Sachverhalt:
Heutige Situation
Die Zingelstraße (L 670) führt, aus nördlicher Richtung kommend, durch den Stadtteil Salzgitter-Heerte auf die Gießereistraße in Richtung Salzgitter-Gebhardshagen. Die Fahrbahn ist mit einer Asphaltdecke (größtenteils über einer Basaltkleinpflasterlage) befestigt und weist unterschiedliche Breiten auf. Die Seitenbereiche bzw. Gehwege sind mit verschiedenen Pflastersorten oder einer wassergebundenen Decke befestigt. Die untergeordneten Bereiche weisen z. T. starke Unebenheiten auf. Die Asphaltfahrbahn ist durch zahlreiche Aufbrüche und Querschläge in der Gesamtheit geschwächt und an den Fugen deformiert.
Der Zustand der Fahrbahn ist gemäß einer Straßenzustandserhebung aus dem Jahr 2009 für den zu erneuernden Bereich mit der Note 3,94 bewertet worden. Die Nebenanlagen sind durchschnittlich mit der Note 3,90 bewertet. (1 = sehr gut, 5 = sehr schlecht) Auch die Bordstein- und Gossenanlagen sind in einem sehr schlechten Zustand. Der vorhandene Straßenaufbau entspricht nicht den heutigen Regeln der Technik (z. B. Entwässerung und Frostsicherheit).
Eine im Jahre 2007 durchgeführte Verkehrserhebung hat einen max. DTV von 1475 Kfz/d mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,1 % (46 Lkw/24h) ergeben.
Die Zingelstraße wird im geplanten Bereich nicht durch den ÖPNV berührt.
Gemäß Beschluss des Rates am 19.09.2012 wurde die Maßnahme „Erneuerung der Zingelstraße“ in die 1. Priorität der öffentlichen Dorferneuerungsmaßnahmen in Salzgitter-Heerte aufgenommen.
Geplanter Zustand
Der zu erneuernde Teil der Zingelstraße beginnt im Norden des Stadtteils Salzgitter-Heerte, im Anschluss an das Projekt Barumer Straße in südliche Richtung, bis zur Gießereistraße. Der vorliegende Entwurf wurde in Abstimmung mit dem in den Jahren 2009/2010 erarbeiteten Dorferneuerungsplan für Salzgitter-Heerte erstellt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert nicht.
Entsprechend der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) ist die Zingelstraße als dörfliche Hauptstraße einzuordnen. Aus dieser Einordnung ergibt sich eine Fahrbahnbreite von 6,00 m zur Gewährleistung des maßgebenden Begegnungsfalles.
Im Straßenverlauf wird auf der westlichen Seite der Fahrbahn ein Gehweg mit einer variablen Breite zwischen 1,50 bis 1,70 m angelegt. Der Gehweg wird mit einem Hochbord mit einer Ansicht von 10 cm abgesetzt und mit grauem Rechteckpflaster befestigt. In den Bereichen der abgesenkten Grundstückszufahrten wird der Aufbau verstärkt. Östlich der Fahrbahn begrenzt ein Rundbordstein durchgehend die Seitenbereiche, größtenteils Grünflächen und Zufahrten. In den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen wird die Fahrbahn zur besseren Wahrnehmung niveaugleich mit rotem Betonverbundsteinpflaster hergestellt. Die Entwässerung erfolgt beidseitig über 2-reihige Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird an gleicher Stelle durch neue Masten ersetzt.
Oberbau
Die auf die Verkehrsstärke bezogene Bemessung nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO 01)hat für die Landesstraße einen Ausbau nach Bauklasse IV ergeben. Basierend auf einem Bodengutachten wird aufgrund der hohen Frostempfindlichkeit ein zusätzlicher Bodenaustausch in Kombination mit einem Geogitter/Vlies für eine höhere Standsicherheit/Dauerhaftigkeit durchgeführt.
Die neuen Verkehrsflächen werden gemäß RStO 01 befestigt. Der Aufbau für die Fahrbahn wird gemäß Tafel 1, Zeile 3, RStO 01 ausgeführt:
4 cm Asphaltdeckschicht SMA 8S
10 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
15 cm Schottertragschicht B1
31 cm Schottertragschicht B2
Geogittervlies 40/40, GRK 3
15 cm Bodenaustausch
75 cm Gesamtaufbau
Die Gehwege werden wie folgt befestigt:
8 cm Betonrechteckpflaster (grau)
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5
29 cm Frostschutzschicht 0/32 (B2)
40 cm Gesamtaufbau
Durchführung
Die Baumaßnahme für die Erneuerung der Zingelstraße soll nach der Beschlussfassung und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durchgeführt werden.
Naturschutz
Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 7 des Nds. Naturschutzgesetzes sind nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen: siehe Anlage
Investitionskosten
Kostenträger für die Baumaßnahme ist die Stadt Salzgitter. Folgende Kosten wurden ermittelt:
Straßenbau: 772.500 €
Straßenbeleuchtung: 27.500 €
Gesamtkosten 800.000 €
Folgekosten
Für die spätere Haushaltsführung ist für den Straßenbau nach der Fertigstellung mit einem Unterhaltungsaufwand von jährlich 1,5% der Investitionssumme
(ca. 12.000,- € / Jahr) zu rechnen.
Für die Straßenbeleuchtung ist mit Folgekosten in Höhe von etwa 1.940 € jährlich zu rechnen. Diese setzen sich zusammen aus:
Betriebskosten (Strom) ca. 840 €
Sachkosten (z. B. Ersatzlampen) ca. 60 €
Personalkosten ca. 120 €
Summe: ca. 1.020 €
Beitragsfähigkeit
Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter. Der von den Beitragspflichtigen zu tragende Anteil am tatsächlich beitragsfähigen Aufwand beträgt für die Fahrbahn und den Gehweg 20 %.
Bürgerbeteiligung
Im Zuge der Aufstellung des Dorferneuerungsplanes für Salzgitter-Heerte erfolgte bereits eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das Straßenbauprojekt zum Ausbau der Zingelstraße soll in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Anliegern vor- und zur Diskussion gestellt werden. In dieser Veranstaltung werden die Betroffenen auch über die voraussichtliche Höhe der zu entrichtenden Straßenausbaubeiträge informiert.
Kostenbeteiligung/Förderfähigkeit
Nach der formalen Bewerbung beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) wurde Salzgitter-Heerte am 01.07.2008 in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Mit Schreiben der LGLN vom 23.11.2010 wurde der Dorferneuerungsplan für das Dorf Salzgitter-Heerte genehmigt.
Für die Baumaßnahme wird ein Teil der Fördermittel (für Nebenanlagen, einschließlich Bordanlagen und für die Beleuchtung) nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten Ländlichen Entwicklung (ZILE) zuständigen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) beantragt.