Erweiterung um eine Krippengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Zwergenkuhle im Wohngebiet Lindenberg-West, Salzgitter-Thiede
Begründung:
Die Stadt hat in dem Wohnbaugebiet Lindenberg-West in Salzgitter-Thiede zunächst eine Kindertagesstätte mit einer Kindergarten- und einer Krippengruppe errichtet (siehe Vorlagen 6530/14, 0461/15, 0461/15-1). Der Baukörper ist als erweiterbare Kindertagesstätte (KiTa) nach dem Vorbild Typ „Windmühlenberg“ zweigruppig konzipiert, die Planung schließt die Option für die Erweiterung ein.
Über die Trägerschaft für die KiTa Zwergenkuhle besteht zwischen der Stadt Salzgitter und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Salzgitter-Wolfenbüttel e.V. ein unbefristeter Betriebsstättenführungsvertrag aus Januar 2010 (Vorlage 2137/15). Die KiTa Zwergenkuhle ist zertifiziert, das Qualitätsmanagement (QM)-System ist eingeführt und wird umgesetzt.
In der KiTa Zwergenkuhle wird entsprechend der Betriebserlaubnis eine Ganztagsgruppe mit höchstens 15 Krippenkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und eine altersübergreifende Kindergartengruppe mit höchstens 25 Kindern für Kinder bis zur Einschulung betreut. Die Aufnahme der Kinder ist in beiden Gruppen ab Vollendung des ersten Lebensjahres nach Betriebserlaubnis zulässig.
Seit dem 01.03.2010 ist die Krippengruppe von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und die Kindergartengruppe von 8:00 – 14:00 Uhr geöffnet, zuzüglich bedarfsgerechter Früh- und Spätdienstzeiten im jeweiligen Kindergartenjahr. Das Mittagessen wird von der benachbarten Kindertagesstätte der AWO, der ASS – Adalbert-Stifter-Straße, in Kooperation angeboten und geliefert.
Mit dem am 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde der Rechtsanspruch für die unter dreijährigen Kindern in § 24 SGB VIII neu geregelt bzw. erweitert. Das KiföG räumt allen unter dreijährigen Kindern (U3-Kinder) insgesamt erweiterte Betreuungsansprüche ein. Es teilt dabei die U3-Kinder in zwei Altersgruppen (0 - 1 Jahr und 1 - 3 Jahre) mit unterschiedlich starken Rechtsansprüchen wie folgt ein.
Ab dem 01.08.2013 umzusetzende Vorgabe ist bei einem Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten
a. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hingegen uneingeschränkt den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab 01.08.2013.
Nach der Zielvorstellung der Bundesregierung ist beabsichtigt, bis zum Stichtag für
bundesdurchschnittlich 35% aller U3-Kinder eine Kindertagesbetreuung zu ermöglichen.
In den Ausbauplänen 2009 und 2010/2011 sind die für die Betreuung notwendigen Krippenplatz-Erweiterungen in Kindertagesstätten des gesamten Stadtgebiets näher beschrieben und eingearbeitet (Vorlagen 3363/15 und 5173/15). Konkret ist dazu die Erweiterung um eine Krippengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Zwergenkuhle im Wohngebiet Lindenberg-West, Salzgitter-Thiede, genannt.
Über den aktuellen Stand der Versorgung der Ortschaft Nordost mit Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen hat die Verwaltung in der Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Nordost am 05. 07. 2012 berichtet (Vorlage 1108/16-AW).
Für den Planungsbereich der Ortschaft Nordost stellt sich die Situation mit den Betreuungsangeboten und aktuell belegten Plätzen nach den vorliegenden Meldungen der Kindertagesstätten wie folgt dar:
Kindertagesstätte | U 3 Belegung zu Angebot | | U 3 bis U 6 Belegung zu Angebot | davon U 3 in altersübergreifenden Gruppen |
Zwergenkuhle | 15/15 | | 20/25 | 1 |
Steterburg | 0/0 | 73/75 | 2 |
St. Bernward | 15/15 | 86/93 | 2 |
Adalbert-Stifter-Str. | 0/0 | 92/100 | 0 |
Der kleine Muck | 0/0 | 34/44 | 5 |
St. Georg | 0/0 | 67/75 | 5 |
Sauingen | 0/0 | 40/50 | 2 |
Summe | 30/30 | 412/462 | 17 |
Im Krippenbereich bestehen zurzeit zwei U3-Ganztagsgruppen, diese in den Kindertagesstätten St. Bernward und Zwergenkuhle. Die 30 Plätze ganztags sind komplett belegt, darüber hinaus werden in altersübergreifenden Gruppen 17 U3-Kinder betreut. Zurzeit können außerdem am Standort Zwergenkuhle bis zu 9 weitere Kinder in einer Großtagespflege betreut werden.
Nach den Planungen der Verwaltung sind an den Standorten St. Bernward, Zwergenkuhle (aktuelle Vorlage) und Steterburg (Vorlage 0223/16-MV, 0278/16 u.a.m.) jeweils 15 zusätzliche Krippenplätze vorgesehen, so dass insgesamt 45 neue Krippenplätze entstehen sollen.
