Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept unter der Prämisse sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zu erarbeiten.
Die Inanspruchnahme von Beschäftigungszuschüssen durch die Bundesanstalt für Arbeit und das Jobcenter sind dabei ebenso zu prüfen, wie die Möglichkeiten durch die KVG.
Eine Bezuschussung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ist zu prüfen.
Die Mobilitätsbegleiter sollten vorzugsweise auf den Linien 616, 618, 619 und zeitweise auf der Linie 612 eingesetzt werden.
Die Einsatzzeiten sollten sich bevorzugt auf die Vormittagsstunden konzentrieren um unter anderem Arztbesuche zu erleichtern.