Mitteilung:
Der Rat der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 mit 27 Ja-Stimmen bei 15 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst (Vorlage Nr. 0556/16 vom 23.02.2012 mit dem gemeinsamen Änderungsantrag Nr. 0626/16 vom 29.02.2012):
- Der Rat der Stadt Salzgitter lehnt die Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2012 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2011 – 2015 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes in der vorgelegten Fassung ab.
- Der Rat der Stadt Salzgitter beauftragt den Oberbürgermeister, unverzüglich einen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie des Haushaltssicherungskonzeptes ohne die geplanten Steuererhöhungen und unter Berücksichtigung der bisherigen Ratsbeschlüsse vorzulegen.
In derselben Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter habe ich unter Bezugnahme auf § 88 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erklärt, dass ich die Entscheidung des Rates für rechtswidrig halte und der Kommunalaufsicht berichten werde. Nähere Einzelheiten sind dem angefügten Bericht vom 02.03.2012 zu entnehmen (Anlage 1).
Das Ministerium für Inneres und Sport hat im Rahmen der schriftlichen Anhörung (Erlass vom 16.05.2012, eingegangen am 19.05.2012) die Absicht erklärt, den Beschluss gemäß § 173 Absatz 1 NKomVG beanstanden zu wollen. Der Rat der Stadt Salzgitter war nicht dazu berechtigt, diesen Beschluss zu fassen, weil dieser nicht ordnungsgemäß durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet war. Der Beschluss ist daher rechtswidrig.
Nähere Einzelheiten sind dem beigefügten Erlass zu entnehmen (Anlage 2). Ich bitte um Kenntnisnahme.