Der Bedarf für zusätzliche Krippenplätze stellt sich für den Bereich der Ortschaft Nordost wie folgt dar (Erhebungsstichtag 31.12.2011):
Kindertagesstätte | Warteliste | Kindertagesstätte | Warteliste |
Zwergenkuhle | 19 | St. Georg | 10 |
Steterburg | 6 | Sauingen | 8 |
St. Bernward | 46 | | |
Adalbert-Stifter-Str. | 0 | | |
Der kleine Muck | 3 | Summe | 92 |
Bauausführung:
Die Kindertagesstätte soll um einen zusätzlichen Krippenraum und dessen Nebenräume und einem Mehrzweckraum bzw. Bewegungsraum erweitert werden.
Der erweiterbare Typ in ein Zentralbau, der als Vieleck segmentartig ausbaufähig ist. Im 2. Bauabschnitt wird sich das Gebäude aus fünf Segmenten (2x Krippe, 1 x Kita, 1x Personal, 1 x Eingang) und dem Zentrum (Mehrzweckraum) des Gebäudes zusammensetzen.
Bruttorauminhalt – BRI = 730 m³
Bruttogrundrissfläche – BGF = 185,00 m²
Nutzfläche - NF 160,00 m²
In Kindertagesstätten muss mit mehr als zwei gleichzeitig anwesenden Gruppen zusätzlich zur Mindestausstattung ein abgrenzbarer Bereich vorhanden sein, der auch als Mehrzweck- und Bewegungsfläche nutzbar ist.
Eine besondere Bedeutung kommt diesem Bereich hinsichtlich von Bewegungsangeboten zu. Weiterhin kann ein Mehrzweckbereich z.B. für Elternveranstaltungen, als Treffpunkt für alle Gruppen und für zusätzliche pädagogische Angebote (z. B. Sprachförderung) genutzt werden.
Der im Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) geforderte Einsatz von regenerativen Energien wird berücksichtigt.
Das Gebäude und die dazugehörenden Außenanlagen sind barrierefrei nutzbar.
Nach Beschreibung der baulichen Gestaltung und entsprechender Fertigstellung der neuen Kinderkrippe hat das Niedersächsische Kultusministerium – Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, Fachdienst Braunschweig – die Betriebserlaubnis für eine Krippengruppe mit 15 Kindern U3 in Aussicht gestellt. Im Außenbereich ist eine Spielfläche von 12 m2/Kind als Minimum zu erreichen.
Da sich die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder um 15 erhöht, muss diese Kindertagesstätte (55 Kinder) damit über eine frei zur Verfügung stehende Außenfläche von mindestens 660 m² verfügen. Diese Anforderung wird erfüllt.
Die Außenfläche der KiTa beträgt zur Zeit 934 m². In einem separaten Verfahren soll diese Fläche um 300 m² in die vorhandene Grünfläche westlich des Gebäudes erweitert werden, um die Bewegungsangebote für die Kinder optimal gestalten zu können.
Art und Umfang der Erweiterung der Kindertagesstätte werden von der Verwaltung erarbeitet und sind mit dem Träger und der Leitung der Kindertagesstätte soweit wie möglich einvernehmlich abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Krippenausbaumaßnahmen sollen bis zur Erreichung der Zielgröße des „Krippengipfels 2007“ von 35 % von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ausgeschlossen werden (siehe Vorlage 5173/15).
Die Investitionsmaßnahme hat das verwaltungsinterne IC-Verfahren durchlaufen und ist nach Maßgabe der DIN 276 mit einer Baukosten- und Ausstattungssumme von insgesamt 318.000 € kalkuliert. Davon entfallen 300.000 € auf die Baukosten incl. Nebenkosten und 18.000 € auf die Einrichtungskosten.
Die Finanzierung der Erweiterung 2. Bauabschnitt der KiTa Zwergenkuhle ist im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs G.E.L. – Anlage 3 b – Maßnahme-Nr. 11-3b-02 enthalten.
Im Kostenplan sind die förderfähigen Ausgaben nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) gesondert ausgewiesen, der entsprechende RIK-Förderantrag ist bei der Nds. Landesschulbehörde gestellt und wie folgt beschieden worden:
Kostengruppe | Ausgaben | Höchstbetrag nach RIK-Förderrichtlinie |
100 Grundstück, davon: Kostengruppe 110 | € € | |
200 Herrichten und Erschließen | 13.000,00 € | |
300 Bauwerk – Baukonstruktionen | 157.000,00 € | |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 40.000,00 € | |
500 Außenanlagen, davon: Kostengruppe 560 | 33.000,00 € € | |
600 Ausstattung und Kunstwerke, davon: Kostengruppe 620 | 18.000,00 € € | |
700 Baunebenkosten, davon: Kostengruppe 710 Kostengruppe 750 Kostengruppe 760 | 57.000,00 € € € € | |
Gesamtsumme | 318.000,00 € | 212.100,00 € |
Summe Ausgaben Baumaßnahme (Kostengruppen 100-500 und 700) | 300.000,00 € | 195.000,00 € |
Summe Ausgaben Ausstattung (Kostengruppe 600) | 18.000,00 € | 17.100,00 € |