Sachverhalt:
Salzgitter war eine von 16 Pilotstädten im ExWoSt-Forschungsfeld „Stadtumbau West“ (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau), die ein Integriertes Stadtentwicklungs- und Handlungskonzept (ISEK) erarbeitet und daraus abgeleitet erste Modellprojekte realisiert haben. Das Integrierte Stadtentwicklungs- und Handlungskonzept wurde vom Rat der Stadt Salzgitter am 22.06.2005 als Leitlinie für die künftige Stadtentwicklung beschlossen.
Eine Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts wurde notwendig, um vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen seit 2004 die Ziele und Maßnahmen in den Schwerpunkt- und Investitionsvorranggebieten zu aktualisieren bzw. anzupassen und für die Umsetzung der Maßnahmen eine realistische Förderkulisse zu beschreiben. Darüber hinaus berücksichtigt die Fortschreibung den Leitlinienprozess zur strategischen Neuausrichtung der Stadt Salzgitter als kinder- und familienfreundliche Lernstadt.
Ziel der Fortschreibung ist es, insbesondere die Potenziale für den Erhalt sowie die städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Stabilisierung der Schwerpunkt- und Investitionsvorranggebiete (in der Fortschreibung nunmehr als „Schwerpunkträume“ bezeichnet) darzustellen und konzeptionelle Lösungsansätze für eine qualitative Weiterentwicklung aufzuzeigen.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ist ein wichtiger Baustein verschiedener städtischer Planungsprozesse wie der in Erarbeitung befindlichen Sozialraumanalyse, dem Verkehrsentwicklungsplan, dem Flächennutzungsplan 2030 sowie weiterer städtischer Konzepte.
Der bisher als Investitionsvorranggebiet definierte Stadtteil SZ-Watenstedt war Gegenstand mehrerer parallel bearbeiteter stadtteilbezogener Konzepte und Gutachten. Ziel ist die Aufgabe der Wohnnutzung und Umwandlung des Stadtteils SZ-Watenstedt in ein hochwertiges Industriegebiet. Die Grundlage hierfür bildet der vom Rat der Stadt Salzgitter am 25.01.2012 beschlossene und vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung erstellte „Businessplan für das geplante Gewerbegebiet Salzgitter-Watenstedt“. Die Empfehlungen dieses Gutachtens werden in der ISEK-Fortschreibung 2012 übernommen.
Im Rahmen der ISEK-Fortschreibung liegen auch weiterhin die thematischen Schwerpunkte in den Bereichen Wohnen, Städtebau, kommunale Infrastruktur und Attraktivität des öffentlichen Raumes. In den definierten Schwerpunkträumen sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen größtmögliche Synergien für die Gesamtstadt generieren. Der Verlauf der Stadterneuerungsmaßnahmen sowie Änderungen der strukturellen und demografischen Rahmenbedingungen führen zum Teil nun zu Neubewertungen der bisherigen Schwerpunkt- und Investitionsvorranggebiete und zu einer Anpassung der Maßnahmenempfehlungen.
Die Stadtentwicklung soll sich dabei auf die vier größten, städtisch geprägten Stadtteile SZ-Lebenstedt, SZ-Bad, SZ-Thiede und SZ-Gebhardshagen konzentrieren. In den ländlich geprägten Stadtteilen können im Rahmen der Eigenentwicklung Projekte und Maßnahmen nach der ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung vom 29.10.2007) gefördert werden.
In der ISEK-Fortschreibung werden die folgenden Schwerpunkträume der Stadtentwicklung festgelegt: SZ-Bad / Altstadt, SZ-Bad / Ost- und Westsiedlung, SZ-Gebhardshagen / Sonnenbergweg, SZ-Lebenstedt / City, SZ-Lebenstedt / Fredenberg, SZ-Lebenstedt / Seeviertel, SZ-Thiede / Steterburg und SZ-Watenstedt. Eine Prioritätenbildung der Schwerpunkträume erfolgt nicht, jedoch haben die Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss der laufenden Stadterneuerungsmaßnahmen Vorrang.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept stellt eine informelle, nicht rechtsverbindliche Planung dar, die als Selbstbindungsinstrument vom Rat der Stadt beschlossen werden soll. Es definiert den Rahmen und die grundlegenden Ziele für weitere gesamtstädtische und stadtteilbezogene Entwicklungsplanungen und –konzepte.
