Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der M.B.S-Ratsfraktion wie folgt:
Frage 1:
Welche monatlichen Aufwandsentschädigungen fallen für den 2. und 3. Bürgermeister der Stadt Salzgitter in der 17. Wahlperiode an.
Antwort der Verwaltung:
Nach der bisher gültigen Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Verdienstausfall und Auslagen, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) besteht für den/die 1. und 2. Bürgermeister/in grundsätzlich ein Anspruch auf eine Funktionszulage und Fahrkosten.
Dem/Der 1. und 2. Bürgermeister/in und jedem Fraktionsvorsitzenden bzw. jeder Fraktionsvorsitzenden stehen gem. § 2 Absatz 4 der Entschädigungssatzung – neben seiner/ihrer Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied – pauschal 480 € /Monat zu.
Sollte der/die 1. oder 2. Bürgermeister/in jedoch gleichzeitig auch Fraktions-vorsitzende/r einer Fraktion sein, so sind die beiden Entschädigungen gem. § 2 Absatz 6 der Entschädigungssatzung aufeinander anzurechnen. In dem Fall werden also lediglich 480 € /Monat ausgezahlt.
Da der 2. Bürgermeister der Stadt Salzgitter, Herr Stefan Roßmann, zugleich auch Fraktionsvorsitzender der M.B.S.-Fraktion ist, entstehen derzeit keinerlei Mehrkosten auf Grund von Funktionszulagen.
Dem 3. Bürgermeister der Stadt Salzgitter, Herrn Marcel Bürger, steht nach der geltenden Entschädigungssatzung keine Funktionszulage zu.
Frage 2:
Eine vergleichende Darstellung mit der 16. Wahlperiode soll dargestellt werden.
Antwort der Verwaltung:
Faktisch entstehen in der aktuellen Konstellation „Bürgermeister/Fraktionsvorsitzende“ keine Mehrkosten gegenüber der 16. Wahlperiode.