Mitteilung:
Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan für die Jahre 2014 und 2015 wird zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt:
Gemäß § 80 SGB VIII sowie § 13 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, das Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen festzustellen. Die Bedarfszahlen sind regelmäßig fortzuschreiben.
Aufgabe des Kindertagesstätten-Bedarfsplans ist es, den Bestand vorhandener Kinderbetreuungsangebote im Stadtgebiet zu beschreiben und den Bedarfen von Kindern und ihren Familien gegenüber zu stellen. Hinsichtlich der Beschreibung der Bedarfe im Krippenbereich – vor dem Hintergrund des ab dem 01. August 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruchs – wurden die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) gemeinsam mit der TU Dortmund im Sommer 2013 im Rahmen der Elternbefragung U 3 zum Betreuungswunsch von Eltern von Kindern unter 3 Jahren ermittelten Daten zugrunde gelegt. Für alle Altersgruppen wurden die sich abzeichnenden Bedarfe aus dem Wanderungssaldo sowie die zu erwartenden Zuzüge aufgrund der Baulandpolitik der Stadt Salzgitter berücksichtigt. Die Entwicklung von Angebot und Nachfrage nach Betreuungsplätzen wird von den zuständigen Fachdiensten regelmäßig beobachtet.
Neben der Abbildung der Bestands- und zu erwartenden Nachfragesituation wurde ein weiterer Schwerpunkt auf die Darstellung des vielfältigen Angebots an niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen und des gesetzlich verankerten Schutzauftrages bei drohender Kindeswohlgefährdung in der kinder- und familienfreundlichen Lernstadt Salzgitter gelegt.