Sachverhalt:
- Erfordernis der Änderungssatzungen
Aufgrund des seit Jahren anhaltenden Rückganges der Auslastungsquoten in den städtischen Unterkunftsbereichen und unter Berücksichtigung des strategischen Zieles „Haushaltskonsolidierung“ hat der Fachdienst Soziales der Stadt Salzgitter folgende Maßnahmen durchgeführt:
Schließung des Unterkunftsbereiches „Westerkamp“ zum 31.12.2007
Schließung der Unterkünfte in Leichtbauweise „Am Nordholz“ zum 31.12.2007
Schließung eines Teilbereiches im ehemaligen Flüchtlingswohnheim an der „Nord-Süd-Straße 36“ (3. Stockwerk komplett und 2. Stockwerk zur Hälfte) zum 31.03.2008
Schließung von zwei Unterkünften in Leichtbauweise an der „Nord-Süd-Straße 50 – 52 F“ zum 01.10.2008
Schließung von zwei Unterkünften in Leichtbauweise an der „Nord-Süd-Straße 46 – 48 F“ zum 01.08.2009
Die vorgelegte Textfassung der Änderungssatzungen beinhaltet neben der erforderlichen Anpassung eine Aufhebung der Trennung der verbliebenen Unterkünfte in Bereiche für Obdachlose und Asylbewerber und den Zusatz über die Beendigung einer befristeten Aufnahme durch Zeitablauf.
Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Benutzung von Obdachlosen- „und“ Asylbewerberunterkünften dient insofern einer Anpassung des Anwendungsbereiches.
Das Erfordernis für die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte ergibt sich neben der vorgenannten Anpassung des Anwendungsbereiches aus § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes (NKAG), wonach die Kosten von öffentlichen Einrichtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind. Diese Regelung beinhaltet auch die Abrechnung der Kosten innerhalb bestimmter Rechnungsperioden.
- Gebührenkalkulation
Die Benutzungsgebühren für die Unterkunftsbereiche des Fachdienstes Soziales der Stadt Salzgitter sind gesplittet in verbrauchsabhängige Kosten und öffentliche Lasten, sowie Kapital- und Betreiberkosten.
Während die verbrauchsabhängigen Kosten zu 100% in die Gebührenhöhe einfließen, werden die Kapital- und Betreiberkosten in Form eines prozentualen Anteils der zu erstattenden Jahreskostenmiete an den Eigenbetrieb 85 G.E.L, sowie der Personal- und Fahrzeugkosten des Fachdienstes 50, berücksichtigt. Diese Form der Gebührenkalkulation trägt dem Äquivalenzprinzip Rechnung, da die Nutzer über ihr Verbrauchsverhalten die Gebührenhöhe steuern. Dies setzt voraus, dass die Benutzungsgebühr unter Zugrundelegung der Verbrauchszahlen der Vorjahre neu kalkuliert wird. So können Mehr- oder Minderaufwendungen in direktem zeitlichen Zusammenhang berücksichtigt werden.
Die Ermittlung der Gebührenhöhe für das Jahr 2012 erfolgte
durch Vergleich des Rechnungsergebnisses aus den Rechnungsjahren 2008, 2009 und 2010 und
nach Kostenveränderbaren Sachverhalten, (z. B. belegungsrelevante Fakten, marktorientierte Kostensteigerungen).
Eine Abrechnung zwischen dem kalkulierten verbrauchsabhängigen Aufwand und der tatsächlichen Jahresrechnung 2008, 2009 u. 2010 im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG[1] wurde durchgeführt, die entsprechenden Über- bzw. Unterdeckungen sind aus der Gebührenkalkulation ersichtlich. Diese werden mit den Gebührenforderungen innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen.
- Einflussfaktoren für die Gebührenhöhe
Wie bereits in den Vorjahren ergibt die Analyse von Kostensteigerungen, dass es sich zwar nicht in allen Fällen um die gleichen Steigerungsfaktoren handelt, jedoch die Kosten für Wasser/Abwasser, Brennstoff und Strom im Kostenvergleich zu den Vorjahren besonders stark gestiegen sind.
Das Verbrauchsverhalten der Bewohner spielt hier eine Rolle. Natürlich haben auch die hohen Preissteigerungen einen Anteil an der Kostenentwicklung. Erstmalig findet ein Anteil der vom EB 85 G.E.L in Rechnung gestellten Jahreskostenmiete für die Unterkunftsbereiche Berücksichtigung.
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Anlagen:
Anlage 1: 6. Änderungssatzung der Benutzungssatzung ab ------.2012
Anlage 2: Gebührenkalkulation 2012
Anlage 3: 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung ab --------.2012
Finanzielle Auswirkungen
Anlage 4: Synopse gemäß der 6. Änderungssatzung „Benutzung“
Anlage 5: Synopse der 7. Änderungssatzung „Gebühren“