Vorlage - 4825/16
Betreff: |
Parkmöglichkeiten bzw. Parkverbote in der Chemnitzer Straße in SZ-Lebenstedt |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Anfrage Ortsrat |
Federführend: | 10 - Fachdienst Rats- und Kommunalangelegenheiten |
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Beratungsfolge: |
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Anfrage der CDU-Fraktion des Ortsrates der Ortschaft Nord: - Welche Flächen (eindeutig) sind als Parkflächen ausgewiesen?
- Auf welchen Flächen (eindeutig) darf nicht geparkt werden?
- Gelten diese Regelungen (zu 2.) an allen Wochentagen (außer an Markttagen oder bei Veranstaltungen)?
- Gibt es weitere Ausnahmen? Wenn ja: Mit welcher Begründung?
Begründung: Die Parkmöglichkeiten bzw. Parkverbote in der Chemnitzer Straße im Bereich zwischen der Berliner Straße und „Deutsche Bank“ sind teilweise nicht eindeutig und führen bei den Verkehrsteilnehmern zu Irritationen bzw. willkürlichem Parken, verbunden mit Behinderungen (z.B. Wendehammer). Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer sollte hier Klarheit geschaffen werden.
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