Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen als Fördermittelgeber hat Anfang 2012 der Stadt Salzgitter mitgeteilt, dass für die Sanierungsmaßnahme „Soziale Stadt/Fredenberg“ ein Ende der Förderung vorgesehen sei. Da das derzeit vorliegende Abschlusskonzept (Vorlage Nr. 5002/15) seitens der Förderstellen mit Städtebauförderungsmitteln von Bund und Land in dem beantragten Umfang nicht gegenfinanziert werden könne, sei es nochmals notwendig, seitens der Stadt Salzgitter das im Jahre 2010 beschlossene Handlungskonzept anzupassen und fortzuschreiben.
Das Abschlusskonzept dient gegenüber dem Land als Darstellung der voraussichtlich mit dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln durchgeführten Maßnahmen. Gegenstand der Förderung sind nicht die einzelnen Maßnahmen und Projekte, sondern die jeweiligen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen – in diesem Fall „Soziale Stadt Fredenberg“.
Das erste Handlungskonzept hatte der Rat zusammen mit der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Salzgitter-Lebenstedt/Fredenberg“ am 25. April 2001 beschlossen.
Die letzte Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes wurde am 27.05.2008 (Drucksachen-Nr. 2451/15) vom Verwaltungsausschuss beschlossen.
Der Beschluss des ersten Abschlusskonzeptes erfolgte am 25.05.2010 (Drucksachen-Nr. 5002/15).
Unabhängig von der unerwarteten Kürzung der Landesregierung im Bereich Soziale Stadt Fredenberg, nach der trotz einer ursprünglichen Anmeldung von Einzelmaßnahmen im Umfang von fast 1,9 Mio. Euro mit entsprechender Gegenfinanzierung noch erfolgen sollten und nunmehr nur noch geringste Fördermittel avisiert wurden (100.000,00 Euro Bund und Land), soll nunmehr dennoch ein adäquater Abschluss der Sanierungsmaßnahme „Soziale Stadt Fredenberg“ erfolgen.
Die Finanzierung dieses Abschlusskonzeptes soll jedoch bezogen auf den Haushalt 2012 haushaltsneutral erfolgen. Das bedeutet, dass keinerlei Neuverschuldung oder Kreditaufnahme im Rahmen der Belastung des derzeit noch in der Beratung stehenden Haushaltes 2012 erfolgen soll.
Möglich geworden ist dieses dadurch, dass die vorhandenen Haushaltsreste, die sich in den vergangenen Haushaltsjahren in Erwartung einer entsprechend höheren und eigentlich üblichen Gegenfinanzierung von Bund und Land angesammelt haben, zum Einsatz kommen sollen.
Nachdem in den Programmjahren 2009, 2010 und 2011 für Fredenberg von der Landesregierung keinerlei Fördermittel bereit gestellt wurden (sogenannte „Nullrunden“), jedoch zur Anmeldung des städtischen Haushaltes jedes Jahr von einer adäquaten und angemessenen Zuweisung ausgegangen worden ist, haben sich städtische Haushaltsreste angesammelt. Aus diesen könnten die im Abschlusskonzept noch verbleibenden Einzelmaßnahmen durchgeführt werden ohne Zuschüsse von Bund und Land (d.h. ohne Städtebauförderungsmittel und allein aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert).
Somit entsteht zum einen keine Belastung des Haushaltes 2012 und zum anderen stehen diese Haushaltsmittel bereits zur Verfügung. Die Abschlussmaßnahmen könnten zügig im Jahre 2012 abgearbeitet werden.
Die Sanierungsmaßnahme „Soziale Stadt/Fredenberg“ kann damit – wenn auch in reduziertem Umfang – zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden.
Zur Deckung der Investitionen, d.h. zur Durchführung der noch verbleibenden Einzelmaßnahmen stehen Haushaltsreste per Stichtag 27.03.2012 in Höhe von 679.331,31 Euro zur Verfügung. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen haben die Beschlüsse auf Grund dieser Vorlage nicht.
Die Abwicklung und Finanzierung der anderen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen („Soziale Stadt/Ost- und Westsiedlung“ und „Stadtumbau/Seeviertel“) ist hiervon nicht betroffen.