Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ des Ortsrates der Ortschaft Nord:
1. Frage:
Können die Engstellen auf dem einseitigen Schutzstreifen für Radfahrer auf dem Schäferkampf und der Feldstraße beseitigt werden, so dass eine Breite des Schutzstreifens von mindestens 1,25 m erreicht wird?
2. Frage:
Ist es möglich, auf der gesamten Länge einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,501 m bis 0,752 m zwischen den Parkständen und dem Schutzstreifen herzustellen?
Sachverhalt:
An den Engstellen an der Einmündung der Reppnerschen Str. in die Feldstr. und dem Zebrastreifen zwischen Bruckner Straße und Johann-Sebastian-Bach-Straße ist der Schutzstreifen nur 1,00 m breit!
In einer Untersuchung der Niedersäschsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zum Thema „Schutzstreifen für den Radverkehr in Ortsdurchfahrten“ vom 28. 07. 2015 heißt es:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Gesamtverkehrs ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgesehen, diese dient auch der Sicherheit des Radverkehrs auf dem Schutzstreifen.
Die Breite von Schutzstreifen beträgt im Regelfall 1,50 m mindestens 1,25 m. Auch bei kurzen Engstellen darf die Breite von 1,25 m nicht unterschritten werden.
Bei angrenzenden Parkständen sind ausreichende Sicherheitsabstände zwischen den Fahrzeugen und dem Schutzstreifen zu gewährleisten.
1 0,50 m lt. Mitteilungsvorlage 1945/16 vom 22.03.2013
2 0,75 m lt. Untersuchungsbericht der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 28. 07. 2015