung
vom 27.05.1992 wird aufgrund des Ratsbeschlusses vom
20.11.2002 geändert
und in der als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügten Fassung
beschlossen.
Sachverhalt:
1978
erfolgte durch Beschluss des Rates die erste Berufung eines Seniorenbeirates
als Interessenvertretung der älteren Generation für die Stadt Salzgitter. Seine
vorrangige Aufgabe besteht darin, die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und
Senioren an kommunalen Entscheidungsprozessen zu erweitern. Außerdem soll er
Rat und Verwaltung sowie Träger von Senioreneinrichtungen beraten.
1978 waren
ca. 18 % der Einwohner/innen 60 Jahre und älter. Seither verzeichnet die
demografische Entwicklung auch in Salzgitter eine erhebliche Zunahme des Anteils
älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung.
Im Jahr
2001 waren 26,75 % oder 29.766 Personen in Salzgitter 60 Jahre und älter (Quelle:
Ref. für Sonderaufgaben und Statistik, Stand: 31.01.2001).
Nach
vorliegenden Prognosen wird sich dieser Anteil bis zum Jahr 2010 auf ca. 29 %
erhöhen. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung einer fundierten
Seniorenpolitik besonders auf kommunaler Ebene.
Der
Vorsitzende des Seniorenbeirates wirkte bereits bisher als "andere
Person" ohne Stimmrecht im Sozialausschuss mit. Zusätzlich beabsichtigt
der Rat der Stadt je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des
Seniorenbeirates als "andere Person" ohne Stimmrecht in den Ausschuss
für Umwelt und Stadtplanung sowie in den Bauausschuss zu berufen. Bislang
erfolgte eine Teilnahme nur bei Bedarf, sofern im Verlauf von Beratungen und
Beschlussfassungen Belange der Senioren berührt wurden.
In seiner
Sitzung am 20.11.2002 beschloss der Rat der Stadt, den beratenden Mitgliedern
in den vorgenannten Ausschüssen des Rates der Stadt das Antragsrecht
einzuräumen. Die Senioren sollen durch das Antragsrecht stärker in kommunale Entscheidungsprozesse
eingebunden werden.
Entsprechend
wurden die seit 1992 unveränderten Fassungen der "Ordnung für die Berufung
eines Seniorenbeirates in der Stadt Salzgitter" und der
"Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Salzgitter" durch
Anpassung an die "Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss,
die Ratsausschüsse, die Ratsausschüsse nach den besonderen Rechtsvorschriften
und die Ortsräte der Stadt Salzgitter" aktualisiert. Diese Aktualisierung
dient letztlich der Rechtssicherheit im Handeln des Seniorenbeirates.
Die
Neufassungen beider Ordnungen sind als Anlagen 1 und 2, die bisherigen Fassungen
als Anlagen 3 und 4 dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 Ordnung für
die Berufung eines Seniorenbeirates in der Stadt Salzgitter
Anlage 2 Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der
Stadt Salzgitter
Anlage 3 Ordnung für
die Berufung eines Seniorenbeirates in der Stadt Salzgitter in der Fassung vom
27. Mai 1992
Anlage 4 Geschäftsordnung
des Seniorenbeirates der Stadt Salzgitter in der Fassung vom 27. Mai 1992