Mitteilung:
Mit Beschluss des Antrags 0450/16 vom 25.01.2012 hat der Rat der Stadt Salzgitter die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Jugendorganisationen, Schülervertretungen und Jugendlichen Richtlinien zur Gründung eines Salzgitteraner Jugendparlamentes zu erarbeiten.
Zum Stand der Umsetzung berichtet die Verwaltung wie folgt:
Die Verwaltung hat zur Vorbereitung einer im Ratssaal des Rathauses in Lebenstedt stattfindenden Jugendversammlung Arbeitsmaterialien aus anderen Kommunen gesichtet. Es ist beabsichtigt, einige Best-Practice-Beispiele im Rahmen der Versammlung vorzustellen, um auf Basis dessen eine Geschäfts- sowie eine Wahlordnung für das Jugendparlament zu erarbeiten. Daneben hat die Verwaltung eine schematische Aufstellung aller relevanten Rechtsnormen vorgenommen, um so den rechtlichen Rahmen für die Gestaltungsmöglichkeiten des zukünftigen Jugendparlaments und die Anforderungen an dessen materielle und personelle Ausstattung durch die Stadtverwaltung deutlich zu machen (vgl. Anlage 1).
Alle Jugendlichen werden aufgerufen, an der Jugendversammlung teilzunehmen. Dazu werden vorrangig der Jugendring, der Stadtschülerrat und die Kinder- und Jugendtreffs für eine Teilnahme werben. Darüber hinaus wird die Veranstaltung über einen Aufruf in der lokalen Presse und im Internet bekannt gemacht. Dort sollen im Rahmen von moderierten Workshops Eckpunkte für die Geschäfts- sowie die Wahlordnung erarbeitet werden. Nach der Auswertung der Ergebnisse der Jugendversammlung wird die Verwaltung den zuständigen Gremien einen entsprechend abgestimmten Entwurf vorlegen.
Das Jugendparlament soll nach folgenden Grundsätzen seine Arbeit aufnehmen:
? Das Jugendparlament nimmt die Anregungen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen auf und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten für die anstehenden Fragestellungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die im Anschluss daran sichergestellte Weiterleitung der Beschlüsse an die Verwaltung, den Rat oder die zuständigen Fachausschüsse. Die Beschlüsse des Jugendparlaments haben ausschließlich empfehlenden Charakter.
? Das Jugendparlament ist bei Maßnahmen der Verwaltung und des Rates, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen in grundsätzlicher Weise berühren (vgl. § 36 Nds. Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG) generell zu beteiligen.
Das Kinder- und Jugendparlament soll aus 15 Mitgliedern bestehen und in der Regel viermal im Jahr tagen. Wählbar sind alle in Salzgitter wohnenden Jugendlichen zwischen dem vollendeten 12. und dem noch nicht vollendeten 20. Lebensjahr. Die Mitglieder des Jugendparlaments wählen aus ihrer Mitte einen Jugendbürgermeister/eine Jugendbürgermeisterin bzw. einen Sprecher/eine Sprecherin. Die Wahlperiode des Jugendparlamentes beträgt zwei Jahre. Die Geschäftsführung obliegt dem Fachdienst Kinder, Jugend und Familie.
Nach Auffassung der Verwaltung ist ein regelmäßiges Berichtswesen im Jugendhilfeausschuss zu etablieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Jugendparlament“ einzurichten sowie alle zwei Jahre zum Zeitpunkt der Beendigung der Wahlperiode einen Abschlussbericht zu erstellen.
Gemäß § 36 NKomVG (vgl. Thiele, Nieders. Kommunalverfassungsgesetz, Kommentar 1. Auflage 2011) ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung ausschließlich bei einer spezifischen Betroffenheit vorzunehmen. Eine Beteiligung ist also immer dann durchzuführen, wenn es um Maßnahmen im unmittelbaren Wirkungskreis der Kinder und Jugendlichen geht, zum Beispiel Jugendtreffs, Spielplätze, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Jugendbegegnungsstätten. Thiele favorisiert die Einrichtung von Jugendbeiräten bzw. –parlamenten. Die Verpflichtung der Kommune, „unorganisierte“ Kinder und Jugendliche „auf der Straße“ zu beteiligen, kann lt. Thiele nicht damit verbunden werden. Dieser Position schließt sich die Verwaltung an.
Projektbezogene Beteiligungsformen (z.B. Spielplatzgestaltung, Gestaltung von Kinder- und Jugendtreffs) werden wie bisher durchgeführt.