Mitteilung:
Zum 01.01.2014 ist per Gesetz die Aufgabe nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (Gesundheitliche Überwachung der Solarien) auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen worden.
Die Aufgabe gehört zu den kommunalen, öffentlichen Aufgaben des Gesundheitswesens, die vom Landkreis Goslar auf die Stadt Salzgitter übertragen worden sind. Nach § 1 Absatz 1 Satz 3 der Zweckvereinbarung wird die Aufgabenübersicht bei Änderungen durch eine gemeinsame Erklärung der Vertragspartner fortgeschrieben.
Eine Genehmigung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) ist nicht notwendig.
Der Entwurf einer entsprechenden Erklärung sowie die ergänzte Aufgabenübersicht ist beigefügt.