Vorlage - 1517/16
Betreff: |
Abwasserbeseitigungskonzept Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1089/16 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Antrag Ratsfr. Bündnis 90/Die Grünen |
Federführend: | Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen |
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Beratungsfolge: |
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Der Beschlussvorschlag wird durch folgenden Beschluss ersetzt. - Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für dieStadt Salzgitter (Anlage 1 - Textfassung -) mit geschätzten Investitionskosten von 20,0 Mio € netto einschließlich der im Textteil aufgeführten, dieser Vorlage aber nichtbeigefügten Dokumente (siehe Teil 1, Seite 6, Hinweise zum Aufbau, ABK).
- Die Verwaltung wird beauftragt, als 1. Maßnahme die Sanierung bzw. Erneuerung des Zentralsammlers zwischen SZ-Ohlendorf und SZ-Lebenstedt von Norden nach Süden mit geschätzten Baukosten von 14,0 Mio € netto umzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt als 2. Maßnahme den Bau einer Druckleitung mit Pumpstation zum Anschluss SZ-Ringelheims an SZ-Gitter und die Kläranlage SZ-Bad mit geschätzten Baukosten von 1,3 Mio € netto sowie die Stilllegung der Kläranlage SZ-Ringelheim umzusetzen.
- Nach Abschluss der Maßnahmen 1 und 2 – spätestens aber nach 5 Jahren – ist das Abwasserbeseitigungskonzept unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien - insbesondere hinsichtlich Effektivität, Wirtschaftlichkeit, Technik, Umwelt und Nachhaltigkeit - fortzuschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept soll eine gravierende und weitreichende Neuausrichtung des Abwasserentsorgungssystems und ein kostenintensiver Umbau von vorhandenen Anlagen erfolgen. Daher ist es im Interesse der städtischen Finanzen und der GebührenzahlerInnen unabdingbar, die Höhe der Kosten dieses Konzeptes darzustellen und auch zu begrenzen. Weiterhin sollte eine vorzeitige Festlegung auf das Prinzip der zentralen Konzentration im Norden oder dezentralen Konzentration im Norden und im Süden ohne fundierte Entscheidungsgrundlage vermieden werden. Die Sanierung und Erneuerung des Zentralsammlers muss oberste Priorität haben, um unzumutbare Schäden für die angeschlossenen Hausgrundstücke sowie Beeinträchtigungen und Verunreinigungen der Umwelt und des Grundwassers unverzüglich zu vermeiden. Eine umgehende Stilllegung der Kläranlage SZ-Ringelheim ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen sinnvoll und geboten. In dem Abwasserbeseitigungskonzept –Textfassung Seite 6 – wird begründet dargelegt, dass das Konzept in angemessenen Zeitabständen (5-10 Jahresschritte) regelmäßig fortzuschreiben ist. Angesichts der im Konzept zahlreichen ungeklärten Auswirkungen und fehlenden Aussagen hinsichtlich künftiger Ergebnisse notwendiger ergänzender Untersuchungen und Gutachten, hinsichtlich fachrechtlicher Planfeststellungen und Genehmigungen sowie der tatsächlichen und noch nicht einbezogenen Kosten für begleitende und ergänzende Maßnahmen ist eine Aktualisierung/Fortschreibung spätestens nach 5 Jahren unerlässlich.
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