Sachverhalt:
Der Rat möge beschließen:
1.
Von den langfristig aufzunehmenden Darlehen werden 10
Mio. Euro in Fremdwährung (z.B. Yen) aufgenommen.
Nach
Auswertung des Ergebnisses sollen weitere Darlehen in Fremdwährung mit dem 1.
Oktober 2003 aufgenommen werden.
2.
Im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung werden
die Ausgaben um
4 Mio. Euro
gekürzt.
3.
Bei den Personalausgaben wird eine Kürzung von 5%
vorgenommen (z.B. durch Ausweitung der Teilzeitarbeit).
4.
Die Kulturscheune wird an einen privaten Betreiber
verpachtet.
5.
Die Mittel für die Bewirtschaftung von PUR in Höhe von
51.100 Euro werden gestrichen.
6.
Die Mittel für die Umlage KHG in Höhe von 44.900 Euro
werden gestrichen.
7.
Die freiwillige Leistung an die Einrichtung Arbeit und
Leben in Höhe von 15.400 Euro wird gestrichen.
8.
Es ergehen folgende Prüfaufträge an die
Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt:
a)
Verhandlungen über den Vertrag mit einem neuen
Stromversorger zu führen.
b)
den Verkauf von niedergeschlagenen bzw. nicht
eintreibbaren Forderungen an ein Inkassounternehmen vorzubereiten.
c)
die Vermittlungen von Kindern in Pflege bzw.
Adoptionsverhältnisse zu verstärken.
d)
Verhandlungen mit der neuen Landesregierung zur
Übernahme der Fachhochschule Calbecht beschleunigt aufzunehmen.
Begründung zu 1:
Wir bringen zum wiederholten Male den
Antrag auf Darlehnsaufnahme in ausländischer Währung ein. Ausweislich der
schriftlichen Auskunft der Bezirksregierung Braunschweig ist eine derartige
Darlehnsaufnahme grundsätzlich zulässig, auch wenn sie nicht gern gesehen wird.
Hier liegt ein erhebliches Einsparungspotential. Bei einer Aufnahme von 10 Mio.
Euro ergibt sich bereits eine Einsparung von geschätzten
400.000 Euro jährlich. Bei einer
vollständigen Kreditaufnahme in ausländischer Währung ist mit einer Einsparung
in der Größenordnung von 14 Mio. Euro zu rechnen.
Begründung zu 2:
Die Kürzung der Mittel im Rahmen der
kommunalen Beschäftigungsförderung rechtfertigt sich daraus, dass die
Bundesregierung die Vorschläge der sogenannten Hartz-
Kommission massiv und beschleunigt
vorantreibt. Es ist bereits im Verlauf des Jahres
mit Ergebnissen zu rechnen. Dies
rechtfertigt es, die Mittel, die hierfür im Haushalt eingestellt sind, um 4
Mio. Euro zu kürzen.
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Begründung zu 3:
Ausweislich der Vorlage zum
Stellenplan ergibt sich eine Einsparung bei den Personalkosten von 809.250 Euro.
Dies allein reicht zur Senkung der Ausgaben
im Personalbereich nicht aus. Über
eine massive Ausweitung der Teilzeitarbeit im Personalbereich sowie die
Nichtbesetzung freiwerdender Stellen ist eine Einsparung
von 5% der Personalausgaben möglich,
was zu einer Gesamteinsparung im Haushalt
von 3.352.000 Euro führt.
Begründung zu 4:
Der Betrieb der Kulturscheune führt
derzeit zu einem Defizit von 358.300 Euro. Es ist deshalb geboten, die Kosten
durch die Suche nach einem privaten Betreiber zu senken,
bzw. gänzlich einzusparen. Hier wird
die Verwaltung aufgefordert, einen Verpächter zum Betrieb der Kulturscheune zu
finden und ein entsprechendes Pachtverhältnis zu be-
gründen.
Begründung zu Nr. 5:
Die Einrichtung PUR ist aufgelöst.
Daher ist eine Einsparung von 51.100 Euro gegeben.
Begründung zu Nr.6:
Obwohl das Krankenhaus in eine GmbH
überführt wurde, wird eine Umlage nach dem
KHG mit 44.900 Euro noch immer im
Haushalt geführt. Dies ist nicht aus dem städtischen Haushalt, sondern von der
GmbH aufzubringen. Insoweit ist der Ansatz zu streichen.
Begründung zu Nr.7:
Es ist nicht gerechtfertigt, der
gewerkschaftsnahen Einrichtung "Arbeit und Leben"
weiterhin einen Zuschuss in Höhe von
15.400 Euro aus dem städtischen Haushalt zu gewähren. Dort werden keine
allgemein interessierenden Angebote vorgehalten. Deshalb ist der Zuschuss zu
streichen.
Begründung zu Nr.8d:
Für die Fachhochschule in Calbecht
müssen z. Zt. und nach wie vor 842.000 Euro an Zinsen aufgebracht werden. Die
Verwaltung ist aufzufordern, mit der neuen Landes-regierung über die Übernahme
der Fachhochschule Calbecht unverzüglich in Verhand-lungen einzutreten.
Begründung zu Nr. 8a -8d:
Die Verwaltung ist aufzufordern, im
Hinblick auf die noch immer sehr hohen Stromkosten in Verhandlung mit einem
oder mehreren Stromversorgern zur Senkung dieser Kosten einzutreten.
Soweit Forderungen der Stadt gegenüber
Dritten nicht realisierbar sind, wird die Ver-waltung zu prüfen haben, ob sie
diese Forderungen an ein Inkassounternehmen zur
Beitreibung oder gar zum Verkauf
anbieten kann.
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Im Hinblick auf die hohen Kosten, die
für die Unterbringung von Kindern in Pflege-einrichtungen entstehen, ist die
Verwaltung verstärkt zur Prüfung aufgefordert,
Pflege- und Adoptionsplätze bei Eltern
zu suchen und die Kinder dort unterzubringen.
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(Fraktionsvorsitzender)