Sachverhalt:
Es ergeht der folgende Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
1.
Die Mittel des Verwaltungshaushaltes für die
Haushaltsstelle Gemeindestraße 6300 51014.2 - Straßeninstandsetzung - werden um
380.000 Euro auf insgesamt 885.400 Euro erhöht.
Die Mittel für
die Haushaltsstelle 6300 51019-0 - Oberflächenbehandlung - werden um
120.000 Euro
auf 250.000 Euro erhöht.
Die Mittel für
Kreisstraßen 6500 51014.1 - Straßeninstandsetzung - werden um 380.000 Euro auf
761.200 Euro erhöht.
Die Mittel für
Kreisstraßen 6500 51019.0 - Oberflächenbehandlung - werden um 120.000 Euro auf
243.500 Euro erhöht.
2.
Die Mittel für Schulsanierung, die in verschiedenen
Haushaltsstellen mit bisher 1.108.000 Euro erfasst sind werden auf 2.270.700
Euro erhöht.
3.
Die Mittel im Verwaltungshaushalt zur Haushaltsstelle
6200 71630.4 - Aufwendungszuschüsse für den Erwerb von Wohnbaugrundstücken -
werden um
200.000 Euro auf 450.000 Euro erhöht.
4.
Für die Hospizinitiative Salzgitter e.V. werden 25.000
Euro zur Verfügung gestellt.
Begründung zu 1:
Im Hinblick auf die starken
Beschädigungen der Gemeinde- und Kreisstraßen nach einem starken Winter sind
die in den Haushalt eingestellten Mittel zu gering. Damit können die notwendigen
Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden in keiner Weise geleistet werden.
Dementsprechend sind die Mittel nicht zu kürzen, sondern wie beantragt, um die
genannten
1 Mio. Euro für Gemeinde- und
Kreisstraßen zu erhöhen.
Begründung zu 2:
Die Mittel zur Sanierung der Schulen
mit 1,108 Mio. Euro sind bei weitem nicht ausreichend.
Es besteht ein erheblicher
Sanierungsstau. Deshalb sind die Mittel auf 2.270.000 Euro zu ver-doppeln.
Begründung zu 3:
Die Mittel der Wohnungsbauförderung
sind auf 450.000 Euro zu erhöhen. Im Hinblick darauf,
dass die Bundesregierung die Mittel
der Eigenheimzulage kürzt, wir Wohnungsbaugrundstücke in erheblichem Umfang zur
Verfügung stellen und daran interessiert sind, dass Neubürger nach Salzgitter
kommen, ist die Wohnungsbauförderung zu erweitern um 200.000 Euro. Allerdings
ist sie an die Bedingung zu knüpfen, dass jeder, der die Wohnungsbauförderung
in Anspruch nimmt, den Nachweis zu führen hat, dass er ein Salzgitteraner
Unternehmen in einem Umfang von 10.000 Euro an der Errichtung seines Hauses
beteiligt hat.
Begründung zu 4:
Es handelt sich dabei um Leistungen
aus dem Jahr 2002, die nicht bewilligt wurden.