Die aktuelle Fortschreibung konzentriert sich auf die folgenden Untersuchungsschwerpunkte:
- Stabilisierung und Erneuerung von erhaltenswerten Quartieren in den Siedlungen aus den 1930er und 1940er Jahren durch Sanierung und zielgruppenorientierten Umbau des Wohnungsbestandes und Erweiterung des Wohnungsangebots durch neue Wohnformen,
- qualitative Aufwertung der Wohnquartiere aus den 1960er und 1970er Jahren und Anpassung des Gebäudebestands an die aufgrund des demografischen Wandels veränderte Nachfrage,
- Imageverbesserung der Wohnquartiere durch Aufwertung und Stabilisierung vorhandener Nahversorgungsbereiche und Etablierung von nachfrage- und bewohnerorientierten Dienstleistungsangeboten, Aufwertung der öffentlichen Räume und Nutzbarmachung von geeigneten Flächen in den Wohnquartieren durch die Bewohner,
- Abbruch dauerhaft leer stehender bzw. nicht mehr vermarktbarer Gebäude und
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz als Beitrag zum Klimaschutz, zur Stabilisierung der Mietnebenkosten und zur nachhaltigen Vermietbarkeit der Wohnungen.
Die Umsetzung der in den jeweiligen Schwerpunkträumen notwendigen Maßnahmen soll i. S. von § 171b Baugesetzbuch (BauGB) durch einen gesonderten Beschluss des Rates als Stadtumbaugebiet erfolgen. Das Stadtumbaugebiet ist räumlich so zu begrenzen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen. Der Beschluss als Stadtumbaugebiet löst ein gemeindliches Handlungsprogramm für städtebauliche Maßnahmen aus und ist Grundlage für Förderungen.
Auf die Anwendung restriktiver Rechtsinstrumente wie städtebauliche Gebote nach dem BauGB (Sechster Teil, Zweiter Abschnitt) sollte verzichtet werden, da diese weder Vertrauen schaffen noch die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen vereinfachen. Bei den bereits laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen hat sich eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen an der Planung bewährt.
Ein Stadtmonitoring soll als weiteres Planungsinstrument zur laufenden Beobachtung und Analyse von Entwicklungen in den definierten Handlungsfeldern etabliert werden und als gemeinsame Informations- und Diskussionsplattform für die lokalen Akteurinnen und Akteure dienen. Ein solches Beobachtungssystem ermöglicht es, die Auswirkungen der geplanten und realisierten Maßnahmen zu analysieren und die Ergebnisse bei der Entwicklung künftiger Projekte zu berücksichtigen. Ein Stadtmonitoring sollte folgende Mindestdaten enthalten:
- Zahl der Wohnungen und laufende Entwicklung
- differenzierte Leerstandsbeobachtung
- Modernisierungsstand
- Beobachtung der Einwohnerentwicklung
- Altersstruktur
- Wanderungsbewegungen innerhalb der Stadt sowie Zu- und Fortzüge
- Entwicklungen zur lokalen Ökonomie und Beschäftigungssituation.
Beim Monitoring stehen Fragen nach dem feststellbaren Trend und der Einordnung der Ergebnisse des jeweiligen Untersuchungszeitraums im Vordergrund. Dabei können wirksam und zeitnah Informationen über den Stadtentwicklungsprozess und somit frühzeitig Signale für ein verändertes Handeln gegeben werden.
Der Umfang der Stadtentwicklungsaufgaben in den Schwerpunkträumen erfordert eine langfristige Finanzierung, die ohne eine öffentliche Förderung von der Stadt Salzgitter und den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren nicht bereitgestellt werden kann. Der Zeitraum für die Umsetzung der notwendigen Entwicklungsmaßnahmen wird über das Jahr 2020 hinausgehen.
Aufbauend auf dem hier vorliegenden ISEK sind für die einzelne Schwerpunkträume und Handlungsfelder Detailplanungen mit konkreten inhaltlichen, zeitlichen, finanziellen und realisierbaren Umsetzungsstrategien zu erarbeiten. Dabei kann auf Erfahrungen in den Stadterneuerungsgebieten zurückgegriffen werden.
Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltslage und ist jeweils im Einzelfall gesondert zu beraten und zu beschließen.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag 1. - 3. zuzustimmen.